Drucksache 16/2296 06. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Förderung von Sportprojekten im Rhein-Lahn-Kreis Die Kleine Anfrage 1498 vom 12. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Rhein-Lahn-Kreis werden bei mehreren Anträgen für Kunstrasenplätze die Förderungen auf eine pauschalierte Zuwendung zurückgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Für welche Sportprojekte aus dem Rhein-Lahn-Kreis liegen der Landesregierung Förderanträge vor? 2. Wie hoch sind die jeweiligen Förderbeträge? 3. Seit welchem Zeitpunkt hat die Landesregierung eine pauschalierte Zuwendung von 100 000 Euro für Kunstrasenplätze verfügt und was sind die Hintergründe? 4. Gilt die pauschalierte Zuwendung auch für bereits beantragte oder genehmigte Kunstrasenplätze? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es liegen die folgenden Förderanträge aus dem Rhein-Lahn-Kreis vor: 1. Hallenbad Diez-Limburg GmbH, Antrag vom 29. März 2012 – Sanierung und Modernisierung des Hallenbades in Diez – Gesamtkosten: 4 886 000 Euro (brutto) – zuwendungsfähige Kosten: 2 258 000 Euro (netto) – beantragte Landeszuwendung: 903 233,10 Euro 2. TuS Katzenelnbogen-Klingelbach 1896/1946 e. V., Antrag vom 6. September 2012 – Umbau des Tennenplatzes „Hellenhahn“ in einen Kunstrasenplatz – Gesamtkosten: 452 000 Euro – ungeprüfte zuwendungsfähige Kosten: 430 000 Euro – beantragte Landeszuwendung: 172 171,58 Euro Zu Frage 2: Für die Sanierung und Erweiterung des Hallenbades in Diez ist eine Landeszuwendung in Höhe von 903 000 Euro vorgesehen. Das Projekt des TuS Katzenelnbogen-Klingelbach konnte aufgrund der regionalen Verteilung der Fördermittel nicht in den Jahresförderplan 2013 aufgenommen werden. Eine Aussage zu einer möglichen Förderung kann noch nicht getroffen werden; auch wegen einer fehlenden belastbaren Finanzplanung des Vereins. Drucksache 16/2296 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Bei der Vorbereitung der Jahresförderpläne 2012/2013 konnte mit acht Städten und Gemeinden erfolgreich vereinbart werden, dass die Zuschusssumme für Kunstrasenplätze auf einen Betrag von 100 000 Euro pro Platz festgesetzt wird. Sechs Kunstrasenplätze werden im Programmjahr 2013 mit dieser Festbetragsfinanzierung gefördert werden. Hintergründe für diese Festlegungen liegen zum einen darin, dass die Nachteile, die mit einem Kunstrasenplatz verbunden sind, insbesondere die finanziellen Folgelasten, vielfach nicht bekannt waren und unberücksichtigt blieben. Ein Kunstrasenplatz ist nach zwölf bis fünfzehn Jahren verschlissen und nicht mehr bespielbar. Es wird dann eine Folgeinvestition in Form der Erneuerung der obersten Schicht fällig, die regelmäßig die Finanzkraft der Vereine übersteigt. Derzeit werden ca. 170 000 Euro für eine solche Folgeinvestition fällig. Eine Hilfestellung kann den Vereinen dann unter Umständen nicht rechtzeitig gegeben werden. Ob das Projekt zum notwendigen Zeitpunkt auf Platz eins der Prioritätenliste eingestuft und vom Land gefördert werden könnte, ist im Hinblick auf die Zweckbindung der Investition von über 20 Jahren mehr als fraglich. Die Problematik der Schaffung von Kunstrasenplätzen wurde mehrfach auch in der Arbeitsgemeinschaft Sportstätten der Bundesländer erörtert und die Förderpraxis verglichen. Die eingeführte 100 000-Euro-Förderung pro Kunstrasenplatz in Rheinland-Pfalz nimmt einen Spitzenplatz ein. Das in einen Kunstrasenplatz investierte Vermögen der Gemeinde oder des Vereines bildet keinen Marktwert. Insoweit ist es Aufgabe in der Antragsprüfung, eine Gemeinde vor einer Überbelastung und einen Verein vor zu hohen Verbindlichkeiten zu schützen. Dafür ist auch der technische Hinweis auf Alternativlösungen wie den kunstfaserverstärkten Naturrasen (Hybridrasen) hilfreich. Am Markt haben sich preisgünstigere Hybridrasensysteme etabliert, die derzeit fachlich beobachtet werden. Es handelt sich hierbei um 1. das System mit eingenähten – implantierten Fasern 2. das System mit Kunststoff-Stabilisierungsgewebe 3. ein patentiertes System auf der Grundlage von Eifellava. Zu Frage 4: Ja. Roger Lewentz Staatsminister