Drucksache 16/2225 16. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Augenärztlicher Bereitschaftsdienst in Rheinhessen, Schwerpunkt Worms und Umgebung Die Kleine Anfrage 1464 vom 25. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie sieht der Terminplan für die Neuorganisation des augenärztlichen Bereitschaftsdienstes in Rheinhessen, Schwerpunkt Worms und Umgebung durch die KV aus? 2. Wurde mit dem Klinikum Ludwigshafen wegen der Übernahme des augenärztlichen Bereitschaftsdienstes als Ersatz für das Uniklinikum Mainz verhandelt, wenn nein – wann soll das geschehen? 3. Trifft es zu, dass der augenärztliche Bereitschaftsdienst von der Uni Mainz auch für Patienten aus Wiesbaden und Umgebung übernommen wird? 4. Trifft es zu, dass an Wochenenden durch diese Versorgungsübernahme an der Uni Mainz bis zu 300 Patienten versorgt werden müssen? 5. In welcher Form nimmt die Landesregierung die Rechtsaufsicht über die KV Rheinland-Pfalz wahr? 6. Wie kann die Landesregierung bei der Gründung eines Patientenbeirates bei der KV Rheinland-Pfalz mitwirken – siehe Patien- tenbeirat bei der KV Hessen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz vom 3. April 2013 wird der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst im Land Rheinland-Pfalz zurzeit neu strukturiert und organisiert. Das vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung RheinlandPfalz erarbeitete Bereitschaftsdienstkonzept sieht bis zum Ende des Jahres 2013 eine flächendeckende Einrichtung von Bereitschaftsdienstzentralen in ganz Rheinland-Pfalz vor. Erst nach Beendigung dieser flächendeckenden Neuorganisation, voraussichtlich ab dem Jahr 2014, werde eine Analyse des fachärztlichen Bereitschaftsdienstes erfolgen, zu dem auch der augenärztliche Bereitschaftsdienst zählt. Zu 2.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz werden in Kürze Gespräche mit dem Klinikum Ludwigshafen aufgenommen. Zu 3.: Die Universitätsmedizin Mainz stellt im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz den augenärztlichen Bereitschaftsdienst für die Region Rheinhessen sicher. Die Finanzierung erfolgt durch die reguläre Vergütung im Rahmen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sowie durch eine von der rheinhessischen Augenärzteschaft zu zahlenden Umlage, die die Vorhaltekosten abdecken soll. Die niedergelassenen Augenärztinnen und Augenärzte in Rheinhessen sind durch diese Regelung von den Bereitschaftsdiensten befreit, was einen wichtigen Vorteil im Wettbewerb um niederlassungswillige Augenärztinnen und Augenärzte darstellt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2225 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Sicherstellung des augenärztlichen Bereitschaftsdienstes für Patientinnen und Patienten aus Wiesbaden ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Nach Auskunft des hessischen Sozialministeriums können sich Patientinnen und Patienten mit Augenerkrankungen aus Wiesbaden und Umgebung an den allgemeinen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in der Asklepios-Paulinen-Klinik Wiesbaden wenden. Die dortige Bereitschaftsdienstzentrale alarmiert dann gegebenenfalls einen augenärztlichen Hintergrunddienst (das heißt, einen niedergelassenen Augenarzt), den die Patientin oder der Patient dann in dessen Praxis aufsuchen kann. Offenbar ist die seit Oktober 2012 praktizierte Regelung noch nicht allen Patientinnen und Patienten in Wiesbaden bekannt, so dass nach Auskunft der Universitätsmedizin Mainz auch Patientinnen und Patienten aus Wiesbaden beziehungsweise Hessen die Augenklinik der Universität Mainz aufsuchen. Zu 4.: Nach Auskunft der Augenklinik der Universität Mainz werden dort derzeit monatlich rund 400 augenärztliche Notfälle behandelt, an Wochenenden bis zu 100 Patientinnen und Patienten. Zu 5.: Wie bereits in den Antworten auf die Kleinen Anfragen 492, 706 und 795*) erläutert wurde, hat der Gesetzgeber der Kassenärztlichen Vereinigung als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärzteschaft bei der Wahrnehmung ihres Sicherstellungsauftrages einen großen Gestaltungsspielraum eingeräumt, den der Staat respektieren muss. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz handelt bei der Ausgestaltung des Bereitschaftsdienstes eigenverantwortlich. Die Landesregierung kann keine fachlichen Vorgaben machen. Die inhaltlichen Entscheidungen können mit den Mitteln der Rechtsaufsicht nicht beeinflusst werden. Im Rahmen der Rechtsaufsicht wäre es lediglich möglich, Rechtsverstöße zu beanstanden. Diese liegen jedoch nicht vor. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie lässt sich aber unter anderem im Rahmen eines regelmäßigen Jour Fixe mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz über den Stand der Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes kontinuierlich berichten. Zu 6.: Die Landesregierung hält es für wichtig, die Bürgerinnen und Bürger stärker in die Entscheidungen im Gesundheitswesen einzubeziehen . Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz daher wiederholt gebeten, die Kommunikation zu den anstehenden Änderungen im Bereitschaftsdienst zu verbessern und auf die Befürchtungen der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort rechtzeitig stärker einzugehen, damit eine Verunsicherung in den betroffenen Regionen vermieden wird. Ein Patientenbeirat bei der Kassenärztlichen Vereinigung, wie er unter anderem vom Vorsitzenden des Seniorenbeirates der Stadt Worms angeregt wurde, könnte dabei hilfreich sein. Ob und in welcher Zusammensetzung beziehungsweise mit welchen Beteiligungsund Informationsrechten ein solcher Patientenbeirat geschaffen wird, ist allerdings wiederum eine ausschließliche Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Deren Vorstand hat erklärt, derzeit nicht die Einrichtung eines solchen Beirats zu erwägen . Die Landesregierung bedauert dies, die Einrichtung lässt sich jedoch rechtsaufsichtlich nicht erzwingen, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Gründung eines solchen Gremiums gibt. Alexander Schweitzer Staatsminister *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksachen 16/733, 16/1115 und 16/1259.