Drucksache 16/2356 24. 05. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Adolf Weiland und Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t der Chefin der Staatskanzlei Entwicklung der Rundfunkbeiträge im Bereich der öffentlichen Verwaltung Die Kleine Anfrage 1540 vom 30. April 2013 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Entwicklung der Höhe der Rundfunkbeitragspflicht in der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz seit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zum 1. Januar 2013 im Vergleich zur Höhe der Rundfunkgebührenpflicht in der öffentlichen Verwaltung im Jahr 2012 im Bezug auf a) die Kommunalverwaltung, b) die Landesverwaltung und wie sieht diese Entwicklung bezogen auf die beiden Ebenen aus? 2. Besteht nach den bisherigen Kenntnissen der Landesregierung eine generelle Tendenz zu einer Erhöhung der Beitragspflicht oder zu einer Senkung der Beiträge in Bezug auf die Gesamtheit aller Träger der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz und wenn ja, in welchem Umfang? 3. Sieht die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt eine Notwendigkeit zu Anpassungen bzw. Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und wenn ja, in welcher Hinsicht? Die Chefin der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Mai 2013 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Die Landesregierung hat den zum Einzug der Rundfunkbeiträge in Rheinland-Pfalz zuständigen Südwestrundfunk um Stellungnahme gebeten. Der Südwestrundfunk hat mitgeteilt, dass zur Entwicklung der Rundfunkbeiträge im Bereich der öffentlichen Verwaltung von Rheinland-Pfalz dem zentralen Beitragsservice (vormals GEZ) in Köln keine Daten vorliegen. Aufgrund der dort erhobenen Daten ist es nicht möglich, den Bereich der öffentlichen Verwaltung unter den Beitragszahlern des nicht privaten Be reichs genau zu identifizieren. Aus Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbän den ist zudem bekannt, dass in vielen Fällen die Anmeldung zur Rundfunkgebühr in der Vergangenheit dezentral von einzelnen Verwaltungseinheiten vorgenommen wurde. Damit besteht auch kein Überblick über die in der Vergangenheit geleisteten Rundfunkgebühren. Zu Frage 2: Aufgrund der oben geschilderten Ausgangslage lassen sich deshalb keine Vergleichs zahlen zu einer Mehr- oder Minderbelastung ermitteln . Die Rundfunkanstalten haben sich vor dem Hintergrund einer Reihe von Eingaben kommunaler Einrichtungen über höhere Beitragsbelastungen dazu entschlossen, ein wirtschaftswissenschaftliches Institut damit zu beauftragen, die Ursachen für mögliche Mehrbelastungen zu untersuchen. In diese Untersuchung sind der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag einbezogen . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2356 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Entsprechend der Protokollerklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) ist beabsichtigt, eine Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels vorzunehmen. Die Evaluierung soll auf der Grundlage des 19. KEF-Berichts unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle erfolgen. Die Länder haben hierzu das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung , Berlin, mit der Sache beauftragt. Der Evaluierungsprozess ist somit eingeleitet. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich jedoch noch keine Ergebnisse ableiten. In diesen Prozess wird auch die Untersuchung der Rundfunkanstalten über die Belastungen der kommunalen Ebene einfließen. Jacqueline Kraege Staatssekretärin