Drucksache 16/238 19. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten Geplanter Bau von neuen Staustufen im Raum Karlsruhe/Wörth durch die EnBW Die Kleine Anfrage 158 vom 28. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die geplanten Vorhaben der EnBW vor? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die geplanten Vorhaben? 3. Welche Folgen hätte der Bau weiterer Staustufen auf die Naturlandschaft und das ökologische System am Oberrhein? 4. Welche Auswirkungen hätte das Bauvorhaben auf das international abgestimmte Hochwasserschutzkonzept am Rhein? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Der Landesregierung liegen keine Informationen über konkrete Pläne des Energieversorgungsunternehmens EnBW zur Errichtung neuer Staustufen im Rhein im Raum Karlsruhe/Wörth vor. Auf Nachfrage zu konkreten Planungen für weitere Staustufen der EnBW am Oberrhein hat EnBW mitgeteilt, dass es weder konkrete Planungen noch konkrete Projektentscheidungen gebe. Da keine konkreten Pläne von EnBW vorliegen, kann hinsichtlich des Baus neuer Staustufen im Rhein nur allgemein ausgeführt werden, dass der Bau großer Wasserkraftwerke und Staustufen im Raum Karlsruhe/Wörth mit einer Reihe von wasserwirtschaftlichen und naturschutzrechtlichen Problemstellungen verbunden sein würde. Zu Frage 4: Da der Bau weiterer Staustufen zu einem weiteren erheblichen Verlust an Überschwemmungsgebieten und damit zu einer deutlich geringeren Hochwassersicherheit der Unterlieger führen würde, wurde bereits in der deutsch-französischen Vereinbarung von 1982*) festgehalten, dass über die acht vorhandenen Staustufen zwischen Basel und Straßburg hinaus weitere Anlagen nicht gebaut werden. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. August 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Die Vereinbarung von 1982 lautet „Vereinbarung zur Änderung und Ergänzung der Zusatzvereinbarung vom 16. Juli 1975 zum Vertrag vom 4. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik“. Der Vertrag von 1969 heißt „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg“.