Drucksache 16/2199 09. 04. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Situation der Lehrerinnen und Lehrer an der Integrierten Gesamtschule und Realschule plus Pellenz in Plaidt Die Kleine Anfrage 1443 vom 15. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind an der Integrierten Gesamtschule und Realschule plus Pellenz in Plaidt beschäftigt? 2. Wie viele dieser Lehrerinnen und Lehrer haben einen ersten, zweiten oder weiteren zeitlich befristeten Arbeitsvertrag? 3. Auf welchen Zeitraum sind diese Verträge jeweils befristet? 4. Wie hoch ist die Zahl in den letzten beiden Jahren eingestellten Lehrerinnen und Lehrer an der Integrierten Gesamtschule Pellenz in Plaidt? 5. Wie viele dieser in den letzten beiden Jahren eingestellten Lehrerinnen und Lehrer haben einen zeitlich befristeten Vertrag erhalten? 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler in wie vielen Klassen werden an der Integrierten Gesamtschule und Realschule plus Pellenz in Plaidt unterrichtet? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. April 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei den befristeten Arbeitsverhältnissen von Lehrerinnen und Lehrern handelt es sich im Regelfall um Vertretungsverträge. Diese dienen der Sicherung der Unterrichtsversorgung während der vorübergehenden Abwesenheit einer verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkraft (z. B. wegen Elternzeit oder Erkrankung). Vertretungsverträge sind notwendigerweise befristete Verträge, weil der zugrunde liegende Bedarf ein vorübergehender ist. Das Abschließen von mehreren befristeten Arbeitsverträgen hintereinander ist rechtlich möglich und durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: Das Bundesarbeitsgericht geht auf der Basis der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in seinen richtungsweisenden Entscheidungen vom 18. Juli 2012 (7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10) davon aus, dass die Verlängerung oder Wiederholung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs zulässig ist. Zu beachten ist jedoch ein Missbrauchsverbot, nach dem alle Umstände einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge geprüft werden müssen. Die bei der Beantwortung angegebenen Daten beziehen sich sowohl auf Lehrkräfte, die für längere Vertretungseinsätze eingestellt wurden, als auch auf die zur Abdeckung von kurzfristigem Unterrichtsausfall eingestellten PES-Lehrkräfte. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Auswertungsmöglichkeiten aus der bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geführten Personaldatenbank ist eine Differenzierung noch nicht möglich. Drucksache 16/2199 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Doris Ahnen Staatsministerin Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Anzahl der zum Stichtag 19. März 2013 an der IGS Plaidt und an der Realschule plus Plaidt beschäftigten Lehrkräfte (Personen) und deren Beschäftigungsmodalitäten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Schule Gesamtzahl Davon befristet davon der beschäftigte 1. Vertrag 2. Vertrag 3. Vertrag Lehrkräfte Lehrkräfte oder mehr IGS Plaidt 29 4 3 0 1 RS+ Plaidt 35 5 2 0 3 Zu Frage 3: Die Dauer der Verträge der aktuell an der IGS Plaidt und an der Realschule plus Plaidt befristet beschäftigten Lehrkräfte ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich: Schule Gesamtzahl Dauer der befristeten Arbeitsverträge der befristet beschäftigten bis zu sechs Monaten bis zu einem Jahr bis zu zwei Jahren Lehrkräfte IGS Plaidt 4 2 2 0 RS+ Plaidt 5 1 2 2 Zu den Fragen 4 und 5: Die Antwort bezieht sich auf Lehrkräfte, die derzeit noch im rheinland-pfälzischen Schuldienst beschäftigt sind. Die Anzahl der in den letzten beiden Jahren befristetet abgeschlossenen Arbeitsverträge, die bereits wieder ausgelaufen sind, kann in der Kürze der zur Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. In den letzten beiden Jahren (Zeitraum 1. Februar 2011 bis 19. März 2013) wurden an der IGS Plaidt sieben Lehrkräfte, darunter vier Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen, eingestellt. An der Realschule plus Plaidt wurden fünf Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt. Zu Frage 6: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen der IGS Plaidt und der Realschule plus Plaidt ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Schule Schülerinnen Klassen und Schüler IGS Plaidt 358 12 RS+ Plaidt 365 17