Drucksache 16/2239 18. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Steuerflucht und -vermeidung durch „Cum-Ex-Transaktionen“ und „Dividendenstripping“ in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1469 vom 26. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Nach Medienberichten (u. a. Süddeutsche Zeitung vom 16. März 2013) sollen Länder der Bundesrepublik um einen Steuerbetrag in mindestens einstelliger Milliardenhöhe geschädigt worden sein. Mit Hilfe von sogenannten, „Cum-Ex-Transaktionen“ oder „Dividendenstripping “ nutzen Großbanken das bestehende Steuerrecht aus, indem sie durch schnelle Ver- und Rückkäufe von Aktien kurz vor einer Dividendenauszahlung Kursentwicklungen für sich nutzen, um damit ihre Kapitalertragssteuerlast zu manipulieren. Das hat zur Folge, dass Finanzämter die kurzzeitig zu viel bezahlten Kapitalertragssteuern zurückerstatten müssen. Auch können durch Geschäfte mit kurzfristigen An- und Verkäufen der Aktien aus dem Ausland Dividenden samt Steuergutschriften erworben werden. Diese Transaktionen können dazu führen, dass Finanzämter mehr Steuern erstatten, als letztendlich gezahlt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung diese Arten der Steuerflucht oder -vermeidung durch „Cum-Ex-Transaktionen“ oder „Dividenden- stripping“ in Rheinland-Pfalz bekannt? 2. Wenn ja, in welcher Höhe wird der Steuerausfall daraus für Rheinland-Pfalz geschätzt? 3. Drohen den betroffenen Banken und anderen Akteuren dabei strafrechtliche Konsequenzen? 4. Wie kann diese Art von Steuerflucht und -vermeidung verhindert werden? 5. Welche gesetzlichen Regelungen kann das Land Rheinland-Pfalz initiieren, um „Cum-Ex-Transaktionen“ zu vermeiden? 6. Kann die Einführung einer Finanztransaktionssteuer die Transaktionskosten des kurzfristigen Ver- und Rückkaufs von Aktien so gestalten, dass sich diese Art von Handel nicht mehr profitabel auswirkt? 7. Inwieweit trägt das gängige Bankengeschäftsmodell dazu bei, kurzfristig orientierte Transaktionen dieser Art zu fördern? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt geworden, in denen in Rheinland-Pfalz die Anrechnung und Erstattung einer nicht einbehaltenen und nicht abgeführten Kapitalertragsteuer geltend gemacht wurde. Zu Frage 2: Entfällt. Zu Frage 3: Haben sich Banken oder andere Akteure an einer Steuerstraftat beteiligt oder eine Ordnungswidrigkeit begangen, so ist dies sanktionsbewährt . Hierzu bedarf es jedoch einer genauen Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2239 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Der Bundesgesetzgeber hat die Problematik inzwischen durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2011, BGBl. I S. 1126 gelöst, in dem er die Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung auf die inländischen Zahlstellen verlagert hat. Steuerbescheinigungen können somit nur von dem Kreditinstitut ausgestellt werden, welches für die bescheinigte Position auch die Steuer an das Finanzamt abgeführt hat. Zu Frage 5: Es bedarf keiner Gesetzesinitiative seitens des Landes Rheinland-Pfalz. Zu Frage 6: Die konkrete Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer ist auf EU-Ebene noch im Beratungsstadium. Deswegen können ihre Auswirkungen derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Auf der Basis des Richtlinienvorschlags vom 14. Februar 2013 (COM[2013] 71) würde sie die der Kleinen Anfrage zugrunde liegende Problematik nicht verhindern können, da sie strukturell anders ausgerichtet ist und deshalb die Steuersätze sehr gering sind. Die Belastungswirkung der Finanztransaktionssteuer würde daher auf die genannten Gestaltungen voraussichtlich keine relevanten Auswirkungen haben. Zu Frage 7: Der Landesregierung kann keine Förderung kurzfristig orientierter Transaktionen der fraglichen Art durch die Banken erkennen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister