Drucksache 16/2302 08. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Personaleinsparungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften Die Kleine Anfrage 1514 vom 25. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der jüngsten öffentlichen Diskussion über Personaleinsparungen in der Justiz frage ich die Landesregierung: 1. Welche Stelleneinsparungen bei Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten hat die Landesregierung im Dezember 2012 angeordnet? 2. Wie werden diese Personalsparmaßnahmen konkret umgesetzt? 3. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die sog. PEBB§Y-Deckungsgrade in den einzelnen Gerichtszweigen bzw. den Staatsanwaltschaften? 4. Wieso wurden die Personalsparmaßnahmen nicht in der Steuerungsgruppe bzw. den Arbeitsgruppen zur Justizstrukturreform zur Diskussion gestellt? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Am 1. April 2012 – dem Bezugszeitpunkt für die letzte Personalbedarfsberechnung – standen der Justiz Rheinland-Pfalz im (damaligen ) höheren Dienst folgende Arbeitskraftanteile zur Verfügung: Ordentliche Gerichtsbarkeit 693 Staatsanwaltschaften 255 Verwaltungsgerichtsbarkeit 73 Sozialgerichtsbarkeit 77 Arbeitsgerichtsbarkeit 43 Finanzgerichtsbarkeit 21. Für Richter- und Staatsanwaltsstellen standen also insgesamt 1 162 Arbeitskraftanteile zur Verfügung. Dies vorausgeschickt, teile ich zu den einzelnen Fragen Folgendes mit: Zu Frage 1: Im Laufe des Jahres 2013 sollen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit 20 frei werdende R1-Stellen und bei den Staatsanwaltschaften zwei frei werdende R1-Stellen nicht wiederbesetzt werden. Am Finanzgericht wird eine am 1. April 2013 frei gewordene R2-Stelle nicht nachbesetzt. Die Arbeitsgerichtsbarkeit muss eine R1-Stelle einsparen. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden bis 2016 von voraussichtlich 13 frei werdenden Richterstellen sechs Stellen nicht wiederbesetzt. Die Sozialgerichtsbarkeit bleibt von den Einsparungen ausgenommen. Zu Frage 2: Für die ordentliche Gerichtsbarkeit wurden gemeinsam mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte diejenigen planbaren Abgänge festgelegt, für die keine Neueinstellungen erfolgen werden. Sofern hierdurch Belastungsunterschiede zwischen den Gerichten auf- Drucksache 16/2302 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode treten, gleichen die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte diese zunächst eigenverantwortlich innerhalb ihrer Gerichtsbezirke aus. Sofern dies nicht möglich ist, nehmen die Präsidenten der Oberlandesgerichte einen Ausgleich vor. Die Einsparungen werden so im Ergebnis wirkungsgleich auf alle Gerichte verteilt. Bei der Staatsanwaltschaft Mainz wurde eine zum 1. Februar 2013 frei gewordene Stelle nicht nachbesetzt. Wo die zweite Einsparung erfolgen wird, ist mit den Generalstaatsanwälten noch abzustimmen. Auch die Frage, wo genau Stellen in der Verwaltungs- und der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht wiederbesetzt werden, wird in Abstimmung mit den zuständigen Chefpräsidenten entschieden. Zu Frage 3: Die Maßnahmen sind als Beitrag zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen „Schuldenbremse“ dringend erforderlich. Wie sie sich konkret auf den sogenannten PEBB§Y-Deckungsgrad auswirken werden, lässt sich noch nicht sagen. Die Geschäftsbelastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist ständigen Veränderungen unterworfen. Zurzeit ist sie eher rückläufig, was sich tendenziell erhöhend auf die Deckungsgrade auswirkt. Selbst wenn man indes – verglichen mit 2012 – von einer konstanten Geschäftsbelastung ausgeht, bleibt die Personalausstattung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch nach den Einsparungen noch deutlich besser als in den Jahren 2008 bis 2011. Der PEBB§YDeckungsgrad ist in diesem Zeitraum von 88 auf 92 Prozent gestiegen, um 2012 einen Höchstwert von 96 Prozent zu erreichen. Durch die Einsparungen im Laufe des Jahres 2013 würde er – bei gleichbleibender Geschäftsbelastung – auf 93,4 Prozent zurückgeführt . Bei den Staatsanwaltschaften wurde im Jahr 2012 ein Deckungsgrad von 92,35 Prozent ermittelt. Nach Einsparung zweier Stellen würde sich dieser – eine gleichbleibende Geschäftsbelastung unterstellt – auf 91,63 Prozent reduzieren. Zum Vergleich: 2006 lag der Deckungsgrad noch bei 71 Prozent. Bei dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz würde der zuletzt ermittelte Deckungsgrad von 106 Prozent nach der Einsparung einer Stelle auf 99 Prozent sinken. In der Sozialgerichtsbarkeit wird sich der Deckungsgrad hingegen von zuletzt 88 Prozent aller Voraussicht nach deutlich verbessern. Die Eingangszahlen sind dort zuletzt merklich – um über 6 Prozent – zurückgegangen. Zu Frage 4: Die besagten Personalmaßnahmen waren nicht Gegenstand der Arbeiten zur Justizstrukturreform, weil sie die Strukturen der Justiz unberührt lassen. Sie wurden jedoch mit den Chefpräsidenten und Generalstaatsanwälten sowie mit den Richter- und Staatsanwaltsvertretungen eingehend erörtert und sind dort mit Blick auf die „Schuldenbremse“ einhellig auf Verständnis gestoßen. Jochen Hartloff Staatsminister