Drucksache 16/2426 11. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Flüsterasphalt Die Kleine Anfrage 1579 vom 16. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Anders als ursprünglich vorgesehen, plant die rot-grüne Landesregierung nun nicht mehr den sechsspurigen Ausbau des Mainzer Autobahnrings auf dem Teilstück zwischen dem Dreieck Mainz und der Schiersteiner Brücke, sondern eine sogenannte Vier-pluszwei -Lösung. Bei dieser Variante könnten in Stoßzeiten zusätzlich zu den vorhandenen vier Fahrspuren die beiden dafür zu ertüchtigenden Seitenstreifen freigegeben werden. Zu kurz kommt dabei jedoch die Gesundheit der Bürger, denn bei einem solchen Vorhaben muss der Bund als Bauherr nicht für adäquate Lärmschutzvorkehrungen aufkommen. Die rot-grüne Landesregierung versucht daher, mit dem Einbau von sogenanntem „Flüsterasphalt“ die Lärmschädigung in Grenzen zu halten. Laut einem Bericht der Südwest Presse vom 23. April 2013 will Baden-Württemberg, das Teile der im August 2008 fertiggestellten A 8 bereits jetzt schon wegen der kurzen Haltbarkeit des „Flüsterasphalts“ sanieren muss, künftig auf dessen Einsatz verzichten. Er sei doppelt so teuer wie herkömmlicher Asphalt und von nur geringer Dauerhaftigkeit. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie rechtfertigt die Landesregierung angesichts der kurzen Haltbarkeit die hohen Investitionskosten des „Flüsterasphalts“? 2. Welche Alternativen zu dem „Flüsterasphalt“ kommen in Betracht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der aktuelle Planungsstand zur A 643 im Abschnitt zwischen der AS Mainz-Mombach und dem AD Mainz lässt eine konkrete Aussage zur Art des später möglicherweise einzubauenden Fahrbahnbelags noch nicht zu. Dessen ungeachtet hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick lung wegen der bekannten Eigenschaften des offenporigen Asphalts bei einer Anwen dung im Zuge von Bundesfernstraßen strenge Einsatzkriterien vorgegeben. Als mögliche Alternative könnte bei einem 4 + 2-Ausbau insbesondere ein lärmmin dernder Asphaltbeton als Straßenbelag in Betracht kommen, mit dem bei größerer Dauerfestigkeit ebenfalls Lärmreduzierungen von bis zu 2 dB(A) erzielt werden kön nen. Roger Lewentz Staatsminister