Drucksache 16/2362 28. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Parallelanbau Wein Die Kleine Anfrage 1545 vom 2. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: In der Vergangenheit war es in Rheinland-Pfalz möglich, konventionelle und ökologische Weinbauflächen parallel zu bewirtschaften. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betriebe haben in Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit die Möglichkeit genutzt, konventionelle und ökologische Wein- bauflächen parallel zu bewirtschaften? 2. Welche Gründe gab es, dass die langjährige Praxis des Parallelanbaus nicht mehr erlaubt wird? 3. Welche gesetzlichen Änderungen oder Verordnungen haben zur Änderung der bewährten Praxis geführt? 4. Wer hat die Entscheidung getroffen, dass Parallelanbau in Rheinland-Pfalz nicht mehr möglich ist? 5. Wie haben die anderen deutschen Bundesländer den Parallelanbau Wein geregelt? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Aufgrund der seit Jahren geltenden europäischen Ratsvorschriften ist es zulässig, in einem landwirtschaftlichen Unternehmen parallel ökologisch und konventionell zu wirtschaften, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Für den Parallelanbau im Bereich der Dauerkulturen (einschließlich Weinbau) sind dies insbesondere folgende Voraussetzungen: – die Vorlage eines Umstellungsplans, – die Durchführung der Umstellung des letzten Teils der Flächen innerhalb von fünf Jahren, – geeignete Vorkehrungen zur Trennung der aus verschiedenen Einheiten stammenden Erzeugnisse, – die Meldung der Ernte 48 Stunden im Voraus und die Unterrichtung über die erzielten Erntemengen, – strikte zeitliche, mitunter räumliche Trennung der Produktionsabläufe mit entsprechender Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht , – Durchführung von geeigneten Reinigungsmaßnahmen zwischen den einzelnen Produktionsprozessen bzw. vor Aufnahme der Verarbeitung ökologischer Weinerzeugnisse mit entsprechender Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht, – Maßnahmen zur Identifizierung der Partien und zur Vermeidung von Vermischungen oder Austausch mit nichtökologischen Weinerzeugnissen, – Maßnahmen zur Vermeidung des Risikos einer Kontamination durch unzulässige Stoffe (z. B. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ). Die Möglichkeit des Parallelanbaus besteht nach wie vor in allen Bundesländern und somit auch in Rheinland-Pfalz. Strengere Anforderungen bestehen nur aufgrund der Bestimmungen für die Mitgliedschaft in Öko-Anbauverbänden und bereits seit 1983 bei der Förderung des ökologischen Landbaus im Rahmen des damaligen Programms zur „Förderung der umweltschonenden Landbe- Drucksache 16/2362 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode wirtschaftung (FUL)“ und des nachfolgenden „Programms Agrar-Umwelt-Landschaft“ (PAULa). Hier ist eine Gesamtbetriebsumstellung erforderlich. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1545 „Parallelanbau Wein“ namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit zwei Weinbaubetriebe, die nach den Bestimmungen des Artikels 40 VO (EG) Nr. 889/2008 parallel ökologisch und konventionell wirtschaften. Einer davon ist das Staatsweingut in Bad Kreuznach. Zu den Fragen 2 bis 4: Der Parallelanbau im Weinbau ist unter den vorgenannten Bedingungen und Ausnahmen in Rheinland-Pfalz auch weiterhin möglich. Zu Frage 5: Auch aus anderen Bundesländern sind keine zusätzlichen Begrenzungen in Bezug auf den rechtlichen Rahmen bekannt. Ulrike Höfken Staatsministerin