Drucksache 16/2274 25. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Horst Gies (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Nutzung der ehemaligen Weinbauschule in Ahrweiler Die Kleine Anfrage 1481 vom 28. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Presse ist zu entnehmen, dass Herr Alfredo Pauly, der ja Eigentümer der ehemaligen staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt in Ahrweiler, Walporzheimer Straße werden möchte, die Parzelle überplant und wohl auch Bebauungsplanunterlagen eingereicht haben soll. Basierend auf diesen Informationen frage ich die Landesregierung: 1. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung zur Überplanung und Weiterentwicklung des ehemaligen Geländes der staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt? 2. Ist Herr Pauly zwischenzeitlich Eigentümer der vorgenannten Fläche und wurde bereits rechtskräftig bezahlt? 3. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, frage ich die Landesregierung, wie lange sie noch bereit ist, diesen offensichtlich seit Jahren schwebenden Zustand zu akzeptieren? 4. Wenn Herr Pauly nicht Eigentümer der Flächen sein sollte, wer ist nach wie vor für den Unterhalt und vor allem für die Pflege der Flächen verantwortlich? 5. Gibt es alternative Überlegungen zur Veräußerung der vorgenannten Fläche und Planungen, wenn der endgültige Kaufvertrag mit Herrn Pauly nicht zustande kommen sollte? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Bebauungsplan „Ehemalige Weinbauschule“ ist am 26. Juni 2012 in Kraft getreten. Derzeit prüft die Kreisverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler als zuständige Baugenehmigungsbehörde die vom Käufer eingereichten Bauunterlagen. Zu Frage 2: Die Fälligkeit des Kaufpreises, der Eigentumsübergang und der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten sind vom Inkrafttreten des Bebauungsplans „Ehemalige Weinbauschule“ sowie einer rechtskräftig erteilten Baugenehmigung abhängig. Die Baugenehmigung ist noch nicht rechtskräftig erteilt, sodass das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Der Kaufpreis wurde mit Wertstellung 7. April 2010 treuhänderisch an den Landesbetrieb LBB gezahlt. Zu den Fragen 3 und 5: Nach dem jetzigen Verfahrensstand besteht keine Veranlassung, über eine Neuausschreibung der Liegenschaft zu entscheiden. Zu Frage 4: Da Besitz, Nutzen und Lasten noch nicht übergegangen sind, obliegt dem Land Rheinland-Pfalz weiterhin der Unterhalt und die Pflege der Flächen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode