Drucksache 16/2217 15. 04. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen und Autobahnen Die Kleine Anfrage 1458 vom 22. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2010 erfolgte eine Reduzierung der Lärmsanierungsgrenzwerte durch den Bund. Nach einer ersten überschlägigen Untersuchung sind nun in bestimmten Bereichen auch Detailuntersuchungen erforderlich. Die Bereiche der Verbandsgemeinden Weißenthurm, Vallendar und der Stadt Bendorf werden von der A 48, der B 42 und der B 9 tangiert, sodass hier die neuen Werte Anwendung finden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ortsgemeinden sind in welchen Bereichen in den Verbandsgemeinden Weißenthurm, Vallendar und der Stadt Bendorf nach den ersten überschlägigen Untersuchungen von der Reduzierung der Lärmsanierungsgrenzwerte betroffen? 2. In welchen Bereichen sind weitere Detailuntersuchungen erforderlich? 3. Welche Messwerte nach Datum der Messung und Messverfahren werden bei der Bewertung zugrunde gelegt? 4. Wann liegen die Ergebnisse der Untersuchungen vor? 5. Wann ist mit welchen Maßnahmen zum Schallschutz in den betroffenen Bereichen zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Von der Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte durch den Bund sind nach einer vom Landesbetrieb Mobilität vorgenommenen schalltechnischen Abschätzung folgende Bereiche entlang von A 48, B 9 und B 42 betroffen: VG Weißenthurm A 48 St. Sebastian A 48 Bassenheim (Gewerbegebiet) B 9 Mülheim-Kärlich (Urmitz Bhf.) B 9 Mülheim-Kärlich (Gewerbegebiet) B 9 Kaltenengers (Gewerbegebiet) B 9 Urmitz (Gewerbegebiet) B 9 Weißenthurm B 9 Kettig VG Vallendar A 48 Weitersburg B 42 Urbar (Ortsdurchfahrt) B 42 Vallendar (Ortsdurchfahrt) Stadt Bendorf A 48 Bendorf B 42 Bendorf B 42 Bendorf-Mülhofen Drucksache 16/2217 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Vielzahl der in Rheinland-Pfalz von der Absenkung betroffenen Ortslagen macht es erforderlich, die Detailuntersuchungen anhand einer Prioritätenliste durchzuführen. In vorderer Priorität werden die Bereiche Weißenthurm und Kettig im Zuge der B 9 untersucht , da hier noch keine Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Zu Frage 3: Die Beurteilung der Lärmsituation in den in Rede stehenden Bereichen erfolgt durch ein vom Bund verbindlich und einheitlich vorgegebenes Berechnungsverfahren. Maßgeblich hierfür sind die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS – 90“ als Anlage zur 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Zu den Fragen 4 und 5: Mit der Fertigstellung der schalltechnischen Untersuchungen für die Ortslagen Weißenthurm und Kettig ist voraussichtlich im Sommer 2013 zu rechnen. Ein Zeitpunkt für die Durchführung der Detailuntersuchungen in den Bereichen mit nachrangiger Dringlichkeit , in denen zum größten Teil bereits Lärmschutz durchgeführt worden ist, kann derzeit noch nicht benannt werden. Die Realisierung der erforderlichen Lärmsanierungsmaßnahmen (freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers) erfolgt im Rahmen einer zu gegebener Zeit ebenfalls aufzustellenden Prioritätenreihung in Abhängigkeit von den verfügbaren Bundesmitteln. Es ist im übrigen Aufgabe der Kommunen, auf Grundlage der vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Geologie veröffentlichten Lärmkartierung (www.umgebungslaerm.rlp.de) Lärmaktionspläne nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz aufzustellen . Dabei sind u. a. in Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern die Lärmsanierungsmaßnahmen aufzunehmen. Roger Lewentz Staatsminister