Drucksache 16/2325 16. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Andreas Biebricher und Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Konsequenzen der hochschulpolitischen Empfehlungen des Aktionsrats Bildung Die Kleine Anfrage 1530 vom 25. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Studiengänge wurden seit Einführung der gestuften Studiengänge in Rheinland-Pfalz akkreditiert? 2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Studiengangakkreditierung in Rheinland-Pfalz? 3. Teilt die Landesregierung die fachlich begründete Kritik des Aktionsrats Bildung am Akkre ditierungswesen? 4. Inwieweit plant die Landesregierung, den rheinland-pfälzischen Hochschulen mehr Eigen verantwortung in der Gestaltung des Studienangebots zu gewähren? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die rheinland-pfälzischen Hochschulen haben die Umstellung auf die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge mit sehr viel Engagement gemeistert. Insbesondere ist der Bologna-Prozess an den rheinland-pfälzischen Hochschulen mit dem Aufbau von auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegten umfassenden Qualitätssicherungssystemen verbunden, wie dies in § 5 des Hochschulgesetzes vorgesehen ist. Die Akkreditierung stellt hierbei einen wichtigen Baustein dar, dessen Anforderungen sich die rheinland-pfälzischen Hochschulen erfolgreich gestellt haben. So hat auch als bundesweit erste Hochschule die Johannes Gutenberg-Universität Mainz die Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen und in 2011 für ihr hochschuleigenes Qualitätssicherungssystem das offizielle Akkreditierungssiegel des Akkreditierungsrats erhalten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Seit Umstellung auf die gestufte Studienstruktur wurden rund 560 Bachelor- und Masterstudiengänge der staatlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz akkreditiert. Darunter fallen auch die Studiengänge, welche im Rahmen der Systemakkreditierung der Universität Mainz akkreditiert wurden. Hinzu kommen 172 Lehramtsstudiengänge, die separat gezählt werden, da hier mehrere Studienfächer miteinander kombiniert werden: zwei Fachwissenschaften und die Bildungswissenschaften. Statistisch erfasst wurden daher die einzelnen Studienfächer des Bachelor of Education und Master of Education der verschiedenen Lehrämter. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die angegebenen Zahlen durch laufende Akkreditierungsverfahren ständigen Veränderungen unterliegen. Drucksache 16/2325 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: In Rheinland-Pfalz wurde mit Beginn der Umstellung auf die gestufte Studienstruktur darauf geachtet, die Kosten der Akkreditierungsverfahren zu begrenzen. Die durchschnittlichen Akkreditierungskosten belaufen sich auf 11 400 Euro pro Studiengangakkreditierung . Dieser Betrag fällt auch an, wenn eine Hochschule einen konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang akkreditieren lässt. Hier werden beide Studiengänge wie einer behandelt, die Akkreditierungskosten verringern sich dann auf 5 700 Euro pro Studiengang. Im Rahmen von gebündelten Akkreditierungen reduzieren sich die Kosten pro Studiengang auf durchschnittlich 4 000 Euro, je nach Größe des Bündels. Nicht zuletzt wegen der Kostenersparnis und fachlichen Synergieeffekten hat die Landesregierung mit dem Programm „Wissen schafft Zukunft I“ ab 2005 bis 2010 die Bündelakkreditierungen gefördert, um den Hochschulen einen Anreiz zu geben, fachlich verwandte Studiengänge in einem Verfahren zusammenzufassen. Insbesondere bei den Studienfächern der Lehrämter wurde für die Erstakkreditierung ein gemeinsames Verfahren aller staatlichen Universitäten gewählt. Vor diesem Hintergrund lässt die genannte Anzahl der akkreditierten Studiengänge keine Hochrechnung in Bezug auf die Akkreditierungskosten in Rheinland-Pfalz zu. Zu Frage 3: Als langjähriges Mitglied sowohl im Akkreditierungsrat als auch in der Kultusministerkonferenz hat sich Rheinland-Pfalz intensiv an der Weiterentwicklung der Akkreditierung beteiligt. Daher begrüßt die Landesregierung die Auffassung des Wissenschaftsrats in seinen „Empfehlungen zur Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung“ vom 25. Mai 2012, dass eine grundsätzliche Umsteuerung des Akkreditierungssystems nicht angezeigt ist. Dies ist ein wichtiges Signal für die Hochschulen im Hinblick auf verlässliche und transparente Strukturen und eine Anerkennung der Leistungen, welche die Hochschulen in den letzten Jahren in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre erbracht haben. Nicht zuletzt wurden im Laufe des vergangenen Jahrzehnts sichtbar gewordene Defizite der Akkreditierungsverfahren von den Ländern und vom Akkreditierungsrat aufgegriffen und auch im Sinne eines Bürokratieabbaus beseitigt. Dies wird auch ausdrücklich von Seiten des Wissenschaftsrats hervorgehoben. Das derzeitige Akkreditierungssystem sieht neben der Programmakkreditierung auch sogenannte Systemakkreditierungen vor. Die Systemakkreditierung setzt voraus, dass die Hochschule ein hochschulweites System zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre eingeführt hat. Studiengänge, die nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind damit akkreditiert. Bereits seit 2010 fördert das Land Rheinland-Pfalz das Modellprojekt zur Implementierung eines hochschulübergreifenden Qualitätsmanagementsystems der Universität Kaiserslautern und der Fachhochschule Kaiserslautern mit insgesamt rund 350 000 Euro. Mit Hilfe dieses Modellprojekts streben nicht nur die Universität Kaiserslautern und die Fachhochschule Kaiserslautern eine Systemakkreditierung an, sondern auch andere Hochschulen sollen von den Erfahrungen profitieren und mit Hilfe der erprobten Verfahren einfacher sowohl den Aufbau eines Qualitätssicherungssystems als auch die Durchführung einer Systemakkreditierung bewältigen . Damit wird die Eigenverantwortung der Hochschulen insbesondere hinsichtlich der Qualität der Studienangebote gestärkt, die auch der Aktionsrat Bildung in seinen hochschulpolitischen Empfehlungen fordert. Zu Frage 4: Die rheinland-pfälzischen Hochschulen verfügen bereits über die Eigenverantwortung in der Gestaltung des Studienangebots. Auch bei der Einrichtung neuer Studiengänge und der Aufhebung bestehender besteht gemäß § 19 Abs. 7 HochSchG gegenüber dem Ministerium nur eine Anzeigepflicht mit Widerspruchsvorbehalt. Insbesondere in Bezug auf das Akkreditierungswesen zielt gerade die Systemakkreditierung darauf ab, dass die Hochschulen ihre Studiengänge selbst akkreditieren können, nachdem sie das hochschuleigene Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin