Drucksache 16/2339 21. 05. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Kosten und Ergebnisse aus dem Kauf sogenannter Steuer-CDs Die Kleine Anfrage 1534 vom 29. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Summe hat die Landesregierung bisher insgesamt für Ankäufe oder die Beteiligung an Ankäufen sog. „Steuer-CDs“ auf- gewendet? 2. Wie hoch ist der gesamte bisherige Erlös, aufgeteilt nach Bund, Ländern und Gemeinden, aus Daten sog. „Steuer-CDs“ aus aus- schließlich daraufhin eingeleiteten und bereits abgeschlossenen Verfahren a) inklusive zeitgleich (einen Monat vor bis einen Monat nach Ankauf) eingegangener Selbstanzeigen und b) ohne Selbstanzeigen? 3. Wie hoch ist der gesamte erwartete Erlös aus Daten sog. „Steuer-CDs“ aus ausschließlich daraufhin eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Verfahren, wiederum inklusive und ohne zeitgleich eingegangene Selbstanzeigen einen Monat vor und nach dem Aufkauf der CDs? 4. Wie viele Haftstrafen über welche jeweilige Haftdauer wurden im Zuge o. g. bereits abgeschlossener Verfahren verhängt bzw. werden im Zuge der o. g. Verfahren erwartet? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Land Rheinland-Pfalz hat sich seit 2009 mit insgesamt 328 188,71 € an den Kosten anderer Länder für den Erwerb von „Steuer -CDs“ beteiligt. Eigene Kosten für den Erwerb einer „Steuer-CD“ hat es in 2013 i. H. v. 4 411 851,57 € (inklusive Steuerabzug i. H. v. 400 000 € und Nebenkosten i. H. v. 11 851,57 €) aufgewendet. Zu 2. und 3.: Der bundesweite „Gesamterlös“ aus erworbenen „Steuer-CDs“ ist der Landesregierung nicht bekannt. Dementsprechend kann auch keine Auskunft zu dem Erlösanteil von Bund, Ländern und Gemeinden gegeben werden. Zu den gestellten Fragen habe ich auch für Rheinland-Pfalz keine laufenden Statistiken vorliegen. Das unmittelbar aus den „CDDaten “ zu erwartende Mehraufkommen resultiert jedoch aus dem gesamten erworbenen Datenbestand, unabhängig von der Frage, ob in diesen Fällen Selbstanzeige erstattet wird oder nicht. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass der wirtschaftliche Erfolg der „Steuer-CDs“ sich nicht alleine anhand der aufgrund von „CD-Daten“ erfolgten Durchsuchungen messen lässt. Vielmehr zählen dazu auch alle im Zusammenhang eingehenden Selbstanzeigen , losgelöst von der Frage, ob zu diesen Fällen Informationen auf den „Steuer-CDs“ vorhanden sind. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2339 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 4.: Eine gesonderte statistische Erfassung der Haftstrafen im Zusammenhang mit den „Steuer-CDs“ erfolgt nicht. Dr. Carsten Kühl Staatsminister Die Anzahl aller eingegangenen Selbstanzeigen zu Kapitalvermögen im Ausland wird in Rheinland-Pfalz seit 2010 regelmäßig gesondert festgehalten. Demnach haben wir folgende Anzahl von Selbstanzeigen zu Kapitalvermögen im Ausland zu verzeichnen: Jahr Anzahl 2010 1 858 2011 344 2012 730 2013 (bis 30. April 2013) 426 Die Steuerpflichtigen leisten in Rheinland-Pfalz meist eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende Steuernachzahlung. Hieraus lassen sich die zu erwartenden Steuermehreinnahmen abschätzen. Seit 2010 sind in Rheinland-Pfalz folgende Abschlagszahlungen eingegangen: Jahr Abschlagszahlung 2010 106,1 Mio. € 2011 19,2 Mio. € 2012 23,2 Mio. € 2013 (bis 13. März 2013) 7,2 Mio. €