Drucksache 16/2400 04. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Frequentierung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch den Schwerlastverkehr im Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 1571 vom 10. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl des Schwerlastverkehrs im Laufe der letzten zehn Jahre auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Kreis Neuwied entwickelt (bitte vergleichende Auflistung der entsprechenden Verkehrszählungen für den Kreis Neuwied zwischen 2003 und 2013)? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung des Schwerlastverkehrs vor dem Hintergrund der bestehenden Autobahnmaut für Lkw im Laufe der letzten zehn Jahre im Kreis Neuwied? 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Messungen der Immissions- und Lärmbelastung durch Pkw- und Schwerlastverkehr entlang der Bundesstraße 42 vor und wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung die festgestellten Messwerte für die anliegenden Gemeinden? 4. Welche Bemühung unternimmt die Landesregierung, um den Schwerlastverkehr im Kreis Neuwied wieder verstärkt auf die mautpflichtigen Autobahnen zurückzuführen, um dadurch die Lärm- und Immissionsbelastungen in den Anliegergemeinden zu verringern? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Umfassende Angaben zum Schwerverkehr auf den Straßen im Kreis Neuwied liegen für die Jahre 2000 (Verkehrszählung 2000, auf allen klassifizierten Straßen), 2010 (Verkehrszählung auf Autobahnen und Bundesstraßen) und 2011 (Zählungen auf ausgewählten Landes- und Kreisstraßen) vor. Straßenklasse Veränderung in Prozent 2000 zu 2010/2011 Autobahnen + 13 Bundesstraßen – 6 Landes- und Kreisstraßen – 1 Tab.: Veränderung der Schwerverkehrsbelastung auf den verschiedenen Straßenklassen im Landkreis Neuwied in den Jahren zwischen 2000 und 2010/2011. Zu den Fragen 2 und 4: Auf der Grundlage eines vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachtens wurden mautbedingte Verlagerungen des Lkw-Verkehrs landesweit geprüft. Das Gutachten des Bundes weist für den Landkreis Neuwied mautbedingte Verlagerungen auf der B 413 nördlich der A 3, Anschlussstelle Dierdorf und auf dem kurzen Streckenabschnitt der B 8 bei Mendt aus ( jeweils 50 bis 150 Lkw pro Tag). Drucksache 16/2400 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Da die Veränderungen von 50 bis 150 Lkw pro Tag im Rahmen saisonaler oder konjunkturell bedingter Schwankungen liegen, ergeben sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen. Maßnahmen sind daher nicht vorgesehen. Im Übrigen hat die Landesregierung nach Einführung der Maut bundesweit erstmalig an den am stärksten belasteten Strecken Gegenmaßnahmen eingeleitet. Zu Frage 3: Der Gesetz geber sieht grundsätzlich Lärmberechnungen zur Ermittlung der Lärmpegel vor, da Messungen lediglich Momentaufnahmen und die Bedingungen des Einzelfalles erfassen, die insbesondere Witterungseinflüssen und Verkehrsbelastungs - schwankungen unterliegen. Hinzu kommt, dass sowohl zukünftige Lärmereignisse, z. B. bei Straßenneuplanungen, als auch vergangene Schallergebnisse nicht messbar sind. Vor diesem Hintergrund hat die rheinland-pfälzische Straßenbauverwaltung zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenlärm bereits in der Vergangenheit auf der Grundlage von schalltechnischen Untersuchungen bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im Zuge der B 42 in zahlreichen Gemeinden (Neuwied, Leutesdorf, Rheinbrohl, Bad Hönningen, Linz und Erpel) umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen sowohl im Rahmen der Lärmvorsorge (Lärmschutz beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen) als auch im Rahmen der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) durchgeführt. Aktuell wird im Bereich von Hammerstein und Unkel-Scheuren die B 42 ausgebaut. Zum Schutz der betroffenen Anwohner vor Verkehrslärm kommt hier aktiver (Lärm schutzwände, -wälle) sowie er gänzender passiver Lärmschutz (wie Schallschutzfenster oder lärmmindernde Lüftungseinrichtungen an den Gebäuden selbst) zur Ausführung. Fertiggestellt wurde bisher die Lärmschutzwall/-wandkombination in Unkel-Scheuren. Die geplante Lärmschutzwand in Hammerstein wird im Zuge des weiteren Baufort schritts errichtet. Die passi ven Lärmschutzmaßnahmen befinden sich in der Abwick lung. In Vertretung Jürgen Häfner Staatssekretär