Drucksache 16/2326 16. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Umgang mit Schulbüchern im Rahmen der Lernmittelausleihe Die Kleine Anfrage 1526 vom 25. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Verbleib von Schulbüchern, die im Rahmen der Lernmittelausleihe den Ausleihzyklus durchlaufen haben? 2. Wie viele Schulbücher haben ihren Ausleihzyklus bereits beendet? 3. Was spricht nach Meinung der Landesregierung dagegen, diese Schulbücher im Rahmen von Schulbuchbasaren zu günstigen Prei- sen zu veräußern? 4. Plant die Landesregierung angesichts der immer neuen Irritationen bezüglich des Onlineportals und der bürokratischen Wege zur Organisation, die Lernmittelausleihe in die Verantwortung der Schulen zu überführen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Der Schulträger entscheidet als Eigentümer der im Rahmen der Schulbuchausleihe verwendeten Lernmittel, wie mit Schulbüchern umzugehen ist, die ihren Ausleihzyklus vollendet haben. Bei seiner Entscheidung hat der Schulträger unter anderem die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Viele Rückmeldungen aus Kreisen der Schulträger verdeutlichen, dass solche Bücher am Ende des Schuljahres im Sinne des § 7 Abs. 4 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln kostenlos an Schülerinnen und Schüler übereignet werden sollen. Alternativ kann der Schulträger die Bücher beispielsweise in einer Schulbibliothek seiner Schulen aufbewahren. Auch ein Verkauf der refinanzierten Bücher auf einem Schulbuchbasar ist denkbar. Zu Frage 2: Zum Zeitpunkt der Anfrage haben noch keine Schulbücher ihren Ausleihzyklus vollendet. Ein Ausleihzyklus dauert bei einjährig verwendeten Schulbüchern drei Schuljahre. Da die Schulbuchausleihe in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2010/2011 eingeführt wurde, werden die ersten Schulbücher am Ende des Schuljahres 2012/2013 ihren Ausleihzyklus vollenden. Eine Abfrage des Pädagogischen Landesinstituts im Internetportal der Schulbuchausleihe hat ergeben, dass es sich dabei voraussichtlich um etwa 316 000 Schulbücher handeln wird. Drucksache 16/2326 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sind keine neuen „Irritationen“ im Zusammenhang mit dem Onlineportal der Schulbuchausleihe bekannt. Eine Überführung der Schulbuchausleihe in die Verantwortung der Schulen ist nicht geplant. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär