Drucksache 16/2431 11. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2013 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Geothermie und Fracking Die Kleine Anfrage 1581 vom 16. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern betrachtet die Landesregierung das Aufbrechen von Gestein zur Erzeugung eines Wärmeflusses als Fracking? 2. Welche Methoden zählt die Landesregierung zu Fracking? 3. Bei welchen Geothermieprojekten in Rheinland-Pfalz wurde bereits Fracking angewandt? 4. Wenn bei Geothermieprojekten in Rheinland-Pfalz bereits Fracking angewandt wurde: Welche Auflagen wurden hierfür ge- macht? 5. Bleibt die Landesregierung bei ihrem Wunsch, dass Geothermieprojekte in Rheinland-Pfalz weiter ausgebaut werden sollen, auch in dem Fall, dass dazu Fracking notwendig sein sollte? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Unter Fracking wird allgemein die Anwendung der Methode des „Hydraulic Fracturing“ verstanden. Dabei wird unter hydraulischem Druck Gestein aufgebrochen, um beispielsweise Erdgas oder Erdöl aus dichten Gesteinen förderfähig zu machen. Im Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdwärme wird die Methode bei sogenannten petrothermalen Lagerstätten angewendet . Dabei wird ebenfalls dichtes Gestein aufgebrochen, um injiziertes Wasser aufzuwärmen und z. B. zur Stromerzeugung nutzen zu können. In Rheinland-Pfalz wurden Projekte der Tiefen Geothermie im Bereich des Oberrheingrabens dagegen auf hydrothermale Lagerstätten ausgerichtet. Dabei werden vorhandene, natürliche und stark Wasser führende Kluftsysteme genutzt, um Strom zu erzeugen . Ein Aufbrechen von Gestein und damit die Anwendung der Methode des „Hydraulic Fracturing“ ist hier nicht erforderlich und wurde daher nicht angewandt. Zu Frage 5: Im Landesentwicklungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz ist der landesweit bedeutsame Raum für Tiefen-Geothermie aufgrund der günstigen geologischen Bedingungen auf das Gebiet des vorderpfälzischen Oberrheingrabens beschränkt. In diesem Gebiet sind stark Wasser führende Kluftsysteme und damit hydrothermale Lagerstätten vorherrschend, bei denen die Methode des „Hydraulic Fracturing“ nicht zur Anwendung kommt. Mit der Unterzeichnung der Ergebnisdokumentation des Mediationsverfahrens Tiefe Geothermie Vorderpfalz am 21. Mai 2013 liegen konkrete erreichte Ergebnisse und Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Betrieb und maßvollen Ausbau der Drucksache 16/2431 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nutzung der Tiefen Geothermie im Bereich der Vorderpfalz vor. Mit dem Ausbau der Kapazitäten der Tiefen Geothermie in diesem Bereich kann bis zum Jahr 2030 die in Rheinland-Pfalz erzeugte Strommenge 1 % erreichen. Eveline Lemke Staatsministerin