Drucksache 16/2399 04. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Dr. Rahim Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Hospiz- und Palliativversorgung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1568 vom 13. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Weltgesundheitsorganisation definiert Palliativmedizin als Behandlung von Patienten, die an einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, auf kurative Verfahren nicht mehr ansprechen und nur eine begrenzte Lebenserwartung haben. Ziel der Palliativversorgung ist es, Schmerzen und andere Begleitbeschwerden zu lindern. Dabei steht nicht die Verlängerung der Lebenszeit im Mittelpunkt, sondern die Verbesserung der Lebensqualität von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Im Jahr 2010 starben bundesweit über 860 000 Menschen, bei 218 889 von ihnen war Krebs die Todesursache. Nur etwa ca. 100 000 Menschen konnten im Jahr 2010 bundesweit – in der letzten Phase ihres Lebens – in einem Hospiz, einer Palliativstation, im Krankenhaus und von ambulanten Hospiz-Diensten begleitet werden, da zurzeit nicht ausreichend solcher Angebote zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Hospiz- und Palliativversorgung in Rheinland-Pfalz dar (bitte nach Regionen auflisten)? 2. Gibt es Regionen mit Versorgungslücken in diesem Bereich? 3. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz in der letzten Phase des Lebens in Hospizen und Palliativstationen begleitet werden im Verhältnis zur Gesamtsterberate? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Palliativmedizinische Versorgung erhalten Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz an allen Krankenhäusern mit somatischen Fachabteilungen, besonders in den Fachrichtungen Innere Medizin und Intensivmedizin. An mehreren dieser Krankenhäuser sind darüber hinaus Palliativstationen eingerichtet. Sieben stationäre Hospize bieten Plätze für schwerstkranke und sterbende Menschen an. Im ambulanten Bereich arbeiten landesweit 40 ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste auf der Grundlage des § 39 a Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch über stationäre und ambulante Hospizdienstleistungen. Sieben dieser Einrichtungen sind rein ehrenamtlich tätig. Daneben gibt es sieben SAPV-Teams. Die allgemeine Palliativmedizin ist Teil der hausärztlichen Versorgung. Darüber hinaus sind palliativmedizinische Leistungen Bestandteil der Onkologie-Vereinbarung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode *) Das SAPV-Team Neustadt/Weinstraße wird seine Arbeit in Kürze wiederaufnehmen. **) Zusatzbezeichnung Palliativmedizin für den gesamten Bereich der Pfalz. Zu 2.: Die palliativmedizinische Versorgung der schwerstkranken und sterbenden Menschen in Rheinland-Pfalz ist durch die verschiedenen Versorgungsformen im stationären wie im ambulanten Bereich sichergestellt. Hierbei gibt es regionale Unterschiede im Umfang der Versorgung. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein besonderes Angebot, das als Ergänzung zum regulären System der vertragsärztlichen Versorgung konzipiert wurde. Im Januar 2011 konnte ein Rahmenvertrag zwischen den Leistungserbringern der SAPV und den Kostenträgern abgeschlossen werden, auf dessen Basis die Umsetzung in Rheinland-Pfalz ermöglicht wurde. Die SAPV in Rheinland-Pfalz wird weiter aufgebaut. Zu 3.: In den stationären Hospizen versterben 99 Prozent aller aufgenommenen Patientinnen und Patienten. In den ambulanten Hospizen sind im vergangenen Jahr 4 203 Menschen begleitet worden, davon 2 889 bis zum Tod. Hinsichtlich des Verhältnisses zur Gesamtsterberate liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, weil die amtlichen Statistiken dies nicht ausweisen. Alexander Schweitzer Staatsminister Nach Versorgungsgebieten gegliedert stellt sich die Hospiz- und Palliativversorgung wie folgt dar: Mittelrhein- Rheinhessen- Rheinpfalz Trier Westpfalz Westerwald Nahe Krankenhausstandorte 29 13 14 13 8 Palliativstationen 10 6 5 3 2 Stationäre Hospize 1 2 2 1 1 Ambulante Hospize 12 10 8 6 4 SAPV-Teams 3 3 1*) 0 0 Palliativmediziner, ambulanter Bereich 91 37 43**) 23 **)