Drucksache 16/2214 12. 04. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christian Baldauf und Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Wirtschaftsförderung für Windkraftanlagen Die Kleine Anfrage 1455 vom 21. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die in Rheinland-Pfalz erzielte durchschnittliche Rendite vor Steuern aus dem Betrieb von Windkraftanlagen? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Differenz zwischen dem nach EEG festgesetzten Preis für den in Wind- kraftanlagen erzeugten Strom zu dem Preis, der für Strom aus Verbrennungskraftwerken oder Atomkraftwerken erzielt wird? 3. In welchem Umfang wurden in Rheinland-Pfalz ansässige oder tätige Firmen, die Windkraftanlagen projektieren und errichten, im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes in den vergangenen fünf Jahren jährlich finanziell unterstützt? 4. In welchem Zeitraum sollte nach Auffassung der Landesregierung Strom aus Windkraftanlagen ohne staatlich festgelegte Ga- rantiepreise am Markt Gewinne erzielen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. April 2013 wie folgt beantwortet: Günstige Voraussetzungen für wirtschaftliche Investitionen in die Stromerzeugung aus Windkraft, aber auch in andere Arten der regenerativen Stromerzeugung, sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch die für einen Zeitraum von 20 Jahren gesetzlich garantierte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien bereits gegeben. Zusätzlich unterstützt die KfW mit der Vergabe zinsvergünstigter Kredite Investitionen in die regenerative Stromerzeugung. Durch das EEG und den damit verbundenen Ausbau der erneuerbaren Energien wurde und wird die Technologienentwicklung bei der regenerativen Stromerzeugung forciert und die Leistungsfähigkeit der Stromerzeugung auf der Basis erneuerbarer Energien erheblich verbessert. Als eine der wirtschaftlichsten regenerativen Stromerzeugungsarten kann die Windkraft an guten Standorten hinsichtlich der Stromgestehungskosten bereits heute mit der Stromerzeugung aus neuen konventionellen Kraftwerken wirtschaftlich konkurrieren. Der weiteren technologischen Entwicklung und der damit verbundenen Kostensenkung bei der Stromerzeugung aus Windenergie wird durch eine jährliche Degression von 1,5 % Rechnung getragen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die aus dem Betrieb von Windkraftanlagen zu erzielende Rendite vor Steuern hängt von einer Vielzahl sehr unterschiedlicher Faktoren ab. Dazu zählen nicht nur dargebotsabhängige Faktoren, wie beispielsweise die Windhöffigkeit des jeweiligen Standorts, sondern auch projektspezifische Kostenfaktoren, wie z. B. die Höhe von Pachtzahlungen, Kosten in Verbindung mit der Projektentwicklung und -begleitung oder auch Kosten für Versicherungsleistungen oder Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen. Hinsichtlich der in Rheinland-Pfalz erzielten durchschnittlichen Rendite vor Steuern aus dem Betrieb von Windkraftanlagen gibt es unterschiedliche Angaben. Entsprechend den Angaben des Landesverbands Rheinland-Pfalz und Saarland des deutschen Bundesverbands für Windenergie (BWE) beträgt in Rheinland-Pfalz die durchschnittliche Rendite vor Steuer aus dem Betrieb von Windkraftanlagen ca. 6,8 %. Auswertungen des Beirats des BWE zur Rentabilität von Beteiligungen an Windparks in Rheinland-Pfalz weisen hingegen nur eine durchschnittliche Rendite von 0,83 % aus. Drucksache 16/2214 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Preisbildung für Strom aus konventionellen Kraftwerken, z. B. auf der Basis von Kohle, Atomkraft oder Gas, erfolgt an den Strombörsen (z. B. Spotmarkt, Terminmarkt, Regelenergiemarkt) sowie im außerbörslichen Handel. Zur Bestimmung des üblichen Strompreises nach § 4 Abs. 3 Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) wird der Phelix-BaseloadStrompreis am EPEX-Spotmarkt herangezogen. Dieser betrug im Jahr 2012 über alle vier Quartale gemittelt ca. 4,26 Cent/kWh. Die Vergütung von Strom aus