Drucksache 16/2424 11. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pia Schellhammer und Katharina Raue (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Nutzung von sozialen Netzwerken durch die rheinland-pfälzische Polizei Die Kleine Anfrage 1607 vom 22. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen ist Gegenstand intensiver Diskussionen in vielen Bereichen. Deutschlandweit gibt es inzwischen auch im Hinblick auf die Nutzung sozialer Netzwerke im Polizeibereich einige Erfahrung. Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Februar 2008 entschieden, dass die Polizei sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben allgemein zugänglicher Quellen im Netz bedienen darf, sich unter einem Pseudonym in soziale Netzwerke einloggen darf und im Zuge von Ermittlungen auch freiwillig überlassene Zugangsdaten von Dritten nutzen kann. Einige Anbieter von sozialen Netzwerken sind jedoch hinsichtlich der Ausgestaltung des Datenschutzes bedenklich. Verwenden staatliche Behörden diese Netzwerke, gilt es daher, ein besonderes Augenmerk auf die Aufklärung über datenschutzrechtliche Folgen von Handlungen in sozialen Netzwerken zu legen. Die Polizei in Rheinland-Pfalz ist inzwischen ebenfalls in sozialen Netzwerken vertreten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der Nutzung von sozialen Netzwerken für die polizeiliche Arbeit ein? 2. Welche sozialen Netzwerke nutzt die Polizei in Rheinland-Pfalz und für welche Zwecke erfolgt die Nutzung? 3. Existieren Schulungen, Vorschriften oder Leitlinien zur Nutzung von sozialen Netzwerken durch die Polizei? 4. Kommen hierbei spezielle Redaktionsteams für die Auftritte der Polizei Rheinland-Pfalz in sozialen Netzwerken zum Einsatz? Wie hoch ist hier der Personalaufwand einzuschätzen? 5. Wie werden die Besucherinnen und Besucher dieser Auftritte im Hinblick auf den Datenschutz aufgeklärt? 6. Welche Erkenntnisse und Erfahrungen zur polizeilichen Nutzung von sozialen Netzwerken liegen der Landesregierung aus an- deren Bundesländern vor? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juni 2013 wie folgt beantwortet: In den letzten Jahren sind die Bedeutung sowie die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke deutlich gestiegen. Diese Entwicklung geht mit technischen Veränderungsprozessen und einem zunehmenden digitalen Medienkonsum einher. Die sich verändernden Informations- und Kommunikationsprozesse haben vielschichtige Auswirkungen auf weite Teile der Gesellschaft und somit auch auf die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Vor dem Hintergrund des veränderten Informations- und Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung besitzt die Nutzung sozialer Netzwerke für die Polizei hohe Priorität. Dies gilt insbesondere für die polizeilichen Kernfelder der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Verkehrssicherheitsarbeit sowie der polizeilichen Einsatzbewältigung. Aufgrund des demografischen Wandels und des prognostizierten Fachkräftemangels sind soziale Netzwerke ein wesentlicher Baustein bei der Nachwuchsgewinnung. Aufgrund der erkannten Bedeutung haben die Polizeien des Bundes und der Länder unter der Federführung des Landes RheinlandPfalz eine bundesweite gremienübergreifende Projektgruppe eingerichtet, die Chancen und Einsatzmöglichkeiten der Nutzung sozialer Netzwerke unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage analysiert und bewertet hat. Die Ergebnisse hat die Ständige Drucksache 16/2424 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder in ihrer 197. Sitzung vom 22. Mai bis 24. Mai 2013 in Hannover zur Kenntnis genommen. Zu Frage 2: Seit dem 16. November 2012 führt das Polizeipräsidium Westpfalz einen Modellversuch zur Nutzung von Twitter im Rahmen der taktischen Kommunikation bei Fußballspielen des 1. FC Kaiserslautern durch. Ziel ist die Intensivierung der Kommunikation mit