Drucksache 16/2226 17. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Eventuelle Schließung der ärztlichen Notdienstzentrale in der VG Nierstein-Oppenheim Die Kleine Anfrage 1461 vom 22. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit treffen die Verlautbarungen zu, dass die ärztliche Notfallzentrale in der VG Nierstein-Oppenheim geschlossen wer- den soll? 2. Wie bewertet die Landesregierung diesen Vorgang? 3. Wie wird die ärztliche Notfallversorgung außerhalb der Sprechzeiten der Hausärzte im Einzugsgebiet der Notfallzentrale der VG Nierstein-Oppenheim sichergestellt? 4. Was sagt die Bereitschaftsdienstverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in diesem Fall? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei der ambulanten Notfallversorgung ist zwischen dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Rettungsdienst zu unterscheiden. Der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz stellt die Vertretung der niedergelassenen Ärzteschaft außerhalb der Sprechstunden, zum Beispiel an Mittwochnachmittagen, Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen, sicher. Er ist zuständig für Erkrankungen, zu deren Behandlung die Patientinnen und Patienten ansonsten einen niedergelassenen Arzt in dessen Praxis aufsuchen oder um einen Hausbesuch bitten würden, und bietet eine Erstversorgung bis zur nächsten regulären Sprechstunde . Die Organisation des Bereitschaftsdienstes ist gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Der Rettungsdienst hingegen wird bei einem lebensbedrohlichen medizinischen Notfall oder einem schweren Unfall tätig, bei dem sofortige Hilfe benötigt wird. Er ist unter der Telefonnummer 112 erreichbar. Der Rettungsdienst wird durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur als oberste Rettungsdienstbehörde sowie durch acht Landkreise und kreisfreie Städte organisiert . Der Rettungsdienst ist von der geplanten Schließung der Bereitschaftsdienstzentrale Nierstein-Oppenheim durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht betroffen. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung RheinlandPfalz beschlossen, zum 2. Mai 2013 eine organisatorische und strukturelle Zusammenführung des Versorgungsbereichs der Bereitschaftsdienstzentrale Nierstein-Oppenheim mit den Bereitschaftsdienstzentralen Mainz, Worms und Alzey vorzunehmen. Als Grund für die geplante Schließung der Bereitschaftsdienstzentrale Nierstein-Oppenheim wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eine unverhältnismäßige Einnahmen-/Ausgabensituation angegeben. Zudem fehlten regionale Versorgungsaspekte , die für einen Erhalt der Bereitschaftsdienstzentrale sprechen würden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Mai 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2226 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Die Organisation des Bereitschaftsdienstes ist gemäß § 75 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und zählt zu deren Sicherstellungsauftrag. Bei der Ausgestaltung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes hat der Gesetzgeber der Kassenärztlichen Vereinigung einen großen Gestaltungsspielraum eingeräumt, den die Landesregierung als Rechtsaufsichtsbehörde respektieren muss. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz handelt eigenverantwortlich. Die Landesregierung kann keine fachlichen Vorgaben machen. Die Landesregierung hält es aber für erforderlich, dass die anstehenden Entscheidungen im Dialog mit den Betroffenen getroffen werden. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz daher wiederholt darum gebeten, den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden Gelegenheit zu geben, die besonderen Bedürfnisse der Region in einem Gespräch mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung darzustellen, damit die Argumente der Patientinnen und Patienten und der Bürgerinnen und Bürger in die Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung einbezogen werden können. Zu 3.