Drucksache 16/2432 11. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Juli 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Sportunterricht getrennt nach Geschlechtern Die Kleine Anfrage 1580 vom 16. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: In der Rhein-Zeitung vom 6. April 2013, Seite 6, wurde die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles im Zusammenhang mit der Ermunterung des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück, an Schulen islamischen Schülern nach Mädchen und Jungen getrennt Sportunterricht anzubieten, dahingehend zitiert, dass dies in Rheinland-Pfalz längst Alltag sei. Wir fragen die Landesregierung: 1. An welchen Schulen gibt es seit wann in Rheinland-Pfalz ab welchen Klassenstufen der Sekundarstufe I nach Geschlechtern getrennten Sportunterricht? 2. Gibt es weiterführende Schulen, die koedukativen Sportunterricht in der Sekundarstufe I und auch ab Klasse 7 anbieten? 3. Inwieweit sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen muslimische Mädchen nicht am Sportunterricht teilnehmen – so- wohl in getrenntem wie in gemeinsamem Sportunterricht? 4. Inwieweit sind der Landesregierung Probleme bekannt, dass muslimische Mädchen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten über die Klassenstufen, in denen der Sportunterricht in der getrenntgeschlechtlichen Form durchgeführt wird. Nach Auskunft der ADD führen die in der Anlage genannten Schulen im laufenden Schuljahr einen getrenntgeschlechtlichen Sportunterricht durch. Zu Frage 2: 380 weiterführende Schulen haben der ADD rückgemeldet, dass sie im Schuljahr 2012/2013 koedukativen Sportunterricht in der Sekundarstufe I ab Klasse 7 durchgängig oder in ausgewählten Klassenstufen durchführen. Zu den Fragen 3 und 4: Ob Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Glaubens von der Teilnahme am Schwimm- bzw. Sportunterricht befreit wurden, wird nicht erfasst. Im laufenden Schuljahr liegen der Schulaufsicht keine Informationen dazu vor. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Drucksache 16/2432 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2432 3 Drucksache 16/2432 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2432 5 Drucksache 16/2432 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6