Drucksache 16/2444 12. 06. 2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Ärztliche Notfallversorgung VG Lambrecht Die Kleine Anfrage 1608 vom 22. Mai 2013 hat folgenden Wortlaut: Am 30. Juni 2013 endet die bisher kombinierte Tätigkeit von Notarzt und Kassenärztlichem Notfalldienst an Wochenenden, Feiertagen und Mittwochnachmittagen in der VG Lambrecht. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz soll die ärztliche Versorgung von rund 12 400 Menschen, die verteilt in sieben Gemeinden und mehr als einem Dutzend zugehörigen Ortsteilen auf einer Fläche von 129 km2 leben, am 1. Juli von der Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) am Neustadter Hetzelstift mit übernommen und gleichzeitig auf die ganze Woche ausgedehnt werden. Die BDZ, die heute bereits rund 122 000 Menschen in Neustadt an der Weinstraße, Haßloch, der VG Maikammer sowie in vier von fünf Ortsgemeinden der VG Deidesheim betreut, müsste dann mit der hinzukommenden VG Lambrecht eine Region von rund 350 km2 (bisher 218 km2) abdecken. Bisher war die entferntest gelegene Gemeinde nach Norden Niederkirchen; die Strecke dorthin gibt ein Routenplaner mit 16,88 km für die schnellste Strecke (16 Minuten) bzw. 10,94 km für die kürzeste Strecke in 19 Minuten an. Im Süden ist St. Martin am weitesten entfernt: 8,34 km in 11 Minuten bzw. 8,18 km in 20 Minuten. Nach Speyerbrunn in der VG Lambrecht beträgt die Entfernung 28,54 km, die Fahrzeit 37 Minuten und eine Alternative zu dieser Strecke gibt es nicht. Anmerkung : Alle Streckenangaben und Fahrzeiten beziehen sich auf den einfachen Weg. Entgegen der wiederholten Bitten der Landesregierung an die KV RLP, im Vorfeld neuer Regelungen mit den betroffenen Gebietskörperschaften zu sprechen (vgl. Antworten auf Kleine Anfragen – Drucksachen 16/2208/2225/2226), hat die KV ihre Beschlüsse für den Bereich der VG Lambrecht ohne Rücksprachen verkündet. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit wie vielen Ärzten und nichtärztlichen Mitarbeitern ist die BDZ Neustadt derzeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten besetzt, am Standort Hetzelstift und im Rettungsfahrzeug? 2. Wie viele Rettungsfahrzeuge sind bei der BDZ Neustadt derzeit im Einsatz? 3. Wie wird mit dem größeren Versorgungsgebiet die Anzahl der eingesetzten Ärzte und des medizinischen Personals bzw. der Ret- tungsfahrzeuge erhöht? 4. Welchen Einfluss hat die ebenfalls angekündigte Ausweitung der Öffnungszeiten der BDZ in Neustadt an der Weinstraße auf den Personalbedarf? 5. Wie ist der unter 112 erreichbare Rettungsdienst für Akut- und Notfälle im Großraum Stadt Neustadt, Landkreise Bad Dürk- heim, Rhein-Pfalz und Südliche Weinstraße organisiert? 6. Wie werden die Ärzte und das medizinische Personal für den Einsatz in der BDZ bzw. für die Akutfälle im Rettungsdienstwe- sen rekrutiert? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Bereitschaftsdienstzentrale Neustadt am Krankenhaus Hetzelstift ist derzeit montags von 0 Uhr bis 7 Uhr, mittwochs von 13 Uhr bis 24 Uhr, donnerstags von 0 Uhr bis 7 Uhr, freitags von 17 Uhr bis 24 Uhr, samstags von 0 Uhr bis 24 Uhr und sonntags Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Juli 2013 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/2444 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode von 0 Uhr bis 24 Uhr mit zwei Ärzten (ein Sitzdienst in der Bereitschaftsdienstzentrale und einem Fahrdienst für Hausbesuche) und einer nichtärztlichen Mitarbeiterin beziehungsweise einem nichtärztlichen Mitarbeiter besetzt. Der Fahrer des diensttuenden Arztes im Lambrechter Tal wird nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz bis zum 30. Juni 2013 vom Deutschen Roten Kreuz gestellt. Ab dem 1. Juli 2013 beabsichtigt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, die Bereitschaftsdienstzentrale Neustadt an folgenden Tagen zu öffnen: montags von 19 Uhr bis dienstags 7 Uhr, dienstags von 19 Uhr bis mittwochs 7 Uhr, mittwochs von 13 Uhr bis donnerstags 7 Uhr, donnerstags von 19 Uhr bis freitags 7 Uhr, freitags von 17 Uhr bis montags 7 Uhr und feiertags von 19 Uhr des Vortages bis 7 Uhr des Folgetages. Zu 2.: Medizinische Notfälle fallen nicht in die Zuständigkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Bei einem lebensbedrohlichen medizinischen Notfall oder einem schweren Unfall wird sofortige Hilfe benötigt, diese erhalten Patientinnen und Patienten, indem sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anrufen. Wird jedoch außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Arztpraxen medizinische Hilfe bei sogenannten Routine- oder Bagatellerkrankungen benötigt und wenn kein lebensbedrohlicher Notfall besteht, wenden sich die Betroffenen an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ist gemäß § 75 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte . Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst auch die ambulante Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten. Der Bereitschaftsdienst übernimmt nachts oder am Wochenende die Aufgaben eines Hausarztes einschließlich der Hausbesuche, die durch den Fahrdienst wahrgenommen werden. Der Fahrdienst trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bezirke der Bereitschaftsdienstzentralen jetzt tendenziell größer sind als vor der Umorganisation des Bereitschaftsdienstes. Die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes ist dagegen Aufgabe des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Zu 3. und 4.: Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz beabsichtigt sie in Abstimmung mit den niedergelassenen Ärzten, den Dienst der Bereitschaftsdienstzentrale Neustadt ab dem 1. Juli 2013 auf die ganze Woche zu erweitern. Die Bereitschaftsdienstzentrale Neustadt war bisher die einzige „Bereitschaftsdienstzentrale Typ 3“ ohne ganzwöchige Öffnung. Der Leiter der Bereitschaftsdienstzentrale habe nach Abstimmung mit seinen Kollegen die ganzwöchige Öffnung beantragt. Das Versorgungsgebiet verändere sich nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung nicht, zumal das Gebiet Lambrechter Tal bereits heute von der Bereitschaftsdienstzentrale Neustadt mitversorgt werde. Zu den hochfrequentierten Zeiten wird die Bereitschaftsdienstzentrale nach den Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung ab dem 1. Juli 2013 mit zwei beziehungsweise drei Ärzten und einer nichtärztlichen Mitarbeiterin besetzt sein. Zudem soll die Bereitschaftsdienstzentrale mit einem zweiten Bereitschaftsdienst-Fahrzeug und zusätzlichen Fahrern ausgestattet werden. Das System der Bereitschaftsdienstzentralen bietet den Patientinnen und Patienten einen festen Anlaufpunkt ohne langes Suchen nach der gerade diensthabenden Praxis. Aus Sicht der Landesregierung ist die Einführung von Bereitschaftsdienstzentralen sinnvoll, da junge Ärztinnen und Ärzte nicht mehr bereit dazu sind, den kollegialen Bereitschaftsdienst am Wochenende auszuüben. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz teilte ergänzend mit, dass eine Erhöhung der Anzahl der Rettungsmittel nicht vorgesehen sei. Zu 5.: Der Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Ludwigshafen (Gebiet des Landkreises Bad Dürkheim, des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße und Speyer) verfügt über 13 Rettungswachen , von denen aus 21 Rettungswagen, 35 Krankentransportwagen und elf Notarzteinsatzfahrzeuge eingesetzt werden. Rettungswachen- Rettungswagen Krankentransport NoteinsatzStandort fahrzeuge Bad Dürkheim 3 3 2 Frankenthal 2 3 1 Grünstadt I 1 2 1 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/2444 Rettungswachen- Rettungswagen Krankentransport NoteinsatzStandort fahrzeuge Grünstadt II 1 2 1 Haßloch 1 1 – Lambrecht (Pfalz) 1 1 1 Ludwigshafen am Rhein I 4 6 2 (Stadtteil Mundenheim) Ludwigshafen am Rhein II 1 3 – Ludwigshafen am Rhein I 1 2 1 (Stadtteil Friesenheim) Mutterstadt 1 2 1 Neustadt an der Weinstraße 2 3 1 Schifferstadt 1 2 – Speyer 2 4 1 21 35 11 Zu 6.: Ärzte, die im Rettungsdienst als Notarzt tätig sind, werden nach Mitteilung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz überwiegend von Krankenhäusern gestellt. Darüber hinaus gibt es sogenannte „Freelancer“, das heißt Ärzte, die gegen eine Vergütung als Notarzt tätig werden. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sollen die zum Bereitschaftsdienst verpflichteten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte den Dienst in der Bereitschaftsdienstzentrale grundsätzlich selbst wahrnehmen. Es sei jedoch auch möglich , einen Vertreter zu entsenden. In vielen Bereitschaftsdienstzentralen werde der Dienst überwiegend durch externe Ärztinnen und Ärzte wahrgenommen. Alexander Schweitzer Staatsminister 3