Drucksache 16/2209 11. 04. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Mai 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bewilligungspraxis für Zuwendungen zu kommunalen Investitionsprojekten Die Kleine Anfrage 1456 vom 21. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Zuwendungen zu kommunalen Investitionsmaßnahmen gibt es nach Rundschreiben, Erlassen oder sonstigen Ver- fügungen durch das Innenministerium oder das Finanzministerium einen Bewilligungsstopp? 2. Aus welchen Gründen wurden solche Bewilligungsstopps jeweils verfügt? 3. Nach welchen Maßstäben wird aufgrund welcher Rundschreiben, Erlasse oder Verfügungen des Innenministeriums oder des Finanzministeriums in diesem Jahr für kommunale Investitionsmaßnahmen mit Landeszuwendung ein vorzeitiger Baubeginn gestattet oder nicht gestattet? 4. Aus welchen Gründen wurde dies jeweils verfügt oder veranlasst? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Weder vom Ministerium der Finanzen noch vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur wurde für Zuwendungen zu kommunalen Investitionsprojekten ein Bewilligungsstopp verfügt. Zu den Fragen 3 und 4: Nach Nr. 1.3 Satz 1, Teil II zu § 44 Abs. 1 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung für kommunale Investitionsmaßnahmen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. In Einzelfällen kann die Bewilligungsbehörde nach Nr. 1.3 Satz 2, Teil II zu § 44 Abs. 1 VV-LHO vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns eine Ausnahme zulassen. Bei der diesbezüglichen Prüfung und Beurteilung ist ein sehr strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen können nach ständiger Förderpraxis nur zugelassen werden, wenn das Hinausschieben des Vorhabenbeginns zu schweren Schäden für die Gemeinde führt oder die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt. Roger Lewentz Staatsminister