Drucksache 16/2372 28. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anna Neuhof (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Holzdiebstahl im Staatswald Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1542 vom 2. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Holzdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. In letzter Zeit hat es vermehrt Meldungen in der Presse über Holzdiebstähle mit erheblichem Ausmaß gegeben. Dadurch entsteht ein finanzieller Schaden für Landesforsten bzw. nach getätigtem Holzverkauf ein Schaden für die Käufer. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen über die Menge des gestohlenen Holzes und den finanziellen Schaden für Landesforsten vor? 2. Wie differenziert sich der Holzdiebstahl nach Holzart und Wertklassen? 3. Gibt es Erkenntnisse, dass der Holzdiebstahl zunimmt? 4. Welche strafrechtlichen Konsequenzen werden gezogen? 5. Ist eine regionale Konzentration zu beobachten und wenn ja, welche Regionen sind besonders betroffen? 6. Welche Präventionsmaßnahmen bzw. Holzsicherungsmaßnahmen werden in den Forstämtern eingesetzt? 7. Gibt es eine Zusammenarbeit mit den Speditionen und Sägewerken, die die Herkunft der Holzfuhren überprüfbar machen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Jahr 2012 wurden aus dem Staatswald Rheinland-Pfalz ca. 500 Festmeter Rundholz gestohlen. Der dadurch entstandene finanzielle Schaden betrug ca. 25 000 €. Zu Frage 2: Es handelte sich fast ausnahmslos um Brennholz bzw. Industrieholz, meist Buche. Zu Frage 3: Es gibt Hinweise auf zunehmenden Brennholzdiebstahl. Neben Kleinmengen (Kofferraumladungen) kommt es auch zum Diebstahl von Holz, das zu Poltern gerückt am Waldweg für gewerbliche Industrieholz- und Brennholzkunden lagert. Zu Frage 4: Erkannte Diebstähle sind von den Forstämtern zur Anzeige zu bringen und von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend der Rechtslage zu verfolgen. Zu Frage 5: Besonders betroffen waren im Jahr 2012 die Forstämter Bienwald, Johanniskreuz und Birkenfeld. Drucksache 16/2372 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Seit Herbst 2012 setzt Landesforsten in stark betroffenen Regionen Peilsender ein (sog. GPS-Tracker), die unsichtbar in Holzpolter eingebaut werden und Signale abgeben, sobald das Holz bewegt wird. Im Falle eines Diebstahls kann das gestohlene Holz geortet und der Dieb überführt werden. Vor Ort erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeidienststellen. Zu Frage 7: Das im Wald in Form von Poltern für Großabnehmer bereitgestellte Holz (Industrieholz, Sägekurzholz) wird mit Polter-Nummern versehen, die dem Kunden vor Abfuhr mitgeteilt werden. Diese gibt das Unternehmen an den beauftragten Spediteur weiter. Stammholz für die Sägeindustrie wird darüber hinaus zusätzlich mit einer individuellen Stammnummer gekennzeichnet. Somit ist in beiden Fällen in der Zusammenarbeit mit Sägewerken und Spediteuren die Herkunft des Holzes eindeutig nachweisbar. Ulrike Höfken Staatsministerin