Drucksache 16/2213 11. 04. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Einstellung von Referendaren (Lehramtsanwärter) Die Kleine Anfrage 1454 vom 21. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit eines Bewerbers für eine Referendariatsstelle, Bewerbung bis Einstellung? 2. Gibt es unterschiedliche Wartezeiten für Bewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst an einer/nicht an einer rheinland-pfälzischen Hochschule erworben haben? 3. Sind die Bewerbungs- und/oder Einstellungstermine zwischen den Bundesländern „synchronisiert“, um grenzüberschreitende Bewerbungen zu ermöglichen oder zu erleichtern? 4. Welche Probleme wegen unterschiedlichen Zeitabläufen bei Erlangung oder Nachweis der Zugangsvoraussetzungen und/oder der Bewerbungs- oder Einstellungstermine sind der Landesregierung bekannt, die Bewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst nicht an einer rheinland-pfälzischen Hochschule erworben haben, behindern könnten? Oder umgekehrt , Bewerber behindern, die ihren Hochschulabschluss in Rheinland-Pfalz erworben haben und sich in anderen Bundesländern bewerben? 5. Ggf.: Welche Lösungsansätze sieht die Landesregierung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine „durchschnittliche Wartezeit“ bei Bewerbungen um eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird nicht erfasst. Als Wartezeit wird diejenige Zeit verstanden, die vergeht, wenn die Bewerbung auf einen Platz im Vorbereitungsdienst nicht bereits im ersten auf die Bewerbung folgenden Einstellungstermin erfolgreich ist. Dies hängt nicht nur von der Zahl der Bewerbungen für das jeweilige Lehramt und der konkreten Bewerberzusammensetzung ab, sondern wird auch entscheidend davon beeinflusst, welche Fächer und Prüfungsnoten die Bewerberinnen und Bewerber haben und ob sie über soziale Härtegesichtspunkte (z. B. Schwerbehinderung ), Zeiten, für die ein Nachteilsausgleich zuerkannt wird (z. B. freiwilliges soziales Jahr, Wehrdienst) oder über sogenannte Wartepunkte verfügen, die für jeden Zulassungsantrag zugeteilt werden, dem nicht entsprochen wurde. Die Wartezeit ist je nach Lehramt und individueller Situation der Bewerberin oder des Bewerbers unterschiedlich lang. So konnten beim Lehramt an berufsbildenden Schulen bei den letzten Einstellungsterminen alle Bewerberinnen und Bewerber unmittelbar zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, sodass diese keine Wartezeiten hatten. Beim Lehramt an Gymnasien konnten in den letzten Terminen diejenigen, die über soziale Härtegesichtspunkte verfügten, unmittelbar in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden; diejenigen, die ihren Abschluss mit vergleichsweise schlechten Noten absolviert und zudem Fächer haben, die mit einer Fachhöchstzahl begrenzt sind, müssen erfahrungsgemäß längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Drucksache 16/2213 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Nein. Zu den Fragen 3 bis 5: Die Einstellungs- und Bewerbungstermine für den Vorbereitungsdienst in den Ländern sind zum Teil synchron. Da mittlerweile in fast allen Ländern die fachlichen Voraussetzungen für den Zugang zum Vorbereitungsdienst durch Prüfungen an Hochschulen erworben werden, kann trotz Synchronizität der Termine der Zeitpunkt der Abschlussprüfungen dazu führen, dass Bewerberinnen und Bewerber nicht im Zulassungsverfahren für den unmittelbar nächsten Einstellungstermin berücksichtigt werden können. In Rheinland-Pfalz bewerben sich sehr viele Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen aus anderen Ländern. Der Abschluss der Prüfungen dieser Bewerberinnen und Bewerber ist je Hochschule und – sofern noch eine Staatsprüfung abgelegt wird – je Prüfungsamt und Prüfungstermin unterschiedlich. Im Bewerbungsverfahren zum Einstellungstermin 1. Februar 2013 konnten teilweise Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden, da sie den Nachweis der geforderten Prüfungsleistungen nicht bis zum Ende der Nachfrist (Ausschlussfrist), dem 15. November 2012, vorlegen konnten. Da diese Nachfrist so bemessen ist, dass ein ordnungsgemäßes und rechtssicheres Auswahlverfahren durchgeführt und bei den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ein gesundheitliches Zeugnis eingeholt werden kann, kann auf diese nicht verzichtet werden. Auch eine spätere Terminierung der Nachfrist ist problematisch. Dies gilt vor allem unter Berücksichtigung der Zahl der zu vergebenden Seminarplätze, der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber und der Zahl der durchzuführenden Nachrückverfahren , die erforderlich werden, wenn Bewerberinnen und Bewerber den ihnen angebotenen Seminarplatz ablehnen, z. B. weil sie sich in mehreren Ländern beworben haben. Zudem ist es nicht möglich, Einstellungs-, Bewerbungs- und Nachfristen mit sämtlichen an der Ausbildung beteiligten Hochschulen außerhalb von Rheinland-Pfalz abzustimmen. Die Kultusministerkonferenz, die mit Beschluss vom 7. März 2013 die länderübergreifende Mobilität von Lehrkräften gestärkt hat, hat auch die Thematik der Einstellungs-, Bewerbungs- und Nachfristen aufgegriffen und mit Blick auf eine weitere Verbesserung der Mobilität die Arbeitsgruppe „Lehrerbildung“ gebeten, bis Mitte Oktober 2013 zu prüfen, ob die Festlegung von ländergemeinsamen einheitlichen Vorlauffristen für die Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst sinnvoll ist. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Wartezeiten gemäß den dargelegten Grundsätzen die Bewerberinnen und Bewerber bei den letzten zwei Einstellungsterminen – aufgeschlüsselt nach Lehrämtern – hatten: Lehramt Einstellungs- Zahl der Einstellungen in den Vorbereitungsdienst termine von Bewerberinnen und Bewerbern ohne mit einem mit zwei mit drei Wartezeit Wartepunkt Wartepunkten Wartepunkten Grundschulen und Grundund Hauptschulen 01. 08. 2012 179 4 – – 01. 02. 2013 222 1 – – Realschulen und Realschulen plus 01. 08. 2012 122 33 27 – 01. 02. 2013 115 11 12 – Gymnasien 01. 08. 2012 199 37 33 – 01. 02. 2013 184 29 21 1 Förderschulen 01. 08. 2012 92 – – – 01. 02. 2013 56 2 – – Berufsbildende Schulen 01. 05. 2012 46 – – – 01. 11. 2012 66 – – –