Drucksache 16/2430 11. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Geothermieprojekt in Landau Die Kleine Anfrage 1588 vom 21. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den plötzlichen Ausstieg der Energie Südwest aus dem gemeinsamen Geothermieprojekt in Landau? 2. War die Landesregierung in diese Entscheidung vorher eingebunden? Wenn ja, mit welchem Ziel? 3. Welche Zukunft hat die Geothermie angesichts dieser Entwicklung in Rheinland-Pfalz überhaupt? 4. Welchen Kosten entstehen dem Land durch diese Entscheidung? 5. Werden Zahlungen oder Bürgschaften fällig, wenn die zum Betrieb des Kraftwerks Landau gegründete Gesellschaft nicht sinn- voll weitergeführt werden kann und Insolvenz anmelden muss? 6. Welche Konsequenzen für den Standort des Kraftwerks erwartet die Landesregierung? 7. Beabsichtigt die Landesregierung, mit Blick auf eventuell fällig werdende Bürgschaften gegen die Energie Südwest rechtliche Schritte zu prüfen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Geothermiekraftwerk Landau wird von der Fa. GeoX GmbH betrieben. An dieser sind die Pfalzwerke AG und die Energie Südwest AG (ESW) je hälftig beteiligt. Nach den vorliegenden Informationen hat die ESW lediglich entschieden, das Projekt der 3. Bohrung für das Kraftwerk, welche mit erheblichen Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit gefördert werden sollte, nicht weiterzuverfolgen. Zu Frage 2: Die Landesregierung war in diese Entscheidung nicht eingebunden. Die Entscheidung wurde unternehmensintern bei der Gesellschaft ESW getroffen. Zu Frage 3: Am 21. Mai 2013 wurde in Landau durch die Landesregierung und den an dem Mediationsverfahren Tiefe Geothermie Vorderpfalz beteiligten Bürgerinitiativen und Unternehmen die Ergebnisdokumentation unterzeichnet und damit das Mediationsverfahren in das Geothermieforum übergeleitet. In dem Geothermieforum werden noch offengebliebene Fragestellungen behandelt und die bestehenden und künftigen Vorhaben begleitet. Die Dokumentation beinhaltet u. a. konkrete erreichte Ergebnisse und Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Betrieb von Geothermiekraftwerken. Damit liegen weit gehende Rahmenbedingungen für ein hohes Sicherheitsniveau für Geothermieprojekte und einen verantwortungs- und maßvollen Ausbau der Nutzung der Tiefen Geothermie vor, durch den bis zum Jahr 2030 hinsichtlich der in Rheinland-Pfalz erzeugten Strommenge ein Anteil von 1 % erreicht werden kann. Drucksache 16/2430 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4, 5 und 7: Durch die Entscheidung der ESW, das Projekt der 3. Bohrung nicht weiterzuverfolgen, entstehen dem Land keine direkten Kosten. Soweit der wirtschaftliche Betrieb des Kraftwerks aufgrund dieser Entscheidung nicht dauerhaft zu gewährleisten sein sollte und der Fall einer Insolvenz eintreten würde, könnte das Land im Rahmen des für das Kraftwerk bestehenden Bürgschaftsrahmens haftbar gemacht werden. Sollte der Fall einer Insolvenz eintreten, würden – wie in jedem vergleichbaren Fall auch – alle Möglichkeiten einer Minderung der infolge der Fälligkeit der Bürgschaft eintretenden finanziellen Verpflichtungen geprüft werden. Zu Frage 6: Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Geothermiekraftwerk in Landau über einen langen Zeitraum weitgehend störungsfrei und mit hoher Verfügbarkeit betrieben werden kann. Das Projekt der 3. Bohrung sollte das Ziel verfolgen, eine bessere Auslastung der Kraftwerkskapazität – mithin eine bessere Wirtschaftlichkeit – und zugleich einen Betrieb weitgehend ohne spürbare Seismizität sicherzustellen. Gleichwohl kann auch ohne eine 3. Bohrung ein sicherer Betrieb des Kraftwerkes nahezu ohne spürbare Seismizität gewährleistet werden, derzeit allerdings nur bei begrenzter Fördermenge. Die ESW hat angekündigt, mit allen Beteiligten das weitere Vorgehen zu besprechen. Eveline Lemke Staatsministerin