Drucksache 16/2380 31. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kleine Grundschulen Die Kleine Anfrage 1561 vom 7. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat am 2. Mai 2013 ein Konzept vorgestellt, wie zukünftig mit ein- und zweizügigen Realschulen plus zu verfahren sei. Das Konzept basiert auf der Arbeit einer ministeriellen Arbeitsgruppe. Damit sollen die Realschulen plus nach Angaben der Landesregierung demografiefest gestaltet werden. Neben den Realschulen plus werden aber vor allem die Grundschulen von zurückgehenden Schülerzahlen betroffen sein, da schon jetzt ein große Vielzahl von Grundschulen nur einzügig oder mit jahrgangsübergreifenden Klassen arbeitet. Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung einen Handlungsbedarf, um auch Grundschulen demografiefest aufzustellen? 2. Existiert im zuständigen Ministerium auch eine Arbeitsgruppe zur Zukunft kleiner Grundschulen? 3. Wenn ja, wann wird die Arbeitsgruppe erste Ergebnisse vorlegen? 4. Wer ist Mitglied in dieser Arbeitsgruppe? 5. Welche strukturellen Konzepte plant die Landesregierung, um die Grundschulen demografiefest zu gestalten? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung hält bei zurückgehenden Schülerinnen- und Schülerzahlen gerade im Primarbereich an ihrem Ziel fest, auch in den dünner besiedelten Teilen des Landes in Abstimmung mit den Schulträgern und den Trägern der Schulentwicklungsplanung Grundschulen möglichst wohnortnah zu erhalten. Zu Frage 2: Nein. Zu den Fragen 3 und 4: Entfällt. Zu Frage 5: Die Landesregierung hat bereits wirksame Schritte unternommen, um in Zeiten des demografischen Wandels Grundschulen vor Ort zu halten. Dazu gehört vor allem die schrittweise Senkung der Klassenmesszahl auf 24. Ab dem Schuljahr 2014/2015 gilt diese Klassenmesszahl in allen Klassenstufen der Grundschule. Drucksache 16/2380 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Weiterhin bietet § 13 Abs. 4 des Schulgesetzes (SchulG) bei Grundschulen die Möglichkeit, in besonderen Fällen Ausnahmen von der Mindestgröße, die bei einer Klasse pro Klassenstufe liegt, zuzulassen. In diesen Fällen können Schulen den Unterricht in jahrgangsübergreifenden Klassen organisieren. Ebenso können Grundschulen gemäß § 13 Abs. 5 SchulG fortgeführt werden, wenn sie die Mindestgröße vorübergehend nicht erreichen. Weiterhin kann eine Grundschule gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 SchulG aus mehreren Standorten bestehen. Dies ermöglicht, dass mehrere Grundschulen auf Antrag des Schulträgers unter Beibehaltung der bisherigen Standorte und Schulbezirke organisatorisch zu einer Grundschule mit einer Schulleitung zusammengeschlossen werden können. Damit bleibt der Erhalt des schulischen Angebots vor Ort gewährleistet. Doris Ahnen Staatsministerin