Drucksache 16/2320 15. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gunther Heinisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Anwesenheitspflicht im Studium Die Kleine Anfrage 1520 vom 25. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Deutsche Hochschulverband hat jüngst gegen die Präsenzpflicht von Studierenden in Vor lesungen Stellung bezogen. Abgesehen von besonderen Fällen, in denen aufgrund didaktischer, inhaltlicher oder prüfungsbedingter Aspekte die Anwesenheit der Studierenden unbedingt notwendig sei, stelle die Präsenzpflicht eine Einschränkung von studentischer Eigeninitiative im Studium dar. Der Deutsche Hochschulverband hat die Fakultäten und Fachbereiche aufgefordert, ihre Studienordnungen mit Blick auf eine zurückhaltende Rege lung von Anwesenheitspflichten zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung Anwesenheitspflichten für Studierende in Lehrver an stal tungen? 2. Bestehen seitens des Landes Richtlinien oder Empfehlungen zur Regelung und ggf. auch zur Umsetzung von Anwesenheits- pflichten? 3. Welche diesbezüglichen fächerübergreifenden Regelungen bestehen an einzelnen Hoch schulen des Landes, etwa in Musterprü- fungsordnungen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Deutsche Hochschulverband (DHV) führt in seiner Resolution vom 19. März 2013 aus, dass im Präsenzstudium Anwesenheit die quasi natürliche, zwar nicht hinreichende, jedoch notwenige Bedingung des Studiums ist. Deshalb müsse Anwesenheit im Grundsatz nicht vorgeschrieben und geregelt werden. Insbesondere Übungen und Praktika setzten für den Lernerfolg eine regelmäßige Teilnahme ebenso voraus wie das Seminar, das auf dem wissenschaftlichen Gespräch zwischen Lehrenden und Lernenden beruht. Der DHV hat die Fächer aufgefordert, die Anwesenheitspflichten mit Augenmaß zu regeln. Insbesondere bei der Vorlesung solle von einer Anwesenheitspflicht abgesehen werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung stimmt der wiedergegebenen Auffassung des DHV zu. Zu Frage 2: Im Hochschulgesetz des Landes findet sich keine Bestimmung über eine Anwesenheitspflicht der Studierenden. Die Landesregierung hat bereits Anfang 2010 mit den Hochschulen eine Vereinbarung zur Umsetzung der Bologna-Reform in den Lehramtsstudi- Drucksache 16/2320 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode engängen getroffen, die sich auch mit der Anwesenheitspflicht befasst. Dort heißt es: „Vorgesehene Anwesenheitspflichten in allen Lehrveranstaltungen sollen gelockert werden; insbesondere auf die Anwesenheitspflicht in Vorlesungen soll verzichtet werden. Die Musterprüfungsordnung der Hochschulen soll entsprechend angepasst werden.“ Die Landesregierung sieht sich in ihrer Handhabung durch die Resolution des DHV bestätigt. Zu Frage 3: In den lehramtsbezogenen Prüfungsordnungen haben die Hochschulen die oben genannte Vereinbarung umgesetzt. Insbesondere wird keine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen vorgesehen. Dies gilt im Allgemeinen auch für die übrigen Prüfungsordnungen der Universitäten und Fachhochschulen. Doris Ahnen Staatsministerin