Drucksache 16/2365 28. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Biotopbetreuung in Rheinland-Pfalz III Die Kleine Anfrage 1550 vom 2. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Nach vorliegenden Informationen wurden 2012 und 2013 die erforderlichen Haushaltsmittel durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft , Ernährung, Weinbau und Forsten sehr spät an die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd übertragen. Maßnahmenträger, wie z. B. Schäfer und Schäferinnen, die mit ihren Tieren schon über Jahre hinweg wertvolle pflegebedürftige Biotope beweiden, wissen derzeit noch nicht, ob sie einen Auftrag erhalten. Die Folge kann ein gebietsbezogener akuter Pflegenotstand sein, wenn Beweidung zu spät oder gar nicht erfolgt. Aufgrund von jährlich gekürzten Geldern können in einigen Landkreisen die erforderlichen Pflegeaufträge nicht mehr erteilt werden. Außerdem sollen ab 2014 spezielle Biotoppflegemaßnahmen in Natura-2000-Gebieten konzipiert und durchgeführt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wieso werden Haushaltsmittel für die Maßnahmenumsetzung in der Biotopbetreuung erst verspätet zur Verfügung gestellt? 2. Wie hoch waren die Einsparungen bei den Haushaltsmitteln für die Maßnahmenumsetzung in der Biotopbetreuung (detaillierte Angabe)? 3. Plant die Landesregierung eine Umschichtung der Haushaltsmittel Biotopbetreuung zu Gunsten der Maßnahmendurchführung Natura 2000? 4. Wenn nein, aus welchen Förderprogrammen bzw. Haushaltstiteln werden die zusätzlichen Haushaltsmittel für die Natura-2000- Gebiete zur Verfügung gestellt? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Eingang der Mitteilung des Einzelplans 14 i. S. der VV Nr. 1.1 zu § 34 LHO, der Verwaltungsvorschrift (VV) des Ministeriums der Finanzen (FM) über die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 (Eingang 7. März 2012) sowie der Erarbeitung eines Einsparkonzeptes zum Nachweis der Globalen Minderausgaben und der Bewirtschaftungsmaßnahmen (Gesamtvolumen von insgesamt rd. 13,74 Mio. EUR), wurden Bewirtschaftungsbefugnisse i. S. der VV Nr. 1.2 zu § 34 LHO an die nachgeordneten Behörden am 18. April 2012 erteilt. Aus der einschlägigen Haushaltsstelle (Kapitel 14 02 Titel 541 01) wurden rund 50 v. H. der freigegebenen Ausgaben (3,05 Mio. EUR) zugewiesen. Nach der weiteren Bedarfsermittlung durch die Struktur-und Genehmigungsdirektionen wurden zeitnah zu den Anforderungen weitere Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,8 Mio. EUR am 12./21. Juni 2012 zugewiesen. Weiterhin wurde am 13. November 2012 dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht eine Verpflichtungsermächtigung zum Abschluss der Verträge mit den Biotopbetreuern, zeitgerecht im Hinblick auf die auslaufenden Altverträge, zugewiesen . Für das Haushaltsjahr 2013 wurden mit Schreiben des MULEWF vom 7. Januar 2013 vorläufige Bewirtschaftungsbefugnisse zu Altverpflichtungen und unabweisbaren Neuverpflichtungen erteilt. Haushaltsmittel für gestaltbare Neuverpflichtungen waren im Einzelfall anzufordern. Die endgültige Übertragung von Bewirtschaftungsbefugnissen i. S. der VV Nr. 1.2 zu § 34 LHO wurde unmittelbar nach Erstellung des Beitrages für den Haushaltsvoranschlag zum Doppelhaushalt 2014/2015 (Abgabetermin gegenüber Drucksache 16/2365 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode dem Finanzministerium 18. Februar 2013) und nach Erarbeitung des Einsparkonzepts 2013 in Angriff genommen und den Dienststellen am 8. April 2013 übermittelt. Dabei wurden mehr als 50 v. H. der freigegebenen Ausgaben zugewiesen. Mit Einzelzuweisungen wurden bisher weitere Haushaltsmittel in Höhe von rd. 1,06 Mio. EUR zur Bewirtschaftung zugewiesen. Von verspäteten Zuweisungen der Haushaltsmittel für die Biotopbetreuung kann daher nicht gesprochen werden. Zu Frage 2: Bei einem Haushaltsansatz von 3,2 Mio. EUR bei Kapitel 14 02 Titel 541 01 jeweils in 2012 und 2013 entfallen rund 2,5 Mio. EUR auf Biotopbetreuungsmaßnahmen. Der Anteil an der Erbringung der Einsparvorgaben betrug im Haushaltsjahr 2012 pauschal 150 000 EUR und in 2013 pauschal 100 000 EUR. Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Über zusätzliche Haushaltsmittel für Natura 2000 (Betreuung und Maßnahmen) wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2014/2015 entschieden. Ulrike Höfken Staatsministerin