Drucksache 16/2293 03. 05. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Aktuelle Situation hinsichtlich der Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1518 vom 25. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Angesichts der Anforderungen an Ärzte nicht nur hinsichtlich Fachwissen, sondern auch hinsichtlich der Fähigkeit zur Verständigung im Alltag wird derzeit verstärkt über Wege diskutiert, die allgemeinen und fachspezifischen Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte in unse rem Land zu verbessern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele ausländische Ärzte sind aktuell in Rheinland-Pfalz niedergelassen oder in Kran ken häusern bzw. anderen medizinischen Einrichtungen tätig? 2. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Landesregierung zu deren allgemeinen und fachspezifischen Kenntnissen deutscher Sprache? 3. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den diesbezüglichen Praxis erfahrungen? 4. Was unternimmt die Landesregierung, damit es zu bundeseinheitlichen Anforderungen an die Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte kommt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zum 31. Dezember 2012 waren nach Informationen der Landesärztekammer 1 409 ausländische Ärztinnen und Ärzte in Rheinland -Pfalz bei der Kammer gemeldet. Davon waren 987 in Krankenanstalten und 184 als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte tätig. In sonstigen Bereichen, dazu zählen beispielsweise der Medizinische Dienst der Krankenkassen oder die Rentenversicherung, waren 113 Personen gemeldet. Nicht ärztlich tätig waren 125 Ärztinnen und Ärzte. Diese sind freiwillige Mitglieder der Kammer, zum Beispiel Ärztinnen im Erziehungsurlaub. Bei den vorgenannten Zahlen handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Bereits eingebürgerte Ärztinnen und Ärzte sind nicht erfasst. Zu 2.: Aktuelle Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. Zu 3.: Gelegentlich hat das Ministerium Kenntnis von Beschwerden von Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen erhalten, dass sich die Kommunikation mit ärztlichem Personal aufgrund von mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache schwierig gestaltet habe. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2293 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Diese Kenntnisse sind nicht geeignet, generalisiert zu werden oder allen ausländischen Ärztinnen und Ärzten mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache zu unterstellen. Dennoch sehen die Landesregierung und die Kammern der akademischen Heilberufe Handlungsbedarf, um im Rahmen der weitgehend durch EU-Recht bestimmten Freizügigkeitsregelungen aus Gründen des Patientenschutzes vorbeugende Regelungen zu treffen. Zu 4.: Rheinland-Pfalz heißt ausländische Mediziner ausdrücklich willkommen, die hier für die Patientenversorgung tätig werden wollen. Um aber Missverständnisse in der Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zwischen dem Arzt und seinen Kollegen beziehungsweise anderen in die Patientenversorgung eingebundenen Personen zu vermeiden, müssen auch die ausländischen Ärztinnen und Ärzte vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit nachweisen, dass sie gut auf Deutsch kommunizieren können. Hierzu wurde auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung mit der Ärztekammer, der Zahnärztekammer, der Apothekerkammer und der Landespsychotherapeutenkammer ein von den Letztgenannten durchzuführender Sprachtest vereinbart. Die ersten Erfahrungen nach acht Monaten zeigen, wie gut und richtig dieser Schritt aus Patientenschutzgründen war und ist. Die Landesregierung setzt sich daher dafür ein, dieses Verfahren in enger Kooperation mit den Kammern und mit deren ausdrücklicher Unterstützung über Rheinland-Pfalz hinaus in ganz Deutschland zu etablieren: – Es ist vorgesehen, einen Artikel zur Prüfung der Sprachkompetenz ausländischer Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz, der im rheinland-pfälzischen Ärzteblatt in Kürze publiziert wird, auch im Deutschen Ärzteblatt zu veröffentlichen. – Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die rheinland-pfälzische Regelung bereits in der Bund-Länder-AG „Berufe im Gesundheitswesen“ vorgestellt und am 25. April 2013 auch in einer gemeinsamen Sitzung dieser Arbeitsgruppe mit der Bundesärztekammer thematisiert. – Die Landesregierung hat mit den beteiligten Kammern vereinbart, dass auch diese im Kammerwesen entsprechend aktiv werden und die rheinland-pfälzische Lösung dort vorstellen. Alexander Schweitzer Staatsminister