Drucksache 16/2427 11. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Genehmigungsverfahren zur Erweiterung und Prüfung im Umweltministerium für den geplanten Ausbau der Hühnerfarm und des Düngemittelwerks hego in 67578 Gimbsheim Die Kleine Anfrage 1585 vom 17. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Liegt der Landesregierung – dem Umweltministerium des Landes Rheinland-Pfalz – ein Antrag der Firma hego Hühnerfarm und Düngemittelwerk auf ein Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Standorts in 67578 Gimbsheim vor? 2. Wenn ja, wann ist mit der Entscheidung der Landesregierung zu diesem Antrag zu rechnen? 3. Wenn ja, welche alternative Streckenführung gegenüber der bereits heute schon unbefriedigenden Situation für den Zubringer- verkehr zum Werk, vorbei am Schwimmbad, an den Turnhallen, am Sportplatz und am Kindergarten, schlägt die Landesregierung vor? 4. Sollte die Landesregierung wider Erwarten keine alternative Streckenführung hin zum Werk im Genehmigungsverfahren mit einbeziehen, wie begründet sie das? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zurzeit läuft ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Erweiterung einer Anlage zum Halten von Legehennen der Firma hego in Gimbsheim. Nach der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes sind für diese Anlagen die Kreisverwaltungen, bei kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen zuständige Genehmigungsbehörde. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1585 namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nein. Zuständige Genehmigungsbehörde für den Änderungsgenehmigungsantrag der Firma hego ist die Kreisverwaltung AlzeyWorms . Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, wann mit einer Entscheidung durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms zu rechnen ist. Unter anderem wird zurzeit die für ein Vorhaben dieser Größenordnung erforderliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung durch einen externen Sachverständigen auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Zu den Fragen 3 und 4: Der Landesregierung obliegt es im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht, die Streckenführung zu überprüfen oder etwa Alternativen vorzuschlagen. Allerdings wird die Frage der ordnungsgemäßen Erschließung im Zusammenhang mit dem durch das geplante Vorhaben ausgelösten Zu- und Abgangs verkehr im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens durch die hierfür zuständige Fachbehörde geprüft und bewertet. Hierzu wird auch die Ortsgemeinde gehört. Drucksache 16/2427 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darf eine Genehmigung grundsätzlich nur erteilt werden, wenn u. a. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften (z. B. baurechtliche Vorschriften) der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. Ulrike Höfken Staatsministerin