Drucksache 16/2363 28. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Biotopbetreuung in Rheinland-Pfalz I Die Kleine Anfrage 1548 vom 2. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Mit der Biotopbetreuung werden Ziele des Natuschutzes vor Ort auf den ökologisch wertvollen Flächen durch eine geeignete Bewirtschaftung bzw. Pflege umgesetzt. In den Landkreisen stehen vom Land beauftragte Biotopbetreuer als Ansprechpartner für Bürger, Verwaltung und ausführende Unternehmen, Landwirte oder Vereine (Maßnahmenträger) bereit. Sie erläutern die naturschutzfachlichen Ziele, organisieren die notwendigen Maßnahmen vor Ort und beobachten in Form von Monitoring und Erfolgskontrollen, ob sich die betreuten Flächen entsprechend entwickeln. Für die Umsetzung der EU-Agrarumweltprogramme sind ebenfalls auf Kreisebene Berater für Vertragsnaturschutz bestellt. Die Vereinbarung zwischen den Auftragnehmern (Biotopbetreuer und Berater für Vertragsnaturschutz) und dem beauftragenden Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht haben verschieden lange Gültigkeiten; in der letzten Vertragsperiode wurde ein Vertrag von 2007 bis 2009 plus eine Verlängerung bis 2012 geschlossen. Nach vorliegenden Informationen wurden die 2012 ausgelaufenen Verträge erst vor kurzem neu vergeben. Die Werksverträge für die Biotopbetreuer/ Berater für Vertragsnaturschutz sind zum Jahresende 2012 ausgelaufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum erfolgte die Verlängerung oder frühzeitige Ausschreibung erst im Dezember 2012, um damit eine drohende Vakanz zu verhindern? 2. Welche Einsparungen hat das Land Rheinland-Pfalz durch die verzögerte Vergabe der Werkverträge? 3. Sollen die neuen Verträge rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten? 4. Wenn ja, warum wurden die Verträge erst vor kurzem verlängert, zumal der Beratungs- und Betreuungsbedarf für die Landwirte sowie für die Auftragnehmer Biotoppflege vorhanden war? 5. Welche Konsequenz hat nach Ansicht der Landesregierung die verspätete Verlängerung der Verträge? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Die Biotopbetreuung wurde in Rheinland-Pfalz vor über 25 Jahren eingeführt und im Laufe der Jahre kontinuierlich weiterentwickelt . Heute umfasst sie als „Externe Beratung im Naturschutz“ die Biotopbetreuung, die Beratung im Vertragsnaturschutz und den Partnerbetrieb Naturschutz sowie die Mitarbeit bei der Umsetzung von Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen, bei Cross Compliance und InVeKoS-Kontrollen. Die Beraterinnen und Berater übernehmen im Rahmen der externen Naturschutzberatung naturschutzfachliche Aufgaben zur Unterstützung der Verwaltung. Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen in der Außen- wie auch Binnenwirkung wird der bestehende Beratungs- und Betreuungsansatz in den nächsten Jahren weitergeführt. Die letzte Vertragsperiode ist zum 31. Dezember 2012 ausgelaufen. Eine Neuvergabe der Leistungen war daher erforderlich. Drucksache 16/2363 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1548 „Biotopbetreuung in Rheinland-Pfalz I“ namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Aufgrund des inzwischen sehr umfangreichen Aufgabenspektrums und durch die Aufnahme neuer Leistungsbestandteile, die sich insbesondere aus der Umsetzung der Natura-2000-Bewirtschaftungspläne ergeben, waren vor der Einleitung des Vergabeverfahrens aufwendige und komplexe Vorarbeiten erforderlich. Nach Abschluss dieser Arbeiten startete die EU-weite Ausschreibung am 10. Dezember 2012 mit der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen erfolgte zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Öffnung der Angebote am 21. Januar 2013. Nach Prüfung und Wertung der insgesamt 44 Angebote von 29 Bietern wurden die Zuschläge am 2. April 2013 durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) erteilt. Damit konnten die Beratungsarbeiten überwiegend am 2. April 2013 beginnen. Ausgenommen hiervon waren die Beratungstätigkeiten in den Losen Südliche Weinstraße und Eifelkreis Bitburg-Prüm, in denen die Entscheidungen von der Vergabekammer Rheinland-Pfalz überprüft wurden. Unmittelbar nach Abschluss der Nachprüfungsverfahren erfolgte auch hier die Zuschlagserteilung. Zu Frage 2: Die vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen ein umfangreiches Leistungsspektrum, das innerhalb eines Kalenderjahres zu erbringen ist. Auch bei einem verspäteten Vertragsbeginn sind die Leistungen des Jahres 2013 seitens der Beratung im Naturschutz komplett zu erbringen. Vor diesem Hintergrund hat das Land Rheinland-Pfalz keine Einsparungen durch den späteren Vertragsstart . Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Entfällt. Zu Frage 5: Der verzögerte Beginn der neuen Vertragsperiode hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Qualität der Vertragserbringung. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Ulrike Höfken Staatsministerin