Drucksache 16/2298 07. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rodungsarbeiten entlang der L 267 zwischen Puderbach und Hanroth Die Kleine Anfrage 1500 vom 15. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Durch den Landesbetrieb für Mobilität angeordnet, sind in den letzten Wochen entlang der Landesstraße 267 zwischen Puderbach und Hanroth Rodungsarbeiten durchgeführt worden. Bei diesen Rodungsarbeiten wurden die Leitplanken entlang des gerodeten Straßenabschnitts so stark beschädigt, dass sie jetzt durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) ausgetauscht werden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund wurden die Rodungsarbeiten entlang der L 267 durchgeführt? 2. Aus welchem Grund hat der Landesbetrieb für Mobilität die Leitplanken vor der Rodung nicht demontiert und nach der Ro- dung wieder angebracht? 3. Wie viele Meter Leitplanke mit welchen Pfostenabständen sind beschädigt und müssen ausgetauscht werden? 4. In welchem Jahr sind die durch die Rodung beschädigten Leitplanken angebracht worden und was haben die Leitplanken pro Meter sowie die Anbringung damals gekostet? 5. Welche Lebensdauer hat eine Leitplanke dieser Art nach Kenntnis des LBM im Durchschnitt, wenn sie keinen größeren Beschädigungen ausgesetzt ist? 6. Welche Kosten entstehen durch den Austausch der beschädigten Leitplanken im betreffenden Straßenabschnitt? 7. Wer bezahlt die durch den Austausch entstandenen Kosten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Streckenabschnitt der L 267 zwischen Puderbach und Hanroth befindet sich in einer Geländelage mit starkem Gefälle. Erosionen können bei diesen Geländesituationen die Standfestigkeit des anstehenden Bewuchses gefährden und damit die Verkehrssicherheit auf dieser Straße. Dies gilt auch für die Gefährdung durch herabfallendes Astwerk, sodass grundsätzlich ein entsprechender Abstand von Straßenbäumen zum Fahrbahnrand einzuhalten ist. Darüber hinaus ist in kurvigen Straßenbereichen ein regelmäßiger Rückschnitt des Straßenbegleitholzes am Straßenrand notwendig, um dem Verkehrsteilnehmer die erforderlichen Sichtweiten zu ermöglichen. Zu Frage 2: Die Maßnahme wurde im Vorfeld von den zuständigen Behörden Forstverwaltung und Landesbetrieb Mobilität (LBM) RheinlandPfalz sowie der Straßenmeisterei Dierdorf umfangreich geplant und abgestimmt. Dabei wurde festgestellt, dass begrenzt auf Teilbereiche der Strecke eine Beschädigung der Schutzplanken zu erwarten ist. Die weitere Untersuchung ergab für eine vollständige Demontage auf der Gesamtstrecke Kosten in Höhe von etwa 13 000 Euro. Insofern war der anschließend durchgeführte Austausch der tatsächlich beschädigten Teilbereiche der Schutzplanken mit Kosten in Höhe von etwa 6 700 Euro auch gegenüber weiteren geprüften Alternativen deutlich wirtschaftlicher. Drucksache 16/2298 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Durch die Rodungsarbeiten wurden 210 Meter einfache Schutzplanke mit Pfostenabständen von vier Metern und zwei Metern beschädigt. Zu Frage 4: Die Schutzeinrichtung im diesem Streckenabschnitt wurde 2011 neu hergestellt. Die Kosten für den Gesamtabschnitt betrugen 18 885 Euro. Durch den höheren Bedarf an zusätzlichen Pfosten werden etwa 30 Euro pro laufenden Meter einfache Schutzeinrichtung inklusive Montage kalkuliert. Zu Frage 5: Die Lebensdauer einer Schutzeinrichtung ist von mehreren Faktoren wie Art der Verzinkung, Lage am Straßenkörper oder den vorherrschenden Witterungsbedingungen abhängig. Die maximale Lebensdauer einer Schutzeinrichtung beträgt etwa 30 bis 40 Jahre. Zu Frage 6: Die Kosten der Erneuerung der etwa 210 Meter beschädigten Schutzeinrichtung im Zuge der L 267 betragen etwa 6 700 Euro. Eine endgültige Schlussrechnung der ausführenden Fachfirma liegt noch nicht vor. Zu Frage 7: Aufgrund der durch die Forstverwaltung für den LBM übernommenen Gehölzpflegearbeiten werden die Kosten zwischen dem LBM und der Forstverwaltung verrechnet. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär