Drucksache 16/22 09. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung,Wissenschaft,Weiterbildung und Kultur Seiteneinsteigerprogramm im rheinland-pfälzischen Schuldienst Die Kleine Anfrage 9 vom 23. Mai 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen haben in den vergangenen zwölf Monaten die Prüfung für den Seiteneinstieg absolviert? 2. Wie viele dieser Lehrkräfte haben anschließend eine Planstelle, einen befristeten oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhal- ten – gegliedert nach Schularten? 3. Wie viele dieser Lehrer haben kein Stellenangebot erhalten – gegliedert nach Schularten? 4. Bei wie vielen dieser Lehrkräfte wurde ein Stellenangebot der ADD ausdrücklich vom Ministerium zurückgezogen? 5. Wie viele der abgelehnten Kräfte hatten die Lehrbefähigung für mindestens ein Mangelfach? 6. Hat die ADD in den vergangenen Jahren ganz bewusst Lehrkräfte dazu bewegt, die Prüfung für das zweite Fach und damit für den Seiteneinstieg abzulegen? 7. Wie rechtfertigt das Ministerium in diesen Fällen die Ablehnung, obwohl ganz bewusst bei diesen Personen mit einer Einstel- lung geworben wurde? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Seit dem Schuljahr 2001/2002 besteht in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, sich in bestimmten Bedarfsfächern, in denen der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden kann, im Rahmen des Seiteneinsteigerprogramms zu bewerben. Grundvoraussetzung für eine Bewerbung ist grundsätzlich entweder ein Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach, nachzuweisen durch Diplom-, Magister- oder Masterzeugnis einer Universität bzw. einer gleichgestellten Hochschule und einem zweiten Lehramtsfach, nachzuweisen durch Vordiplom, Zwischenprüfung, Bachelor oder vergleichbare Leistungen (Nachweis von ca. 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten). Eine Ausnahme gilt für Bewerberinnen und Bewerber mit den Fächern Musik und Bildende Kunst, für die für den Seiteneinstieg kein zweites Fach erforderlich ist. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für den Seiteneinstieg gibt es keine Prüfung. Die Interessentinnen und Interessenten können sich, sofern das Erstfach ein Bedarfsfach ist, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bewerben. Im Anschluss werden die Bewerbungsunterlagen an das Landesprüfungsamt gereicht, um die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen festzustellen. Bewerberinnen und Bewerber mit nur einem Fach können sich generell nicht bewerben. Nach der Feststellung der fachwissenschaftlichen Voraussetzungen kann eine Einstel- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Juni 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode lung in ein Beschäftigungsverhältnis erfolgen, sofern Bedarf besteht. Diese Personen werden in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren in ein Beschäftigungsverhältnis nach TV-L eingestellt und zu einem Viertel des regelmäßigen Deputates vom Unterricht freigestellt, um eine begleitende pädagogische Ausbildung zu absolvieren. Nach dieser Ausbildung legen sie die Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung ab. Der Abschluss ist der Zweiten Staatsprüfung gleichgestellt. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt die unbefristete Übernahme in den Schuldienst. Sofern die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Altersgrenze) zum Zeitpunkt der Übernahme vorliegen, erfolgt diese im Beamtenverhältnis. Im Schuljahr 2010/2011 wurden an Realschulen plus drei, an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen 79 und an berufsbildenden Schulen elf Lehrkräfte im Seiteneinstieg eingestellt. Zu den Fragen 2 und 3: Alle Personen, die im Rahmen des Seiteneinsteigerprogramms die pädagogische Zusatzausbildung erfolgreich absolviert haben, werden unmittelbar nach der Prüfung unbefristet in den Schuldienst übernommen. Zu Frage 4: Stellenangebote – im Seiteneinstieg und in allen anderen Einstellungsverfahren – erfolgen ausschließlich durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Das Ministerium macht keine Stellenangebote und zieht somit auch keine zurück. Zu Frage 5: Es gibt keine abgelehnten Kräfte, wie bereits in der Beantwortung der Frage 3 dargestellt. Alle Personen verfügten zum Zeitpunkt ihrer unbefristeten Übernahme in den Schuldienst über hinreichende Qualifikationen in einem Mangelfach, da sie sich ansonsten nicht hätten bewerben können. Zu den Fragen 6 und 7: Lehrkräfte mit einer Lehramtsausbildung verfügen grundsätzlich über zwei Fächer und bewerben sich in der Regel nicht für den Seiteneinstieg. Sollte die Frage darauf gerichtet sein, ob andere Personen betroffen sein könnten, wird auf die Vorbemerkung und die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Vor diesem Hintergrund werden Interessentinnen und Interessenten mit nur einem Fach von der ADD und auch vom Ministerium darauf hingewiesen, dass sich die künftige Bedarfslage von der gegenwärtigen unterscheiden kann und keinerlei Garantie dahingehend besteht, inwieweit zu späteren Einstellungsterminen das Kriterium Bedarfsfach noch erfüllt wird. Nicht zuletzt deshalb wird Interessentinnen und Interessenten mit nur einem Fach zu einem grundständigen Lehramtsstudium geraten. Eine Einstellungsgarantie in den Seiteneinstieg wird keiner Interessentin bzw. keinem Interessenten gegeben. Doris Ahnen Staatsministerin