Drucksache 16/2265 23. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Horst Gies (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Erhalt der Weinbergsmauern in den Steillagengebieten von Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1478 vom 28. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Gerade in den letzten Jahren zeichnen sich aufgrund der Alterungs- und Verwitterungsprozesse an den Weinbergsmauern in den Steillagengebieten von Rheinland-Pfalz, im Weinbau an Ahr, Mosel, Mittelrhein und Nahe große Probleme ab. Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, um welchen flächen- bzw. anteilmäßigen Umfang der Weinbergsmauern es sich, aufgegliedert nach den verschiedenen erwähnten Anbaugebieten, handelt, die einer Erneuerung bzw. eines Wiederaufbaus bedürfen? 2. Ist der Landesregierung der Gesamtumfang der sanierungsbedürftigen Mauerflächen im Lande Rheinland-Pfalz bekannt; wenn ja, in welcher Höhe? 3. Welche sind die derzeit laufenden bzw. eingeleiteten Verfahren zum Erhalt von Weinbergsmauern in den Steillagengebieten? 4. Welche speziellen Programme hat die Landesregierung zur Sanierung und zum Erhalt der Steillagen, welche unsere Kulturland- schaft wie kaum ein zweites Element landwirtschaftlich prägen, aufgelegt? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die zukünftige Entwicklung in den Steillagengebieten von Rheinland-Pfalz, vor allem in Bezug auf die Sanierungsbedürftigkeit der vorab erwähnten Weinbergsmauern? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. April 2013 wie folgt beantwortet: Es gibt keine Erhebungen über Umfang und Lage, baulichen Zustand und Bedeutung für Weinbau und Naturschutz der vorhandenen Weinbergsmauern in Rheinland-Pfalz. Erkenntnisse liegen grundsätzlich in laufenden, geplanten oder abgeschlossenen Weinbergsflurbereinigungsverfahren vor. Zu Frage 1: Nein. Zu Frage 2: Nein. Zu Frage 3: Es wurden keine Bodenordnungsverfahren eigens zum Erhalt von Trockenmauern durchgeführt. Das Land unterstützt aber in den derzeit laufenden Weinbergsflurbereinigungsverfahren Kaub-Gutenfeld, Oberwesel-Ölsberg, Boppard-Spay-Ellingsweg, GundersheimHöllenbrand , Walporzheim, Pommern, Bernkastel, Wehlen-Sonnenuhr, Leiwen-Laurentiuslay, Zeltingen-Sonnenuhr, Wolf (Goldgrube ) und St. Martin Wingertsberg den Erhalt von Weinbergsmauern. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2265 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Verwaltungsvorschrift zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (VVILE) mit ihren Fördermaßnahmen Flurbereinigung , Bau stationärer Transporteinrichtungen zur Erschließung von Rebflächen in Steillagen und der Förderung der Instandsetzung von Weinbergsmauern ist eine wichtige Hilfe für die Verbesserung der Weinbauinfrastruktur und damit auch für den Erhalt der Weinkulturlandschaft. Im Rahmen des Argrarumweltprogramms unterstützt das Land die Winzer mit Prämien für die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagen. Die Neuanlage von Weinbergen in Steillagen und Steilstlagen wird im Rahmen des Instruments „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ gefördert. Zu Frage 5: In Rheinland-Pfalz kommt der Erhaltung des Steillagenweinbaus hohe Bedeutung zu. Durch nicht mehr kostendeckende Produktionsbedingungen fallen zunehmend steile Weinberge brach. Hier fällt der ländlichen Bodenordnung die wichtige Aufgabe zu, weiter zu bewirtschaftende Lagen von aufzugebenden Lagen zu trennen und die Produktionsbedingungen durch Zusammenlegung, Erschließung und wasserbauliche Maßnahmen zu verbessern. Für alle Steillagen insbesondere in den Durchbruchstälern in Rheinland-Pfalz liegen Planungen vor, die sich auf die Erhaltung der Kulturlandschaft und den Weinbau erstrecken. Die Bodenordnung wird auch weiterhin die Erhaltung des Steillagenweinbaus unterstützen. Spezielle Planungen für die Erhaltung und Neuanlage von Trockenmauern im Zusammenhang mit Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind in Vorbereitung. Die Landeskulturverwaltung soll so in laufenden Bodenordnungsverfahren alle Möglichkeiten nutzen, um für kompensationspflichtige Projekte Dritter ein Kompensationsmanagement insbesondere zur Errichtung und Vernetzung von Weinbergstrockenmauern anzubieten und durchzuführen. So können, vorausgesetzt es erfolgt eine Aufwertung des Landschaftsbildes oder eine Verbesserung der Lebensraumfunktionen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, beispielsweise – bestehende Trockenmauern zur Erhöhung der Lebensraumqualität für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten freigestellt und offengehalten werden, und – auch außerhalb von Weinbergen unter bestimmten Bedingungen neue Trockenmauern und Gabionen als Struktur- und Vernetzungselemente errichtet werden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung und Forsten hat u. a. in Bezug auf Trockenmauern die Erweiterung der Biotoptypenliste zum Entwurf der auf Bundesebene in Erarbeitung befindlichen Bundeskompensationsverordnung angeregt. Diesem Vorschlag wurde vom Bund gefolgt, sodass demnächst ein Bewertungsrahmen zur Verfügung steht, nach dem im vorstehenden Sinne durchgeführte Maßnahmen als Kompensationsmaßnahmen oder im Rahmen der bestehenden Ökokontoregelungen angerechnet werden können. Zu den im Zusammenhang mit Weinbergsmauern stehenden naturschutzfachlichen und -rechtlichen Fragestellungen ist die Erarbeitung einer Handreichung für die Praxis geplant. Ulrike Höfken Staatsministerin