Drucksache 16/2332 16. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Horst Gies, Guido Ernst und Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklung im Insolvenzverfahren Nürburgring Die Kleine Anfrage 1517 vom 25. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung 1. Welche Schritte/Verhandlungen sind derzeit zur Gestaltung eines möglichen Verkaufsprozesses am Nürburgring von Seiten der Landesregierung mit der EU-Kommission verabredet? 2. Wer hat die Verhandlungsführung für das Land Rheinland-Pfalz in diesem Prozess? 3. Welche Fristen stellen sich bei einem möglichen Start des Verkaufsprozesses am 15. Mai? 4. Wie kann ein öffentliches und bezahlbares Zugangsrecht auf Dauer gesichert werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Nach Beantragung des Insolvenzverfahrens über die Vermögen der Nürburgring-Besitzgesellschaften ist eine Zäsur eingetreten. Die Geschäfte der betroffenen Gesellschaften werden seitdem von den Ringverwaltern (Sanierungsgeschäftsführer und Sachwalter) wahrgenommen . Dies gilt auch für den im Rahmen des Insolvenzverfahrens bevorstehenden Verkaufsprozess. Die Landesregierung nimmt keinen Einfluss auf das Insolvenzverfahren. Sie hat aber in ständigen Kontakten mit der EU-Kommission auf Fach- und Spitzenebenen – unter anderem zwischen der Ministerpräsidentin und dem Vizepräsidenten der EU-Kom mission – für einen dauerhaften öffentlichen Zugang geworben. Dieser vertrauensvolle und konstruktive Dialog wird auch in Zukunft weiter fortgeführt. Zu Frage 3: Die zeitliche Abfolge des Verkaufsprozesses wird durch die Ringverwalter bestimmt. Nach deren Angaben in der Presse soll der Nürburgring in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren veräußert werden und zweistufig ablaufen: Interessenten erhalten zunächst Basisinformationen, bevor sie in einem zweiten Schritt auf der Grundlage von Detailinformationen ein verbindliches Angebot abgeben. Die Ringverwalter streben den Abschluss des Verkaufsprozesses vor einer etwaigen Entscheidung der EU-Kommission im Beihilfeprüfverfahren an. Der Verkaufsprozess hat am 15. Mai 2013 begonnen. Zu Frage 4: Ein öffentliches und bezahlbares Zugangsrecht zur Rennstrecke könnte auf verschiedene Arten erreicht werden – beispielsweise durch entsprechende Verkaufsbedingungen oder eine gesetzliche Regelung. Drucksache 16/2332 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auch bei der von der Region und Vertretern des Motorsports geforderten Herausnahme der Rennstrecke aus dem bevorstehenden transparenten und diskriminierungsfreien Verkaufsprozess und einer wertgutachtenbasierten Veräußerung wäre das bislang durch die Gesellschafterstellung der öffentlichen Hand bei der Nürburgring GmbH gewährleistete öffentliche Zugangsrecht durch eine entsprechende Regelung sicherzustellen. Um die für den Nürburgring charakteristische und seit seiner Gründung bestehende Möglichkeit einer breiten öffentlichen Nutzung auch in Zukunft zu gewährleisten, könnten beispielsweise die Ringverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens entsprechende Bedingung in den Verkaufsprozess aufnehmen. Auch wären gesetzliche Regelungen durch den Landesgesetzgeber denkbar, die in Fortschreibung der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten ein entsprechendes Zugangsrecht normieren. In jedem Fall ist wegen der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen eine Abstimmung mit der EU-Kommission erforderlich. Die Landesregierung setzt sich insoweit in Gesprächen mit der EU-Kommission für einen dauerhaften öffentlichen Zugang am Nürburg - ring ein. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär