Drucksache 16/2278 25. 04. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Jagdnutzungsanweisung – JANA (1) Die Kleine Anfrage 1486 vom 4. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Mit Wirkung vom 1. April 2013 wurde eine neue Grundsatzanweisung zur Jagdnutzung der vom Landesbetrieb Landesforsten verwalteten staatlichen Liegenschaften (Jagdnutzungsanweisung – JANA) erlassen. Demnach wird die Wahrnehmung des Jagdrechts in staatlichen Eigenjagdrevieren durch Verpachtung oder durch eigenes Personal sichergestellt. Private Jägerinnen und Jäger können an der Ausübung der Jagd in nicht verpachteten Jagdbezirken beteiligt werden. Sowohl für die Jagdausübung der Mitarbeiter von Landesforsten als auch für Pächter von verpachteten staatlichen Eigenjagdbezirken und für die Inhaber von Jagderlaubnissen ist die Verwendung von Jagdmunition, die den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt minimiert, Gesundheitsgefahren über den Verzehr von Wildbret vermeidet und den höchsten Tierschutz- und Sicherheitsstandards genügt, vorgeschrieben und die Nutzung bleihaltiger Munition untersagt. Vor dem Hintergrund der einzelnen Regelungen der Jagdnutzungsanweisung frage ich die Landesregierung: 1. Wie groß ist die Gesamtfläche der verpachteten im Vergleich zu den nicht verpachteten staatlichen Eigenjagdbezirken und wie hoch ist der jeweilige Anteil innerhalb bestehender Bewirtschaftungsbezirke von Rot-, Dam- und Muffelwild? 2. Wie viele Hirsche, Damhirsche und Muffelwidder der Altersklassen I, II und III wurden in den vergangenen Jahren in den ver- pachteten und den nicht verpachteten Jagdbezirken des Landes erlegt? 3. Wie viele Hirsche, Damhirsche und Muffelwidder der Altersklassen I, II und III wurden in den in Eigenregie bewirtschafteten Jagdbezirken durch Angehörige von Landesforsten erlegt und wie hoch waren die hierdurch erlangten Abschussentgelte? 4. Wie viele Hirsche, Damhirsche und Muffelwidder der Altersklassen I, II und III wurden in den in Eigenregie bewirtschafteten Jagdbezirken von privaten Jagdgästen im Rahmen der Einzeljagd und bei Gesellschaftsjagden erlegt und wie hoch waren die hierdurch erzielten Einnahmen durch Abschussentgelte? 5. Wie viele Rehböcke wurden durch private Jagdgäste in den in Eigenregie bewirtschafteten staatlichen Eigenjagdbezirken erlegt und wie hoch waren die hierdurch erzielten Abschussentgelte? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nachfolgende Zahlen beziehen sich auf die aktuelle Jagdnachweisung für das Jagdjahr 2011/2012: Die bejagbare Grundfläche, die von Landesforsten verwaltet wird, beträgt insgesamt ca. 230 000 Hektar. Von den 230 000 Hektar sind insgesamt ca. 66 000 Hektar verpachtet, davon ca. 22 000 Hektar in nicht staatlichen Jagdbezirken und ca. 44 000 Hektar als staatliche Eigenjagdbezirke. Ca. 168 000 Hektar bejagbare Grundfläche wird von Landesforsten nicht verpachtet in Eigenregie bejagt. Von diesen 168 000 Hektar sind wiederum ca. 24 000 an private Jägerinnen und Jäger als Pirschbezirke vergeben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2278 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3, 4 und 5: Landesforsten Rheinland-Pfalz erzielte im Geschäftsjahr 2012 in seinen nicht verpachteten Eigenjagdbezirken durch entgeltliche Jagderlaubnisse Einnahmen in Höhe von 562 000 €. Dieser Betrag beinhaltet Einnahmen aus Begehungsscheinen sowie für die Vergabe von Pirschbezirken. Weiterhin erzielte Landesforsten im Geschäftsjahr 2012 einen Betrag in Höhe von 538 000 € im Rahmen der Durchführung von Drückjagden und Ansitz-Wochenenden. Die Abschussentgelte für Trophäenträger sind in den o. g. Beträgen enthalten, sie werden nicht getrennt erfasst; eine diesbezügliche Auswertung ist daher nicht möglich. Ulrike Höfken Staatsministerin Im Rahmen der Jagdnachweisung erfolgt keine Erfassung der verpachteten oder nicht verpachteten Jagdflächen nach ihrer Belegenheit innerhalb oder außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke für Rot-, Dam- oder Muffelwild. Angaben über die jeweiligen Anteile der verpachteten und nicht verpachteten Jagdfläche innerhalb und außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke können daher nicht gemacht werden. Zu Frage 2: Die Erfassung und zusammenführende Auswertung der gemäß § 31 Absatz 11 Landesjagdgesetz von der jagdausübungsberechtigten Person für den einzelnen Jagdbezirk zu führenden Wildnachweisung erfolgt ausschließlich nach Wildart und Geschlecht des erlegten Schalenwildes. Nach Altersklassen differenzierte Angaben zur Erlegung in den verpachteten (verp.) und nicht verpachteten (n. verp.) staatlichen Eigenjagdbezirken können daher nicht gemacht werden. Die Anzahl des männlichen Wildes (m.) beinhaltet neben den Hirschen bzw. Widdern der Klassen I, II und III auch die männlichen Kälber bzw. Lämmer. Rotwild Jagdjahr n. verp. verp. Summe m. w. m. w. m. w. 2009/2010 637 892 68 136 705 1 028 2010/2011 608 897 83 151 691 1 048 2011/2012 607 856 71 122 678 978 Damwild Jagdjahr n. verp. verp. Summe m. w. m. w. m. w. 2009/2010 5 17 0 4 5 21 2010/2011 3 8 2 4 5 12 2011/2012 6 13 2 13 8 26 Muffelwild Jagdjahr n. verp. verp. Summe m. w. m. w. m. w. 2009/2010 40 58 9 10 49 68 2010/2011 33 49 18 14 51 63 2011/2012 31 50 18 13 49 63