Drucksache 16/2304 10. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Infrastrukturprojekte in den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald Die Kleine Anfrage 1504 vom 17. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, welche Infrastrukturprojekte sie für den Bundesverkehrswegeplan beim Bund anmeldet . Der Innenminister hat sich auch öffentlich hinsichtlich des Nordens von Rheinland-Pfalz dazu geäußert. Wir fragen die Landesregierung: 1. An welchen Bundesverkehrswegen in den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald will die Landesregierung festhalten und diese beim Bundesverkehrswegeplan anmelden? 2. Wie erfolgt die Abstimmung mit den Landkreisen? 3. Welche in den o. a. Landkreisen bisher geplanten sowie schon gemeldeten Projekte beabsichtigt die Landesregierung zurückzu- stellen oder ganz aufzugeben? 4. In welche Dringlichkeitsstufen sollen die weiterverfolgten Projekte eingeordnet werden und welche bleiben im vordringlichen Bedarf? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2015) sind zur Anmeldung folgende Vorhaben für den Landkreis Altenkirchen und den Landkreis Westerwald vorgesehen: Straße Strecke Vorhaben B 8 OU Hasselbach zweistreifiger Neubau B 8 OU Kircheib zweistreifiger Neubau B 8 OU Weyerbusch zweistreifiger Neubau B 8 OU Helmenzen zweistreifiger Neubau B 54 OU Rennerod zweistreifiger Neubau B 54 OU Waldmühlen zweistreifiger Neubau B 62 OU Mudersbach zweistreifiger Neubau B 255 OU Rothenbach und Langenhahn zweistreifiger Neubau B 414 OU Kirburg zweistreifiger Neubau B 414 OU Nister-Möhrendorf zweistreifiger Neubau Legende: OU= Ortsumgehung B = Bundesstraße Drucksache 16/2304 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Anmeldung der Vorhaben soll beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bis zum Sommer 2013 erfolgen. Zu Frage 2: Im Rahmen der aktuellen Vorbereitung für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes ist seitens des BMVBS eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Diesbezüglich hat das BMVBS auf seiner Homepage unter http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUnd Mobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Oeffentlichkeitsbeteiligung/oeffentlichkeitsbeteiligung_node.html die vorgesehenen Maßnahmen beschrieben und die Verfahrensschritte festgelegt. Hiernach will der Bund die Projektanmeldungen der Länder voraussichtlich Ende 2013 veröffentlichen. Das Land sieht ebenfalls eine Unterrichtung der Öffentlichkeit vor, die unter http://www.isim.rlp.de abrufbar ist. Darüber hinaus steht die Landesregierung auf allen Ebenen stets im Kontakt mit der kommunalen Seite. Diese hatte und hat jederzeit die Möglichkeit, sich zur Unterstützung einer Maßnahme an die Landesregierung zu wenden. Zu Frage 3: Folgende Vorhaben im Kreis Altenkirchen und im Kreis Westerwald, die sich noch in dem aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen von 2004 befinden und noch nicht gebaut wurden, sind nicht mehr für die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 vorgesehen: Straße Projektbezeichnung Bedarfsplan 2004 B 8 Ortsumgehung Höchstenbach WB B 54 Ortsumgehung Rennerod/Emmerichenhain WB B 255 Ortsumgehung Ailertchen WB B 255 Ortsumgehung Höhn WB B 255 Ortsumgehung Hellenhahn-Schellenberg WB B 255 Ortsumgehung Rehe WÖ B 413 Ortsumgehung Mündersbach WB B 413 Ortsumgehung Höchstenbach WB B 413 Ortsumgehung Wied WB B 413 Ortsumgehung Merkelbach WB Legende WB = Weiterer Bedarf WÖ = Weiterer Bedarf mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko Rheinland-Pfalz folgt dem Ziel des BMVBS, den Bundesverkehrswegeplan 2015 auf eine realistische Grundlage zu stellen und verkehrswirtschaftliche Schwerpunkte zu setzen. Angesichts der erheblichen Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplans 2003 sowie des zunehmenden Substanzverlustes der vorhandenen Infrastruktur müssen zur Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2015 Finanzmittel in ausreichender Höhe über einen langfristigen Zeitraum bereitgestellt werden. Zu Frage 4: Die Möglichkeit einer Prioritätenreihung durch die Länder bei den Anmeldungen ist seitens des BMVBS nicht vorgesehen. Die Priorisierung ergibt sich durch das bundeseinheitliche Bewertungsverfahren des Bundes. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär