Drucksache 16/2373 28. 05. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Schulsozialarbeit Die Kleine Anfrage 1557 vom 7. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Wochenstunden Schulsozialarbeit werden an den jeweiligen Schulen im Wahlkreis 48 von jeweils wie vielen Personen erteilt? 2. Wie viele Wochenstunden werden davon ganz oder teilweise über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert? 3. Wie viele Stunden/Stellen wird das Land zukünftig mit welchem Prozentanteil kofinanzieren? 4. Teilte die Landesregierung die Auffassung, dass es sich positiv auswirkt, wenn Schulsozialarbeiter nicht nur kurzfristig an einer Schule sind, sondern möglichst kontinuierlich und längerfristig mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten und Personalwechsel während eines Schuljahres möglichst zu vermeiden sind? 5. Wie viele Verträge sind zurzeit befristet und warum? 6. An welchen Schulen enden alle Verträge während des laufenden bzw. des kommenden Schuljahres? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Siehe Anlage. Zu Frage 2: Siehe Anlage. Zu Frage 3: Das Land fördert Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen, die den Abschluss der Berufsreife anbieten mit Festbeträgen, die sich am Stellenumfang orientieren. Eine Förderung nach Prozentanteilen bzw. als Anteilsfinanzierung findet nicht statt. Die Fördersumme für ein Vollzeitstellenäquivalent beträgt im Haushaltsjahr 2013 15 000 € für eine ganzjährig besetzte Stelle. Für Teilzeitstellen wird ein entsprechend reduzierter Zuschuss gewährt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann über die Förderhöhe keine Aussage getroffen werden, da das Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2014/2015 noch nicht abgeschlossen ist. Hiervon sind die bisher und aktuell in der Förderung befindlichen Stellen gemäß der anliegenden Übersicht betroffen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Juni 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2373 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Schulsozialarbeit als professionelles sozialpädagogisches Angebot am Lern- und Lebensort Schule ist eine wichtige Unterstützung für ein chancengerechtes Aufwachsen junger Menschen. Grundlage hierfür ist eine partnerschaftliche und kontinuierliche Kooperation von Jugendhilfe und Schule, wie es die Leitlinien für Schulsozialarbeit in Rheinland-Pfalz beschreiben. Insofern kann die in der Frage getroffene Aussage bejaht werden. zu Frage 5: Siehe Anlage. zu Frage 6: Siehe Anlage. Irene Alt Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2373 3