Drucksache 16/235 18. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Folgerungen der Landesregierung aus dem Gutachten zum Pensionsfonds Rheinland-Pfalz des Bundes der Steuerzahler Die Kleine Anfrage 154 vom 26. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: In einem Gutachten für den Bund der Steuerzahler kommt Prof. Raffelhüschen, ein führender Experte für Altersvorsorgesysteme, zu dem Schluss, dass der Pensionsfonds Rheinland-Pfalz keine wirkliche Vorsorge für die Finanzierung künftiger Beamtenpensionen leisten kann, weil er u. a. nur finanziert werden kann, indem eine Nettokreditaufnahme für den Landeshaushalt erfolgt, und weil er überwiegend in Schuldscheinen des Landes angelegt ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des Gutachtens über den Pensionsfonds Rheinland-Pfalz, die der Bund der Steu- erzahler Rheinland-Pfalz vorgelegt hat? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass der Rechnungshof Rheinland-Pfalz im Teil B des Jahresberichts 2011 zu ab- solut vergleichbaren Urteilen über den Pensionsfonds in Rheinland-Pfalz kommt? 3. In welcher Weise wird die Landesregierung die ebenso deutliche wie auch detaillierte Kritik des BdSt-Gutachtens und des Rech- nungshofes Rheinland-Pfalz in Korrekturen der Vorsorge für die Finanzierung künftiger Pensionsverpflichtungen umsetzen? 4. Wie hoch ist nach Einschätzung der Landesregierung die zu erwartende jährliche Einsparung an Zinszahlungen durch vermin- derte Nettokreditaufnahme des Landeshaushalts bei Einstellung der Zahlungen an den Pensionsfonds ab dem kommenden Jahr? 5. Woraus ergeben sich nach Einschätzung der Landesregierung größere finanzwirtschaftliche Vorteile für den Landeshaushalt: aus dem Abbau der jährlichen Neuverschuldung und danach folgende Tilgung von Schulden oder aus dem Aufbau eines sog. „Vermögens “, das lediglich aus Schuldscheinen des Landes besteht? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. August 2011 wie folgt beantwortet: Fragen in Bezug auf das im Februar 2011 erstmals vorgestellte Gutachten des Bundes der Steuerzahler zum Pensionsfonds sind bereits in einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schreiner der CDU-Fraktion thematisiert und im Rahmen der Plenarsitzung des Landtags am 24. Februar 2011 umfassend von mir erörtert worden. Das Gutachten ist anlässlich einer Pressekonferenz des Bundes der Steuerzahler am 20. Juli 2011 ohne neue Erkenntnisse zweitverwertet worden. Dies vorweggeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 154 namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Studie beschäftigt sich mit einer Reihe von Aspekten. Die Folgerungen werden teilweise von der Landesregierung geteilt und teilweise nicht geteilt. Beispielsweise wird in der Studie kritisch gesehen, dass Zuführungen an den Finanzierungsfonds nur für jene Beamtinnen und Beamten erfolgen, deren Dienstverhältnis nach dem 30. September 1996 geschlossen wurde. In der Studie wird dazu ausgeführt: „Das bedeutet, dass der Großteil der in dieser Rücklage vorhandenen Mittel erst in den Jahren nach 2025/2030 abgerufen wird“ (S. 38 der Studie). Gleichwohl ist ein Anstieg der Versorgungslasten für die Haushalte schon früher zu verzeichnen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31.August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/235 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Es ist aus Sicht der Landesregierung richtig, dass man schon viel früher mit der Etablierung des Finanzierungsfonds hätte beginnen sollen. Allerdings stellt die Studie auch zutreffend fest: „Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das auf freiwilliger Basis einen Pensionsfonds eingerichtet hat. Einige andere Bundesländer