Drucksache 16/2285 02. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Negative Auswirkungen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AFIM-UmsG) auf die Energiewende in Rheinland -Pfalz Die Kleine Anfrage 1493 vom 9. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Europäische Kommission hat als Konsequenz aus der Bankenkrise die EU-Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds erlassen, über deren Umsetzung gegenwärtig in der deutschen Politik beraten wird. Ziel der Richtlinie ist vor allem die Stärkung von Verbraucherrechten an den Finanzmärkten. Das Bundesfinanzministerium hat im Februar 2013 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie vorgestellt. Das Kapitalanlagesetz (KAGB-E) ist Teil dieses Gesetzespakets und sieht vor, sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer Finanzaufsicht zu unterstellen. Hintergrund dieser Gesetzesinitiative ist es, einen rechtlichen Rahmen für die zuvor wenig regulierten Anbieter geschlossener Fonds und ähnlicher Produkte zu schaffen. Dies betrifft folglich auch Bürgerwindparks und ähnliche Beteiligungsmodelle. Diesen drohen durch den Gesetzentwurf erheblich umfangreichere Zulassungsvoraussetzungen und ein stark erhöhter Verwaltungsaufwand. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) auf die Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage, der Gesetzesentwurf der Bundesregierung entspräche bereits den durch den Bundesrat gestellten Anforderungen, mögliche Gefahren für die Umsetzung der Energiewende einzudämmen? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung auf Bundesebene, um den Gefahren für Bürgerwind-, Bürgersolar- und Bürger - energieparks bei der Gestaltung des Kapitalanlagegesetzes entgegenzuwirken? 4. Welche Optionen bestehen aus Sicht der Landesregierung, durch eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs das Fortbestehen von Bürgerwind-, Bürgersolar- und Bürgerenergieparks zu schützen? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Initiativen im Bundesrat zur Nachbesserung bei dem Aspekt der Bürgerbeteiligung? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. April 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aus Sicht der Landesregierung könnte eine Umsetzung des Gesetzentwurfs in seiner aktuellen Fassung dazu führen, dass Bürgerbeteiligungsprojekte zur Finanzierung dezentraler Erneuerbarer-Energien-Erzeugungsanlagen existenziell gefährdet werden. Die Umsetzung von Bürgerwind-, Bürgersolar- und Bürgerbioenergieparks erfolgt zumeist als GmbH & Co. KG oder Genossenschaften , die grundsätzlich in den Anwendungsbereich des AIFM-Umsetzungsgesetzes fallen können. Sofern Bürgerbeteiligungsprojekte unter das AIFM-Umsetzungsgesetz fallen, sehen sich diese sowohl bei der Errichtung wie auch im laufenden Geschäft einer umfassenden Regulierung unterworfen. Bei „Ein-Objekt-Fonds“ – also Investitionsfonds, die in weniger als drei Objekte investieren – sollen Kleinanleger zudem faktisch nicht mehr investieren können, da für solche Fonds eine Mindestanlage von 20 000 € gelten soll, was klar über dem liegt, was nach den bisherigen Erfahrungen durch einzelne Bürgerinnen und Bürger in Bürgerbeteiligungsprojekten eingebracht wird. Drucksache 16/2285 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Landesregierung sieht damit die Gefahr, dass durch das AIFM-Umsetzungsgesetz Bürgerenergieprojekte – und darüber hinaus generell geschlossene Fonds im Bereich der Wind-, Solar- und Bioenergie – verhindert oder zumindest maßgeblich erschwert und erheblich verteuert werden. Bürgerinnen und Bürger würden somit von der Teilhabe am zukünftigen Energieversorgungssystem ausgeschlossen und die Akzeptanz für den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Erzeugungsanlagen vor Ort deutlich geschwächt werden. Dies würde die Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz erschweren. Zu Frage 2: Die Landesregierung teilt die Auffassung der Bundesregierung nicht. Zu den Fragen 3 und 5: Die Landesregierung hat sich zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat dafür ausgesprochen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Bürgerbeteiligungsprojekte zur Finanzierung dezentraler EE-Erzeugungsanlagen nicht in einem Maße belastet werden, dass solche Projekte ausgeschlossen oder nicht mehr mit vertretbaren Beteiligungsbeiträgen, Gründungs- oder Verwaltungskosten zu realisieren sind. Der Gesetzentwurf liegt gegenwärtig dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Inwiefern dort das Petitum des Bundesrates hinsichtlich der Bürgerbeteiligung aufgenommen wird, kann durch die Landesregierung nicht beurteilt werden. Zu Frage 4: Aus Sicht der Landesregierung ist es grundsätzlich möglich, durch Klarstellungen und Ausnahmeregelungen das AIFM-Umsetzungs - gesetz so auszugestalten, dass Bürgerbeteiligungsprojekte zur Finanzierung dezentraler EE-Erzeugungsanlagen weiterhin realisiert werden können. Insbesondere bedarf es einer gesetzlichen Definition, die gewährleistet, dass ein unternehmerisches Engagement, wie es in einer Vielzahl von Bürgerbeteiligungsprojekten zur Finanzierung dezentraler Energieerzeugungsanlagen gegeben ist, vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen wird. Darüber hinaus bedarf es der Ergänzung, dass Fonds, die in eine oder zwei Wind-, Solar- oder Bioenergieanlage investieren, nicht unter die generelle Mindestanlagevoraussetzung von 20 000 € fallen. Eveline Lemke Staatsministerin