Drucksache 16/2436 12. 06. 2013 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider und Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnlärm an der Strecke Wörth/Rhein – Neustadt/Weinstraße Die Kleine Anfrage 1620 vom 27. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat beantragt, den durchgehenden zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke Wörth/Rhein – Neustadt/Weinstraße für den Güterverkehr in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Lärmbelastung der Anwohner durch den Güterverkehr? 2. Inwiefern sind Lärmschutzmaßnahmen geplant? 3. Inwiefern sind Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der großen Nähe zur Wohnbebauung überhaupt möglich und wirkungsvoll? 4. Inwiefern ist bei einer starken Nutzung der Strecke durch Güterverkehr eine zusätzliche Nutzung für den ÖPNV möglich? 5. Aus welchen Gründen plant die Landesregierung die Anmeldung des durchgehenden zweigleisigen Ausbaus und der Elektrifi- zierung der Strecke beim Bundesverkehrswegeplan? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine Beurteilung der Lärmbelastung der Anwohner beim Ausbau der Strecke Wörth/Rhein – Neustadt/Weinstraße ist noch nicht möglich, weil noch nicht festliegt, in welchem Umfang bei einem Ausbau der Strecke prognostisch Güterzüge über diese Strecke geleitet werden. Dies kann konkret erst im Rahmen des für den Streckenausbau notwendigen Planfeststellungsverfahrens dargelegt werden, wobei entsprechende Schallberechnungen durchgeführt werden. Zu den Fragen 2 und 3: Der Umfang der Lärmschutzmaßnahmen wird im Planfeststellungsverfahren aufgrund der gesetzlichen Regelungen ermittelt, wenn der konkrete Streckenausbau geplant wird. Auf jeden Fall wird bei dieser Planung der Schienenbonus bei der Lärmberechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Zu Frage 4: Infolge des zweigleisigen Ausbaus des Abschnitts Winden – Wörth, der heute einen Engpass darstellt, wäre auch bei der Führung von Güterzügen über diese Strecke die zusätzliche Nutzung durch Züge des Schienenpersonennahverkehrs möglich. Zu Frage 5: Die Landesregierung hat dieses Ausbauprojekt zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet, damit einerseits die überlasteten Knoten Mainz/Wiesbaden und Mannheim im Güterverkehr umfahren werden können, wofür auch der entsprechende Ausbau der Alsenzstrecke notwendig ist. Andererseits wird durch die Elektrifizierung die Möglichkeit eröffnet, die Züge des Schienenpersonennahverkehrs zukünftig mit Elektrotraktion zu fahren. Für die reine Elektrifizierung der Strecke Neustadt/Weinstraße – Wörth war vor diesem Hintergrund bereits im Jahr 2004 ein positives Ergebnis im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Betrachtung nachgewiesen worden. Roger Lewentz Staatsminister