Onshore-Windkraftanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den §§ 29 und 30 in Verbindung mit Anhang III sowie § 20 geregelt. Danach beträgt die Grundvergütung für Strom aus Windenergieanlagen in 2013 4,80 Cent/kWh. Abweichend davon beträgt die Vergütung in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,80 Cent pro Kilowattstunde (Anfangsvergütung). Dieser Zeitraum verlängert sich um zwei Monate je 0,75 % des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 150 % des Referenzertrags unterschreitet. Der Referenzertrag ist der errechnete Ertrag der Referenzanlage nach Maßgabe der Anlage III des EEG. Die Anfangsvergütung erhöht sich für Strom aus Windenergieanlagen, die vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen worden sind, um weitere 0,47 Cent/kWh, wenn sie ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Anforderungen der Systemdienstleistungsverordnung nachweislich erfüllen (Systemdienstleistungsbonus). Nach § 30 EEG erhalten Windenergieanlagen, die ältere sowie weniger leistungsfähige Anlagen ersetzen, für die noch ein Vergütungsanspruch nach EEG besteht, eine um 0,49 Cent/kWh erhöhte Anfangsvergütung (Repowering-Bonus). Die Vergütungen und Bonuszahlungen verringern sich jährlich zum 1. Januar für Strom aus Onshore-Windenergieanlagen um 1,5 %. Damit ergibt sich aktuell eine Preisdifferenz der nach EEG festgesetzten Vergütung für Strom aus in 2013 neu errichteten Windenergieanlagen zum durchschnittlichen Grundstrompreis an der EPEX in einem Bereich von 4,54 Cent/kWh bis 5,5 Cent/kWh. Bezogen auf die Grundvergütung für Anlagen, die in 2013 in Betrieb genommen werden, beträgt die Preisdifferenz zwischen festgelegter Windenergievergütung und konventioneller Stromerzeugung unter der Annahme gleich bleibender Börsenpreise nur noch 0,54 Cent/kWh. Zu Frage 3: Im Rahmen der Wirtschaftsförderung wird die Branchenzugehörigkeit des antragstellenden Unternehmens erhoben. Die Branchen - zuordnung richtet sich hierbei nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Wirtschaftssystematik) des Statistischen Bundesamtes . Die Projektierung und Errichtung von Windkraftanlagen ist in dieser Wirtschaftssystematik nicht als eigene Kategorie erfasst . Aus diesem Grunde ist die EDV-gestützte Auswertung der Förderdaten im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung von Firmen, die Windkraftanlagen projektieren und errichten, nicht möglich. Zu Frage 4: Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits dargestellt, ist die Preisdifferenz für Strom aus Windkraftanlagen in der Grundvergütung zu dem an der Börse gehandelten Grundlaststrom vergleichsweise gering. Die weitere Entwicklung der Vergütungen und Bonuszahlungen für Strom aus Windenergie ist im EEG mit einer Degression von 1,5 % bereits festgelegt. So soll im Jahr 2021 die Grundvergütung für Strom aus Windkraftanlagen an Land nur noch 4,25 Cent/kWh betragen. Die weitere Entwicklung der Stromgestehungskosten für konventionelle Kraftwerke sowie des Strompreisniveaus an den deutschen und europäischen Energiebörsen ist von einer Vielzahl von Faktoren, wie z. B. der Verfügbarkeit und Nachfrage nach fossilen Importenergieträgern auf dem Weltmarkt oder der Entwicklung der CO2-Zertifikatepreise im Emissionshandel, abhängig. Daher können keine belastbaren Aussagen getroffen werden, in welchem Zeitraum Strom aus Windkraftanlagen ohne staatliche Preisregulierungen vollumfänglich in den Markt integriert werden kann. Es ist davon auszugehen, dass mit einer fortschreitenden Industrialisierung, insbesondere in den Schwellenländern Brasilien, Russ - land, Indien, China und Südafrika, und dem damit verbundenen steigenden Bedarf an fossilen Energieträgern die Weltmarktpreise für diese Energieträger mittel- und langfristig deutlich steigen werden. Neben der technologischen Weiterentwicklung der regenerativen Stromerzeugung wird die Preisentwicklung für die fossilen Energieträger am Weltmarkt die vollumfängliche Marktfähigkeit der Stromerzeugung aus Windkraft zusätzlich beschleunigen. Eveline Lemke Staatsministerin