Drucksache 16/2364 28. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Biotopbetreuung in Rheinland-Pfalz II Die Kleine Anfrage 1549 vom 2. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Nach vorliegenden Informationen traten die Verzögerungen bei der Bearbeitung der Ausschreibung für die Werkverträge Biotopbetreuer /Berater für Vertragsnaturschutz 2013 bis 2015 aufgrund von personellen Engpässen beim Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) auf. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht die personelle Ausstattung zur Unterstützung der Biotopbetreuer/Vertragsnaturschutzberater im LUWG bzw. im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten aus? 2. Wird eine bessere Betreuung der Biotopbetreuer/Vertragsnaturschutzberater durch das LUWG angestrebt? 3. Würden nach Auffassung der Landesregierung feste Planstellen die gute Zusammenarbeit der Biotopbetreuer/Vertragsnatur- schutzberater mit den unteren Naturschutzbehörden, den Landwirten und Maßnahmenträgern unterstützen bzw. optimieren? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die „Externe Beratung im Naturschutz“ umfasst die Biotopbetreuung, den Vertragsnaturschutz und den Partnerbetrieb Naturschutz sowie die Umsetzung von Natura 2000. Diese Aufgabenbereiche werden im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) und im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) bearbeitet. Der Aufgabenbereich „Partnerbetrieb Naturschutz“ wird zudem im DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück koordiniert. Mit der dargelegten Aufgabenteilung ist grundsätzlich eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung und Betreuung gewährleistet, die eine qualitativ gute Aufgabenabwicklung sicherstellt. Im LUWG kam es in den letzten Monaten aufgrund einer längerfristigen krankheitsbedingten Abwesenheit, die nicht komplett kompensiert werden konnte, zu Engpässen in der Aufgabenumsetzung. Zu Frage 3: Die „Externe Beratung im Naturschutz“ stellt ein seit Jahrzehnten bewährtes System zur Unterstützung der Naturschutzverwaltung durch externe Fachberaterinnen und Fachberater dar, sodass es auch in der aktuellen Vertragsperiode weitergeführt wird. Ulrike Höfken Staatsministerin