Drucksache 16/2249 19. 04. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Klassifizierung von Biomasse aus Pferdemist als Brennstoff Die Kleine Anfrage 1474 vom 22. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Viele Pferdehaltungsbetriebe stehen vor der Herausforderung, den anfallenden Pferdemist sinnvoll zu verwerten. Ausbringen als Dünger auf eigenen Weiden scheidet bei den meisten Betrieben wegen zu kleiner Flächen aus. Recherchen bzgl. der sinnvollen Verwertung führten zur thermischen Nutzung. Hierbei wird die zu wechselnde Einstreu, bestehend aus Sägespänen und Pferdemist, getrocknet und anschließend pelletiert. Bei der Trocknung (mehrere Stunden bei 120 °C bis auf eine Restfeuchte von ca. 18 %) wird die Biomasse sterilisiert und der enthaltene Ammoniak verdampft und auskondensiert. Das verbleibende geruchlose Substrat wird pelletiert. Die entstehenden Pellets haben, wie ein Gutachten des ofi-Instituts Wien zeigt, einen Heizwert, der nur geringfügig unter dem der handelsüblichen Holzpellets liegt. Auch die Abgaswerte der Biomasse liegen im Bereich der Werte von Holzpellets. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Welche bundesrechtlichen Voraussetzungen gibt es nach Auffassung der Landesregierung für die Klassifizierung von Pferdemist oder daraus hergestellten Pellets als Brennstoff? 2. Liegen diese Voraussetzungen nach Auffassung der Landesregierung vor? 3. Welche weiteren Voraussetzungen sind nach Auffassung der Landesregierung für die Klassifizierung von Pferdemist oder daraus hergestellten Pellets als Brennstoff und den Einsatz in Verbrennungsanlagen zu erfüllen? 4. Welcher Teil der Landesverwaltung ist für dieses Klassifizierungsverfahren zuständig? 5. Welche geplanten, beantragten, realisierten oder teilrealisierten Projekte für den thermischen Einsatz von Pferdemist oder dar- aus hergestellten Pellets in Rheinland-Pfalz oder in anderen Ländern sind der Landesregierung bekannt? 6. Wie beurteilt die Landesregierung diese Projekte im Hinblick auf die Umsetzung in Rheinland-Pfalz? 7. Welche Chancen und Möglichkeiten für einen ökonomisch und ökologisch sinnvollen und lohnenden Einsatz von Pferdemist oder daraus hergestellten Pellets als Brennstoff in oder durch Betriebe der Pferdehaltung sieht die Landesregierung grundsätzlich , auch in Verbindung mit dem Einsatz von selbst erzeugtem Solarstrom, der Eigennutzung der erzeugten elektrischen Energie und Wärme und der zusätzlichen Eigennutzung der Pellets zu anderen Zwecken? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. April 2013 wie folgt beantwortet: Wie beispielsweise Untersuchungen des Technologie- und Förderzentrums (TfZ) in Straubing gezeigt haben, ist bei der Verbrennung von Pferdemist oder daraus hergestellter Pellets mit erhöhten Staub-, NOX- und HCl-Emissionen zu rechnen. Dies hat zur Folge, dass besondere Anforderungen an die Abgasreinigungstechnologie und an den Korrosionsschutz der Feuerungsanlagen zu stellen sind. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1, 3 und 7: Eine Klassifizierung von Brennstoffen findet sich lediglich in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV). Diese Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufgestellt und betrieben werden dürfen. Drucksache 16/2249 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Verordnung enthält eine abschließende Liste der zugelassenen Brennstoffe, für die definierte Qualitätskriterien eingehalten werden müssen. Pferdemist(-pellets) oder vergleichbare Produkte sind nicht aufgeführt. Ein Einsatz als Brennstoff in immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen ist daher ausgeschlossen. Die Verbrennung von Pferdemist oder daraus hergestellter Pellets ist nur in genehmigungsbedürftigen Anlagen auf Grundlage der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, 4. BImSchV) oder der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen) erlaubt. Voraussetzung für den Einsatz von Pferdemist in den jeweiligen Anlagen ist eine entsprechende Betriebsgenehmigung, die auch Pferdemist als Einsatzmaterial abdeckt. Für Betriebe der Pferdehaltung ist die Wärme- und Stromerzeugung auf Basis von Pferdemist oder daraus hergestellter Pellets aktuell ohne Relevanz. Die anfallenden Mengen werden in Rheinland-Pfalz in der Regel ähnlich wie Stroh als Strukturverbesserer und Humusdünger zur Nährstoffversorgung der Kulturpflanzen im Ackerbau eingesetzt. Werden die düngerechtlichen Regelungen eingehalten, bewertet die Landesregierung diesen eingeführten Verwertungsweg als ökonomisch und ökologisch besonders sinnvoll . Zu Frage 2: Für in der 1. BImSchV nicht genannte Brennstoffe sind immissionsschutzrechtliche Anforderungen ohne weitergehende Maßnahmen nach dem Stand der Technik nicht sicher einzuhalten. Insoweit hält die Landesregierung den Ausschluss sonstiger nicht aufgeführter Brennstoffe in der Anlagengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen für sachgerecht. Zu Frage 4: Eine Bewertung und Zulassung von Brennstoffen durch Landesdienststellen findet nicht statt. Eine etwaige Änderung der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung fiele in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Zu den Fragen 5 und 6: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über geplante, beantragte, realisierte oder teilrealisierte Projekte für den thermischen Einsatz von Pferdemist oder daraus hergestellter Pellets vor. Eveline Lemke Staatsministerin