Veranstaltungsteilnehmern , insbesondere um Einsatzmaßnahmen transparent zu machen und mithin die Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen zu steigern. Die Maßnahmen werden derzeit evaluiert. Ein diesbezüglicher Bericht soll im 3. Quartal 2013 vorliegen. Seit dem 9. April 2013 betreibt die rheinland-pfälzische Polizei in Facebook die Seiten „Polizei Rheinland-Pfalz“ und „Polizei Rheinland -Pfalz Karriere“. Die Facebook-Seite „Polizei Rheinland-Pfalz“ wird insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit und Prävention genutzt. Sie enthält Informationen über die polizeilichen Aktivitäten, Berichte, Fotos und Videos sowie Veranstaltungshinweise. Die Facebook-Seite „Polizei Rheinland-Pfalz Karriere“ dient der Nachwuchswerbung. Hierdurch sollen in der Zielgruppe Interesse am Polizeiberuf geweckt und Informationen über die Bewerbungsvoraussetzungen und das Einstellungsverfahren vermittelt werden. Darüber hinaus werden soziale Netzwerke anlassbezogen auch zur Informationserhebung bei der Aufklärung von Straftaten und der Abwehr von Gefahren sowie der Bewältigung von Einsatzlagen genutzt. Zu Frage 3: Das Thema „Soziale Netzwerke“ ist in vielfältiger Form Bestandteil der polizeilichen Aus- und Fortbildung. Ergänzend dazu werden die Polizeibediensteten in einem Merkblatt „Auftreten von Polizeibediensteten im Internet, insbesondere als Mitglieder Sozialer Netzwerke“ auf die polizeispezifischen Risiken und Gefahren der Nutzung des Internet und insbesondere der sozialen Netzwerke hingewiesen und entsprechende Leitlinien für den Umgang vermittelt. Für die polizeiliche Nutzung sozialer Netzwerke zu Ermittlungszwecken hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz eine Orientierungshilfe „Polizeiliche Ermittlungen in Sozialen Netzwerken des Internet“ erstellt. Zu Frage 4: Der Twitter-Auftritt wird anlassbezogen bei Einsätzen im Zusammenhang mit Fußballspielen des 1. FC Kaiserslautern betrieben. Diese Aufgabe ist in der Einsatzorganisation der Führungsgruppe übertragen, sodass kein zusätzlicher Personalaufwand erforderlich ist. Grundsätzlich verfassen die Pressestellen der Polizeibehörden und -einrichtungen geeignete Beiträge für die Facebook-Fanseiten der Polizei. Zu deren zentralen Aufgaben gehört die Erstellung von Medieninformationen im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Insofern werden keine speziellen Redaktionsteams eingesetzt. Zu Frage 5: Die Besucher der Facebook-Seiten „Polizei Rheinland-Pfalz“ und „Polizei Rheinland-Pfalz Karriere“ werden jeweils durch einen Datenschutzhinweis und ein Impressum im Hinblick auf den Datenschutz aufgeklärt. Beide Komponenten entsprechen inhaltlich und strukturell den Rahmenempfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) für einen datenschutzverträglichen Facebook-Auftritt öffentlicher Stellen in Rheinland-Pfalz. Dies gilt auch für das in Abstimmung mit dem LfDI konzipierte Twitter-Projekt. Zu Frage 6: Die Polizeien der Länder und des Bundes nutzen soziale Netzwerke zur Aufgabenerfüllung unterschiedlich intensiv. Sie greifen dabei in der Regel auf die nutzerstärksten Netzwerke zurück. Die Polizei Niedersachsen nutzt eine Facebook-Seite zur Öffentlichkeitsfahndung und hat damit bereits Fahndungserfolge erzielt. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat sich anlässlich ihrer 197. Tagung vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung sozialer Netzwerke für die Bevölkerung dafür ausgesprochen, diese insbesondere in den Feldern – Nachwuchsgewinnung, – Öffentlichkeitsarbeit, – Prävention, – Öffentlichkeitsfahndung sowie der – Einsatzbewältigung und der Ermittlungsarbeit stärker zu nutzen. Ferner sieht sie für die Polizeien der Länder und des Bundes weitere Nutzungs- und Einsatzmöglichkeiten, insbesondere in der Krisenkommunikation sowie im Wissensmanagement und der internen Kommunikation. Roger Lewentz Staatsminister