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung werden die betroffenen Gemeinden künftig durch die Bereitschaftsdienstzentralen Mainz, Worms und Alzey mit versorgt. Üblicherweise sollen in einer Bereitschaftsdienstzentrale zwei Ärztinnen beziehungsweise Ärzte tätig werden. Einem Arzt obliegt der Sitzdienst in der Bereitschaftsdienstzentrale. Ein weiterer Arzt wird im Fahrdienst für die Durchführung von Hausbesuchen eingesetzt. Dieser Fahrdienst soll auch dem Umstand Rechnung tragen, dass die Bezirke der Bereitschaftsdienstzentralen jetzt tendenziell größer sind als vor der Umorganisation des Bereitschaftsdienstes. Die genauen Zuordnungen und die Adressen und Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen können der Anlage entnommen werden. Zu 4.: Die Organisation des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes erfolgt nicht durch staatliche Stellen, sondern durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Bei der Bereitschaftsdienstordnung handelt es sich daher nicht um eine Rechtsverordnung des Landes, sondern um eine Regelung, die von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung beschlossen wird. Gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz vom 2. September 2009, zuletzt geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung am 16. Juni 2010, wird der organisierte Bereitschaftsdienst als ein zentralisierter Bereitschaftsdienst durchgeführt. Hierzu richtet die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz in jedem Bereitschaftsdienstbereich mindestens eine Bereitschaftsdienstzentrale ein, wobei eine Anbindung an ein Krankenhaus anzustreben ist. Der organisierte Bereitschaftsdienst wird im betreffenden Bereitschaftsdienstbereich ausschließlich durch die Bereitschaftsdienstzentrale wahrgenommen. Bereitschaftsdienstbereiche können unter Berücksichtigung besonderer historisch gewachsener und bewährter Strukturen oder – wenn es die geographische Lage oder die Anzahl der im jeweiligen Bereitschaftsdienst-Bereich zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte erfordert – auch unabhängig von den Verbandsgemeindegrenzen/Stadtteilen festgelegt werden. Die Einteilung der Bereitschaftsdienstbereiche muss gewährleisten, dass der diensthabende Arzt unter Berücksichtigung der regionalen Infrastruktur in angemessener Zeit und in zumutbarer Entfernung für den Patienten erreichbar ist. Alexander Schweitzer Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2226 3 Gemeinden Neuer Bereitschaftsdienstbereich Dalheim Alzey Dexheim Mainz Dienheim Worms Dolgesheim Alzey Dorn-Dürkheim Alzey Eimsheim Alzey Friesenheim Alzey Guntersblum Worms Hahnheim Mainz Hillesheim (Rheinhessen) Alzey Köngernheim Alzey Lörzweiler Mainz Ludwigshöhe Worms Mommenheim Mainz Nackenheim Mainz Nierstein Mainz Oppenheim, Stadt Mainz Selzen Mainz Uelversheim Alzey Undenheim Alzey Weinholsheim Alzey Wintersheim Alzey Anlage 1 Ab dem 2. Mai 2013 wird der ärztliche Bereitschaftsdienst in Nierstein/Oppenheim wie folgt neu organisiert: Quelle KV Rheinland-Pfalz. Drucksache 16/2226 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage 2 Adressen und Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen Bereitschaftsdienstzentrale Mainz ab dem 15. April 2013 St. Vincenz und Elisabeth Hospital An der Goldgrube 11 55131 Mainz Tel: 116 117 Öffnungszeiten: Fr 19.00 Uhr bis Mo 7.00 Uhr Mi 14.00 Uhr bis Do 7.00 Uhr Mo, Di, Do 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr Bereitschaftsdienstzentrale Alzey DRK Krankenhaus Kreuznacher Straße 7-9 55232 Alzey Tel: 116 117 Öffnungszeiten: Fr 19.00 Uhr bis Mo 7.00 Uhr Mi 14.00 Uhr bis Do 7.00 Uhr Mo, Di, Do 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr Bereitschaftsdienstzentrale Worms Klinikum Worms Gabriel-von-Seidel-Straße 81 67550 Worms Tel: 116 117 Öffnungszeiten: Fr 19.00 Uhr bis Mo 7.00 Uhr Mi 13.00 Uhr bis Do 7.00 Uhr Mo, Di, Do 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr 4