Drucksache 16/2301 08. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Mai 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Regionales Landesförderprogramm im Landkreis Altenkirchen Die Kleine Anfrage 1505 vom 18. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2008 wurde der Landkreis Altenkirchen als Fördergebiet des Regionalen Landesförderungsprogramms durch das rheinlandpfälzische Wirtschaftsministerium aufgenommen. Dadurch haben Unternehmen aus dem Landkreis unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für Investitionen Zuschüsse bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten zu bekommen und dies auch in Anspruch genommen. Hierdurch konnte in einer ländlichen Region mit infrastrukturellen Defiziten dazu beigetragen werden, dass auch neue Arbeitsplätze geschaffen wurden. Durch das Auslaufen der EU-Förderperiode bis zum 31. Dezember 2013 ist es unsicher, ob Betriebe im Landkreis auch ab dem Jahr 2014 die Möglichkeit haben, das regionale Landesförderprogramm in Anspruch zu nehmen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Gesamtfördersumme im Landkreis Altenkirchen seit 2008? 2. Um wie viele Förderfälle mit welcher Staffelung der Fördersummen handelt es sich? 3. Welche Branchen bzw. Arten von Betrieben und Unternehmen wurden gefördert? 4. Welches waren die häufigsten Förderkriterien, die zur Bewilligung geführt haben? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen aus dem Landkreis Altenkirchen auch ab 2014 Mittel aus dem Regionalen Landesförderprogramm bekommen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seit der Aufnahme als Fördergebiet im Regionalen Landesförderprogramm im Jahr 2008 wurden Zuschüsse in Höhe von 11 270 840 € im Landkreis Altenkirchen gewährt. Zu Frage 2: Es handelt sich insgesamt um 85 Förderfälle. Die Staffelung der Fördersummen stellt sich wie folgt dar: 32 Fälle unter 50 000 €, 17 Fälle zwischen 50 000 bis 100 000 €, 21 Fälle zwischen 100 000 € bis 200 000 € und 15 Fälle über 200 000 €. Zu Frage 3: Es wurden überwiegend kleine Unternehmen in den Branchen Maschinen- und Werkzeugbau, Metall/Elektro, Papier/Druck, Glas und Kunststoff gefördert. Zu Frage 4: Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung von neuen bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus. In 78 Förderfällen wurde die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte unterstützt. In den übrigen Fällen wurde die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte gefördert. Drucksache 16/2301 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Unabhängig von der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 wird die Fortsetzung des Regionalen Landesförderprogramms angestrebt. Die Ausgestaltung des Programms ist nicht zuletzt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig. Das Landesförderprogramm wird im Wesentlichen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert . Derzeit kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, in welchem Umfang dem Land Rheinland-Pfalz auch in der neuen EU-Förderperiode ab 2014 EFRE-Mittel zur Verfügung stehen werden. Die Landesregierung wird sich jedoch dafür einsetzen, die bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung weitgehend über 2013 hinaus zu erhalten, um die strukturschwachen Regionen in Rheinland-Pfalz angemessen zu unterstützen. Eveline Lemke Staatsministerin