Drucksache 16/2355 24. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Pfalzmarktweg/Ludwigshafen-Ruchheim Die Kleine Anfrage 1538 vom 30. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Bis wann ist mit der Umsetzung des Pfalzmarktweges insgesamt und speziell auf Höhe von Ruchheim zu rechnen? 2. Wie weit ist die Planung des Wege- und Gewässernetzes gediehen (aktueller Sachstand)? 3. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich des Flurbereinigungsverfahrens dar? 4. Welche erforderlichen Abstimmungen sind daneben noch offen? 5. Welche Mittel sind für den Pfalzmarktweg bereits in 2013 im Haushalt vorgesehen? 6. Welche Mittel sieht die Landesregierung für die Jahre 2014 und 2015 vor? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Um den enorm angestiegenen landwirtschaftlichen Zulieferverkehr zu den Gemüsegroßmärkten in Mutterstadt und Maxdorf aufnehmen zu können und die von diesem Verkehr stark belasteten umliegenden Orts- und Stadtgemeinden zu entlasten, hat das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz ein Konzept zur Verbesserung der Zuwegung der Märkte erarbeitet. Dabei geht es sich nicht nur um einen einzigen Wirtschaftsweg. Das vom DLR erstellte Konzept orientiert sich an vorhandenen Wirtschaftswegen und sieht deren Ausbau bzw. in Einzelfällen deren Verlegung vor. Das Konzept wurde mit den betroffenen Kommunen und der Stadt Ludwigshafen sowie den Vertretern der Landwirtschaft abgestimmt. Es wird im Rahmen mehrerer Bodenordnungsverfahren umgesetzt. Die Umsetzung erstreckt sich über mehrere Jahre. Zu den Fragen 2 und 3: Im 2009 angeordneten vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Mutterstadt haben Anfang März 2013 die Bauarbeiten des 1. Teilabschnittes am zentralen Erschließungsweg begonnen. Der Ausbau des 2. Abschnittes wird wegen der laufenden Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke mit Sonderkulturen im Einvernehmen mit Gemeinde und Landwirten in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt. Die Grundstückseigentümer des Verfahrens sollen noch im Jahr 2013 in den Besitz und in die Nutzung ihrer neuen Grundstücke eingewiesen werden. Der im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens neu hergestellte Weg wird die Ortslage Mutterstadt deutlich entlasten und den Landwirten eine verbesserte Zufahrtsmöglichkeit zum Pfalzmarkt bieten. Der in Fußgönheim zur Erschließung und Entlastung der Ortslage geplante Weg wird im 2009 angeordneten Flurbereinigungsverfahren Rhein-Pfalz-Kreis – Stadt Ludwigshafen (mit Ortsteil Ruchheim) realisiert. Das Verfahren ist in drei Abschnitte untergliedert . Zunächst wird das Teilgebiet „Ost“ (mit dem Ortsteil Ruchheim) bearbeitet. Die planerischen Arbeiten hierzu werden in Kürze beginnen. In diesen Prozess sind auch die betroffenen Kommunen eingebunden. Für dieses Verfahren wird vom DLR Rheinpfalz der Wege- und Gewässerplan gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erarbeitet mit dem Ziel, diesen im zweiten Halbjahr 2013 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Prüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorzulegen. Die Planfeststellung soll im ersten Halbjahr 2014 erfolgen. Im zeitlichen Drucksache 16/2355 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anschluss daran soll mit den Arbeiten im Teilgebiet „Nord“ (mit Fußgönheim) begonnen werden. Abschließend werden die Maßnahmen im Teilgebiet „Süd“ geplant und umgesetzt. Hierfür gibt es noch keinen konkreten Zeitplan. Zu Frage 4: Wie bereits dargestellt, wurde das Konzept insgesamt mit den betroffenen Kommunen und der Stadt Ludwigshafen sowie den Vertretern der Landwirtschaft abgestimmt. Darüber hinaus steht das DLR Rheinpfalz bei der Durchführung der verschiedenen Bodenordnungsverfahren im ständigen Kontakt mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (das sind alle am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer ), den beteiligten Kommunen sowie allen anderen betroffenen Verbänden und Trägern öffentlicher Belange. Zu den Fragen 5 und 6: Im Landeshaushalt existiert kein eigener Haushaltsansatz für den „Pfalzmarktweg“ oder die laufenden Bodenordnungsverfahren. Die für die Umsetzung des o. a. Konzeptes erforderlichen Fördermittel werden in Kapitel 14 23 892 11 (Mittel zur Förderung der Flurbereinigung) bereitgestellt. Dort stehen Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Verfügung. Daneben werden EU-Mittel im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „PAUL“ eingesetzt. Der Ansatz wird nicht für die einzelnen Flurbereinigungsverfahren aufgeschlüsselt. Mit den bereitstehenden Flurbereinigungsmitteln können die Maßnahmen finanziert werden, die in den oben genannten Bodenordnungsverfahren vorgesehen sind. Für die Jahre 2014 und 2015 läuft derzeit das Haushaltsaufstellungsverfahren. Auch in diesen Jahren werden in Kapitel 14 23 892 11 wieder Mittel zur Förderung der Flurbereinigung bereitgestellt werden. Ulrike Höfken Staatsministerin