Drucksache 16/2349 23. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Verkehrszählung auf der B 10 und deren Zubringern durch Modus Consult Die Kleine Anfrage 1539 vom 30. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass am Dienstag, 23. April 2013, in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr an der B 10 und deren Zubringerstraßen Verkehrszählungen durchgeführt wurden. Unterstützt wurden die Schüler durch die Polizei. Weiter war der Presse zu entnehmen, dass diese Verkehrszählungen durch Schülerinnen und Schüler während der üblichen Schulzeit durchgeführt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Schulen waren für die Verkehrszählung zuständig und aus welcher Klassenstufe kamen die Schülerinnen und Schüler? 2. Wie beurteilt die Landesregierung, dass die Verkehrszählungen durch Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit durch- geführt wurden und wurde nach Alternativen für die Schülerinnen und Schüler gesucht? 3. Ist für die Durchführung der Verkehrszählung Unterricht ausgefallen? Wenn ja, wie viele Stunden? 4. Handelte es sich bei der Verkehrszählung um eine schulische Pflichtveranstaltung, wo Anwesenheit und Teilnahme Pflicht waren? 5. Durch wen waren die Schülerinnen und Schüler während der Verkehrszählung versichert? 6. Wurden die Schülerinnen und Schüler für die Verkehrszählung bezahlt und durch wen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: An der Zählung waren Schülerinnen und Schüler von drei Gymnasien beteiligt. Vom Hugo-Ball-Gymnasium in Pirmasens haben ca. 60 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12, vom Leibniz-Gymnasium in Pirmasens ca. 50 Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe und vom Otto-Hahn-Gymnasium in Landau 23 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 teilgenommen . Zu den Fragen 2 und 3: Die vom Landesbetrieb Mobilität beauftragten Verkehrsuntersuchungen erfordern Verkehrserhebungen, die sich aus Verkehrszählungen und Verkehrsbefragungen zusammensetzen. In der Regel werden zur Durchführung der notwendigen Verkehrserhebungen ortsansässige oder ortsnahe weiterführende Schulen mit Sekundarstufe II angefragt, weil sich der Einsatz von Schülerinnen und Schülern in der Praxis gegenüber sonstigen Personen bewährt hat. Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden dann, ob sie ihren Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an der Verkehrserhebung ermöglichen wollen. Die Teilnahme ist freiwillig. Für Schulen stehen pädagogische Fragestellungen im Vordergrund, vor allem wenn die Verkehrserhebung während der Unterrichtszeit stattfindet. Durch die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an einer Verkehrszählung bietet sich für Schulen die Gelegenheit , unterrichtsbezogene Themen durch praktische Erfahrungen pädagogisch aufzubereiten. Unterricht fiel am Hugo-Ball-Gymnasium für die beteiligten Schülerinnen und Schüler im Umfang von maximal sechs Unterrichtsstunden aus. Dafür wird im Juni auf eine geplante Exkursion verzichtet. Am Leibniz-Gymnasium wurde die Verkehrserhebung im Rahmen eines Projekts als schulische Veranstaltung durchgeführt. Am Otto-Hahn-Gymnasium fand die Verkehrszählung an einem Wandertag statt. Drucksache 16/2349 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Nein. Zu Frage 5: Die Schülerinnen und Schüler waren während der Verkehrszählungen durch das Ingenieurbüro Modus Consult versichert. Zu Frage 6: Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat einen Auftrag an das Ingenieurbüro Modus Consult erteilt. Die Bezahlung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch das Ingenieurbüro. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär