Drucksache 16/2421 10. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Programm „Aktive Stadtzentren“ Die Kleine Anfrage 1600 vom 21. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Bad Kreuznach hat vom Innenministerium die Zusage für 13 Mio. Euro über das Programm „Aktive Stadtzentren“ erhalten . Hierbei muss die Stadt 25 % aufbringen. Die verbleibenden 75 % teilen sich nach meinem Wissensstand der Bund mit 33 1/3 % und das Land mit 41 2/3 %. Nach der Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (S. 14, Punkt 2.4) hat das Programm eine Laufzeit von acht Jahren (2008 bis 2015). Entgegen diesen Angaben wurde mir zugetragen, dass dieses Programm in Rheinland-Pfalz eine Laufzeit von zwölf Jahren habe. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie lange ist die Laufzeit des Programms „Aktive Stadtzentren“ mit der angesprochenen Förderung in Rheinland-Pfalz? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Nach der „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Bundesfinanzhilfen an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV)“ der Jahre 2008 bzw. 2009 hat das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadtzentren“ eine Laufzeit bis zum Jahr 2015. Aufgrund des erkennbar guten Erfolges auch in Rheinland-Pfalz sieht die Landesregierung durchaus Chancen, dass der Bund das Programm verlängert. Die Landesregierung wird eine Verlängerung befürworten. Sollte der Bund nach 2015 für dieses Programm keine Bundesfinanzhilfen mehr bereitstellen, hat die Landesregierung die Absicht, das Programm auf Landesebene vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel so fortzuführen, dass die laufenden Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten weiter unterstützt und geordnet abgeschlossen werden können. Das Land selbst begrenzt unter Beachtung der Regeln des Besonderen Städtebaurechts bei der Programmaufnahme den Förderzeitraum für jedes einzelne Stadterneuerungsgebiet auf längstens zwölf Jahre und den Zeitraum bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme auf längstens 15 Jahre. Ein Rechtsanspruch der Programmgemeinden auf Zuwendungen des Bundes und/oder des Landes besteht nicht. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 23. Oktober 2012 (Drucksache 16/1734) zur Kleinen Anfrage 1138 des Abgeordneten Michael Billen (CDU). Roger Lewentz Staatsminister