Drucksache 16/2381 31. 05. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Informationen zur Windhöffigkeit in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1562 vom 8. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregieurng hat am 16. April 2013 die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans IV (LEP IV) im Bereich erneuerbare Energien beschlossen. Diese setzt die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Für die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden, die Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet zulassen wollen, werden zusätzlich verschiedene Beratungshilfen angeboten. In diesem Zusammenhang wurde durch die Landesregierung ein landesweites Gutachten zur Windhöffigkeit in Auftrag gegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wird das Gutachten zur Windhöffigkeit in Rheinland-Pfalz fertiggestellt sein und für die Gemeinden vorliegen? 2. Wann wird das Gutachten zur Windhöffigkeit in Rheinland-Pfalz online verfügbar sein? 3. Welche Kennzahlen und Messzahlen bilden die Grundlage der Windhöffigkeitskarte? 4. Welche weitere Unterstützung und Beratung in den technischen Details der Umsetzung infolge der Teilfortschreibung des LEP IV wird den Kommunen durch die Landesregierung angeboten? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Mai 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der vertraglich vereinbarte Abgabetermin für die Windpotenzialstudie ist der 30. Juni 2013. Die Ergebnisse sollen zu diesem Termin digital aufbereitet sein und anschließend zeitnah auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Der Internetauftritt soll in ähnlicher Weise wie der des Landes Baden-Württemberg erfolgen. Zu Frage 3: Zur Feststellung der Windhöffigkeit wird auf meteorologische Daten und Daten von Bestandsanlagen zurückgegriffen. Der TÜV Süd als Auftragnehmer für die Erstellung der Windpotenzialstudie verfügt über einen Datenbestand von ca. 500 Anlagen in RheinlandPfalz , die flächendeckend über das Land verteilt sind. Darüber hinaus haben viele Windparkbetreiber auf Anfrage des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung und des TÜV Süd Daten ihrer Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Diese Anlagendaten dienen der Qualitätsprüfung des Rechenmodells. Die wesentlichen Referenzanlagen, die dem Abgleich zwischen Rechenmodell und realen Erträgen dienen, werden im Rahmen von Standortbesichtigungen mittels GPS und Lasertechnik erfasst. Für das Geschwindigkeitsraster wurde als rechnerische Datenbasis eine Auflösung von 0,1 m/s festgelegt. Wegen zu kleinteiliger Farbverläufe wird für die kartografische Darstellung ein Wert von 0,2 m/s verwendet. Drucksache 16/2381 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Höhenwert von 100 Metern über Grund (m. ü. G.) wurde als Referenzwert beibehalten. Er erlaubt einen Querbezug zum landesweiten Gutachten des DWD als derzeit aktueller Arbeitsgrundlage. Der Durchschnittswert für die Nabenhöhe der in Rheinland-Pfalz errichteten Windenergieanlagen liegt derzeit bei 129,1 Metern. Im Hinblick auf den Trend zu höheren, leistungsfähigeren Anlagen werden neben den Windgeschwindigkeiten bei 100 m. ü. G. auch die Werte bei Höhen von 120, 140 und 160 m. ü. G. zur Verfügung gestellt. Zu Frage 4: Die Windpotenzialstudie wird auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in Form von PDF-Dokumen ten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Daten, die in geografischen Informationssystemen (GIS-Anwendungen) weiterverarbeitet werden können, allen anfragenden staatlichen und kommunalen Behörden zur Verfügung zu stellen. Außerdem berät die Energieagentur Rheinland-Pfalz Kommunen zu allen Fragen der erneuerbaren Energien. Sie wird ein Netzwerk der Kommunen aufbauen und den Austausch über Best-Practice-Ansätze zur Steuerung der Windenergienutzung moderieren. Eveline Lemke Staatsministerin