sind mittlerweile dem Vorbild gefolgt und haben begonnen, entsprechende Rücklagen zu bilden. Im Umfang der Mittel bleiben sie aber deutlich hinter Rheinland-Pfalz zurück“ (S. 38 der Studie). Die Landesregierung teilt ausdrücklich die finanzwissenschaftlichen Ausführungen auf Seite 45 der Studie: „Zum einen werden durch die versicherungsmathematisch berechneten monatlichen Zuführungen an den Finanzierungsfonds, die zwischen 27,7 und 38,8 Prozent der monatlichen Bezüge liegen, die tatsächlichen Beschäftigungskosten eines Landesbeamten dargestellt. Dies ermöglicht im Sinne der Transparenz einen Vergleich mit einem Beschäftigten im Angestelltenverhältnis, für den Rheinland-Pfalz den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge abzuführen hat. Die monatlichen Zuführungen haben den Effekt, dass sie den Eindruck entkräften, Beamte seien gegenüber Angestellten die günstigeren Arbeitskräfte. Auch sorgen die Zahlungen an den Finanzierungsfonds für eine periodengenaue Ausweisung der durch die Versorgungszusage entstehenden Verpflichtungen. Sie weisen unmittelbar die Belastungen aus, die in Zukunft auf den Landeshaushalt zukommen werden und erhöhen so die Transparenz. Insgesamt kann man sagen, dass die implizite Staatsverschuldung, also die in der Vergangenheit begründeten, schwebenden Versorgungsansprüche der Landesbeamten in einem Umfang von 36,5 Mrd. Euro, durch die Zuführungen an den Finanzierungsfonds sichtbar gemacht werden. Dies geschieht dadurch, dass die explizite, also die ausgewiesene Verschuldung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz wächst.“ Dieser ökonomische Aspekt wie auch der Vorsorgegedanke sind für die Landesregierung von besonderer Bedeutung. Ein weiterer Aspekt, der in der Studie hervorgehoben wird, ist die Kreditfinanzierung der Zuführungen. Aus Sicht der Landesregierung ist der Finanzierungsfonds insbesondere ein Steuerungsinstrument, wie im oben genannten Zitat aus der Studie (S. 45) auch dargelegt. Die Steuerungswirkung ist unabhängig von der Frage, ob der Haushalt insgesamt defizitär ist oder nicht. Zu Recht weist die Studie darauf hin, dass die kreditfinanzierte Rücklagenbildung beim Bund und auch bei anderen Ländern ebenfalls – zumindest bezogen auf die Jahre 2009 und 2010 – üblich ist. Zu Frage 2: Zu den vom Rechnungshof in Teil II des Jahresberichts 2011 gezogenen Folgerungen und Empfehlungen, die sich punktuell mit der Bewertung des vom Bund der Steuerzahler in Auftrag gegebenen Gutachtens decken, hat die Landesregierung am 29. Juni 2011 eine umfangreiche Stellungnahme (Landtagsdrucksache 16/75) abgegeben. Der entsprechende Rechnungshofbericht und die Stellungnahme der Landesregierung sind Gegenstand der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission. Dem Ergebnis dieses parlamentarischen Gremiums vorzugreifen, steht der Landesregierung nicht zu. Zu Frage 3: Die Studie selbst macht keine konkreten Vorschläge für eine Reform. Die beispielhaft in der Beantwortung der Frage 1 aufgeführten positiven Aspekte lassen auch nicht auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform schließen. In Bezug auf den Bericht des Rechnungshofs sei auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu Frage 4: Würden die Zuführungen an den Pensionsfonds ab kommendem Jahr gestoppt, würde der Pensionsfonds rund 500 Mio. Euro weniger anlegen können und daraus 2013 rd. 20 Mio. Euro weniger an Zinseinnahmen im Jahr 2013 erzielen. Zu Frage 5: Größere finanzwirtschaftliche Vorteile ergeben sich aus dem Aufbau eines Vorsorgevermögens, das gleichzeitig Schritt für Schritt die Problematik der impliziten Verschuldung gegenüber den Beamtinnen und Beamten des Landes offenlegt. Dr. Carsten Kühl Staatsminister