Drucksache 16/2315 14. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Transitsperrung auf der B 10 – Schreiben des Staatsministers Herr Lewentz Die Kleine Anfrage 1508 vom 19. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Herr Staatsminister Lewentz hat mit Schreiben vom 22. Februar 2013 die Anfrage von Frau Landrätin Riedmaier vom 7. Februar bezüglich der Zuständigkeit bei der Anordnung einer Transitsperrung auf der B 10 beantwortet. Die dort getroffenen Aussagen lassen zu den Antworten der Landesregierung in den Landtagsdrucksachen 16/2132 und 16/2133 unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten zu. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Verneint die Landesregierung beim Selbsteintritt durch den Landesbetrieb Mobilität eine Transitsperrung auf der B 10? 2. Wenn eine Transitsperrung verneint wird, warum? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Thematik der Transitsperrung weiterzuverfolgen? Wenn ja, wie? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, weitere Gutachten zur Transitsperrung einzuholen bzw. das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch rechtlich prüfen zu lassen? 5. Was empfiehlt die Landesregierung den zuständigen Kommunen (Kreisverwaltungen) bezüglich der Problematik einer Tran- sitsperrung auf der B 10? 6. Steht die Landesregierung bezüglich der Thematik einer Transitsperrung auf der B 10 in Kontakt mit den zuständigen Kommu- nalbehörden (Kreisverwaltungen)? Wenn ja, wie sieht dieser Kontakt aus (Schriftverkehr, Gesprächsrunde)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Landesregierung hat in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen 1385 und 1386 (Landtagsdrucksachen 16/2132 und 16/2133) darauf hingewiesen, dass für eine rechtlich tragfähige Begründung zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Sachverhaltsaufklärungen hinsichtlich der tatbestandlichen widmungs- und straßenrechtlichen Voraussetzungen einer möglichen Sperrung der B 10 für den Transitschwerverkehr mit Lkw. Zu untersuchen sind dabei unter anderem Fragen der Auswirkungen des mautverlagerten Verkehrs, der Lärmbelastungen sowie Untersuchungen der örtlichen Verhältnisse im Hinblick auf eventuelle besondere Gefahrenlagen. Entsprechende Untersuchungen werden in Kürze in Auftrag gegeben. Erst danach kann endgültig über eine Realisierbarkeit entschieden werden. Dabei sind das Gutachten von Prof. Dr. Ronellenfitsch, das auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen hinweist, und die Stellungnahmen einer Freiburger Rechtsanwaltskanzlei hierzu zu berücksichtigen. Zu Frage 4: Eine weitere Überprüfung des Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch ist nicht beabsichtigt. Hierzu sind im Rahmen der Mediation bereits rechtliche Überprüfungen durch die vorgenannte Rechtsanwaltskanzlei vorgetragen worden. Drucksache 16/2315 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 5 und 6: Die Landesregierung sieht von Empfehlungen an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden ab. Zu den mit der kommunalen Ebene bestehenden Kontakten wird auf die Beratungen in der Mediation und den in der Anfrage zitierten Schriftverkehr verwiesen. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär